Änderung des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes
Vollzitat: Änderung des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes vom 6. Juni 2019 (SächsGVBl. S. 470)
Bestandteil der Vorschrift Gesetz zur Einführung einer automatisierten Beihilfebearbeitung und zu statistischen Meldepflichten von Dienstunfalldaten