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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Gesetz zum Ersten IT-Änderungsstaatsvertrag

Vollzitat: Gesetz zum Ersten IT-Änderungsstaatsvertrag vom 19. Juli 2019 (SächsGVBl. S. 582)

Gesetz
zum Ersten IT-Änderungsstaatsvertrag

Vom 19. Juli 2019

Der Sächsische Landtag hat am 2. Juli 2019 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Gesetz zum Ersten IT-Änderungsstaatsvertrag

Dem am 21. März 2019 unterzeichneten Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern der Bundesrepublik Deutschland wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2
Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 3 Absatz 1 Satz 1 in Kraft tritt oder die Tatsache, dass der Staatsvertrag nach seinem Artikel 3 Absatz 1 Satz 2 gegenstandslos geworden ist, ist durch die Staatskanzlei im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.

Dresden, den 19. Juli 2019

Der Landtagspräsident
Dr. Matthias Rößler

Der Ministerpräsident
Michael Kretschmer

Der Chef der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten
Oliver Schenk

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2019 Nr. 14, S. 582
    Fsn-Nr.: 213-2

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 17. August 2019