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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Ergebnisse der Berechnungen nach § 2 Absatz 3 des Gesetzes zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs im Öffentlichen Personennahverkehr

Vollzitat: Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Ergebnisse der Berechnungen nach § 2 Absatz 3 des Gesetzes zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs im Öffentlichen Personennahverkehr vom 16. Oktober 2019 (SächsABl. S. 1609)

Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
über die Ergebnisse der Berechnungen nach § 2 Absatz 3 des Gesetzes zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs im Öffentlichen Personennahverkehr

Vom 16. Oktober 2019

Gemäß § 2 Absatz 5 des Gesetzes zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs im Öffentlichen Personennahverkehr vom 12. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 866, 883), das zuletzt durch Artikel 13 des Haushaltsbegleitgesetzes 2019/2020 vom 14. Dezember 2018 (SächsGVBl. S. 782) geändert worden ist, gibt das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr die Ergebnisse der Berechnungen nach § 2 Absatz 3 des Gesetzes zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs im Öffentlichen Personennahverkehr wie folgt bekannt:

Von den weiteren Mitteln nach § 2 Absatz 3 des Gesetzes zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs im Öffent­lichen Personennahverkehr in der jeweils geltenden Fassung erhalten im Jahr 2020:

Finanzierungsmittel
lfd. Nr. Stadt/Landkreis Betrag
1. die Stadt Chemnitz 1 825 514 Euro
2. die Stadt Dresden 4 736 529 Euro
3. die Stadt Leipzig 4 488 270 Euro
4. der Landkreis Bautzen 2 507 486 Euro
5. der Erzgebirgskreis 2 229 848 Euro
6. der Landkreis Görlitz 2 370 925 Euro
7. der Landkreis Leipzig 2 085 879 Euro
8. der Landkreis Meißen 1 955 403 Euro
9. der Landkreis Mittelsachsen 2 357 089 Euro
10. der Landkreis Nordsachsen 2 428 475 Euro
11. der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 2 086 778 Euro
12. der Vogtlandkreis 1 926 361 Euro
13. der Landkreis Zwickau 1 793 993 Euro

Dresden, den 16. Oktober 2019

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Sablotny
Abteilungsleiter

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2019 Nr. 46, S. 1609
    Fsn-Nr.: 472

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Januar 2020

    Vorschrift außer Kraft mit Ablauf des:
    31. Dezember 2020