Bekanntmachung
des Präsidenten des Sächsischen Landtages
über die Anpassung des Zuschusses zur Einrichtung eines Abgeordnetenbüros nach § 6 Absatz 7 des Abgeordnetengesetzes
Vom 23. Oktober 2019
Der einmalige Zuschuss für die Einrichtung eines Abgeordnetenbüros beträgt in der 7. Wahlperiode 5 451,94 Euro.
Dresden, den 23. Oktober 2019
Der Landtagspräsident
Dr. Matthias Rößler