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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Verwaltungsvorschrift Gleichwertige Einrichtungen

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Verwaltungsvorschrift Gleichwertige Einrichtungen vom 26. Mai 2020 (SächsABl. S. 632)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift Gleichwertige Einrichtungen

Vom 26. Mai 2020

I.

Die VwV Gleichwertige Einrichtungen vom 17. April 2012 (SächsABl. S. 564), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 27. November 2019 (SächsABl. SDr. S. S 339), wird wie folgt geändert:

1.
Die Eingangsformel wird wie folgt gefasst:
„Gemäß § 10 Absatz 3 Satz 3 der Sächsischen Feuerwehrausbildungs- und Prüfungsverordnung vom 14. Mai 2020 (SächsGVBl. S. 218) wird festgelegt:“
2.
Ziffer I wird wie folgt geändert:
a)
Im Einleitungssatz wird das Wort „Landesfeuerwehrschule“ durch die Wörter „Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule“ ersetzt.
b)
In Nummer 3 werden die Wörter „Berliner Feuerwehr, Serviceeinheit Aus- und Fortbildung“ durch die Wörter „Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie“ ersetzt.
c)
In Nummer 4 werden die Wörter „des Landes Brandenburg“ gestrichen.
d)
In Nummer 12 wird das Wort „Landesfeuerwehrschule“ durch das Wort „Feuerwehrschule“ ersetzt.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 26. Mai 2020

Der Staatsminister des Innern
Prof. Dr. Roland Wöller

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2020 Nr. 24, S. 632
    Fsn-Nr.: 28

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 12. Juni 2020