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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Gewährung von Nachrangdarlehen zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Zeitraum 2014 bis 2020

Vollzitat: Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Gewährung von Nachrangdarlehen zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Zeitraum 2014 bis 2020 vom 2. Oktober 2020 (SächsABl. S. 1199), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 28. November 2021 (SächsABl. SDr. S. S 224)

1
EU-weit gilt eine einheitliche Definition für KMU: „Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen“ (ABl. L 124 vom 20.5.2003 S. 36)
2
Entspricht einem Rating schlechter als B− (Standard & Poors oder vergleichbar)
3
Rz. 20 lit. i der Leitlinien für Regionalbeihilfen 2014–2020
4
Kosten im Sinne dieser Richtlinie sind Ausgaben im Sinne von Nummer 2.2.2 der VwV zu § 44 SäHO
5
Mitteilung der Kommission zur Änderung der Mitteilungen der Kommission über Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau, über Leitlinien für Regionalbeihilfen 2014-2020, über staatliche Beihilfen für Filme und andere audiovisuelle Werke, über Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikofinanzierungen sowie über Leitlinien für staatliche Beihilfen für Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 30)

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

SächsABl. 2020 Nr. 43, S. 1199
Fsn-Nr.: 552-V20.7

Gültigkeitszeitraum

Fassung gültig ab: 23. Oktober 2020

Fassung gültig bis: 8. Juli 2023