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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der Förderzuständigkeitsverordnung SMWA

Vollzitat: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der Förderzuständigkeitsverordnung SMWA vom 11. November 2020 (SächsGVBl. S. 626)

Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
zur Änderung der Förderzuständigkeitsverordnung SMWA

Vom 11. November 2020

Auf Grund

des § 2 Absatz 4 des Gesetzes zur Errichtung der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – vom 19. Juni 2003 (SächsGVBl. S. 161) und
des § 16 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Sächsischen Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 25. November 2003 (SächsGVBl. S. 899) mit Zustimmung der Staatsregierung

verordnet das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr:

Artikel 1
Änderung
der Förderzuständigkeitsverordnung SMWA

Nummer 2 der Anlage der Förderzuständigkeitsverordnung SMWA vom 21. Juni 2018 (SächsGVBl. S. 483) wird wie folgt geändert:

1.
In Buchstabe b wird das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt.
2.
Dem Buchstaben c wird ein Komma angefügt.
3.
Folgende Buchstaben d und e werden angefügt:
„d)
Förderung der Unterbringungskosten von Arbeitgebern für Arbeitnehmer mit Wohnort in der Tschechischen Republik und der Republik Polen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und
e)
Förderung von Ausbildungsverhältnissen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie.“

Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Dresden, den 11. November 2020

Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Martin Dulig

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2020 Nr. 35, S. 626
    Fsn-Nr.: 55

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 28. November 2020