Vierte Verordnung
der Sächsischen Staatsregierung
zur Änderung der Vertretungsverordnung
Vom 19. Februar 2021
Auf Grund des § 58 Absatz 1 Nummer 1 des Sächsischen Justizgesetzes vom 25. November 2000 (SächsGVBl. S. 482; 2001 S. 704) verordnet die Staatsregierung:
Artikel 1
Änderung der Vertretungsverordnung
Die Vertretungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. April 2013 (SächsGVBl. S. 240), die zuletzt durch die Verordnung vom 9. Mai 2017 (SächsGVBl. S. 270) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 4 Absatz 2 werden die Wörter „Staatsbetrieb Zentrales Flächenmanagement Sachsen“ durch die Wörter „Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement“ ersetzt.
- 2.
- § 7 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 2 Buchstabe b werden jeweils die Wörter „der Justizbeitreibungsordnung“ durch die Wörter „des Justizbeitreibungsgesetzes“ ersetzt.
- b)
- In Nummer 6 Buchstabe d wird die Angabe „§ 111d der Strafprozessordnung“ durch die Angabe „§ 111e der Strafprozessordnung“ ersetzt.
- c)
- In Nummer 7 Buchstabe a werden die Wörter „der Justizbeitreibungsordnung“ durch die Wörter „des Justizbeitreibungsgesetzes“ ersetzt.
- 3.
- In § 9 Absatz 1 Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter „Pfändungs- und Überweisungsverfügungen“ durch die Wörter „Pfändungs- und Einziehungsverfügungen“ ersetzt.
- 4.
- In § 2, § 7 Absatz 1 Satz 2 sowie § 8 Absatz 1 Satz 1 Satzteil vor Nummer 1 werden jeweils nach dem Wort „Justiz“ die Wörter „und für Demokratie, Europa und Gleichstellung“ eingefügt.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Dresden, den 19. Februar 2021
Der Ministerpräsident
Michael Kretschmer
Die Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Katja Meier