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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Erste Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zur Änderung der VwV Elektronische Verfahrensakte

Vollzitat: Erste Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zur Änderung der VwV Elektronische Verfahrensakte vom 29. März 2021 (SächsJMBl. S. 24)

Erste Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
zur Änderung der VwV Elektronische Verfahrensakte

Vom 29. März 2021

I.

Ziffer I der VwV Elektronische Verfahrensakte vom 20. August 2020 (SächsJMBl. S. 77) wird wie folgt geändert:

1.
Nummer 1 wird wie folgt geändert:
a)
In Buchstabe a werden nach dem Wort „Handelssachen“ die Wörter „ab dem 23. September 2019“ eingefügt.
b)
In Buchstabe b werden die Wörter „unter dem" durch die Wörter „unter den“ ersetzt.
2.
Nummer 2 wird wie folgt geändert:
a)
In Buchstabe a werden nach dem Wort „(Mietsachen)“ die Wörter „ab dem 20. Januar 2020“ eingefügt.
b)
Folgende Buchstaben c und d werden angefügt:
„c)
alle Verfahren der Referate 301, 302, 308, 309, 311, 351, 353 und 356 bis 359 unter den Registerzeichen F und FH ab dem 21. April 2021,
d)
alle übrigen Verfahren in Familiensachen unter den Registerzeichen F und FH ab dem 2. Juni 2021,“
3.
In Nummer 3 werden nach dem Wort „Verfahren“ die Wörter „ab dem 16. März 2020“ eingefügt.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 20. April 2021 in Kraft.  

Dresden, den 29. März 2021

Die Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Katja Meier

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsJMBl. 2021 Nr. 3, S. 24
    Fsn-Nr.: 300

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 20. April 2021

    Vorschrift außer Kraft mit Ablauf des:
    11. April 2022