1. Navigation
  2. Inhalt
REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der VwV Stundentafeln berufsbildende Schulen und der VwV Zeugnisse berufsbildende Schulen

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der VwV Stundentafeln berufsbildende Schulen und der VwV Zeugnisse berufsbildende Schulen vom 16. April 2021 (MBl. SMK S. 56)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung der
VwV Stundentafeln berufsbildende Schulen
und der VwV Zeugnisse berufsbildende Schulen

Vom 16. April 2021

I.
VwV Stundentafeln berufsbildende Schulen

Die VwV Stundentafeln berufsbildende Schulen vom 27. Juni 2017 (MBl. SMK S. 186), die zuletzt durch Ziffer I der Verwaltungsvorschrift vom 14. August 2020 (MBl. SMK S. 139) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2019 (SächsABl. SDr. S. S 385), wird wie folgt geändert:

1.
Ziffer II Buchstabe B wird wie folgt geändert:
Nach der Angabe zu B.14 werden die Angaben „B.14a Berufsfachschule für Pflegeberufe Berufsabschluss Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in“ und „B.14b Berufsfachschule für Pflegeberufe Berufsabschluss Altenpfleger/in“ eingefügt.
2.
Ziffer II Buchstabe C wird wie folgt geändert:
In den Angaben C.2a und C.3b werden jeweils die Angaben „für Schuljahr 2020/2021, Klassenstufen 2 und 3 sowie“ gestrichen.
3.
Ziffer II Buchstabe F wird wie folgt geändert:
a)
Die Angabe F.4 wird gestrichen.
b)
Die bisherigen Angaben F.5 bis F.26 werden die Angaben F.4 bis F.25.
c)
Die Angabe F.27 wird gestrichen.
4.
Nach Ziffer II Buchstabe G wird folgende Angabe angefügt:
„H)
Stundentafeln der Schularten Berufsfachschule und Fachschule auf Grund der Corona-Pandemie (gültig ab Schuljahr 2020/2021)
H.1
Berufsfachschule für medizinische Dokumentation
H.2
Berufsfachschule für Sozialwesen
H.3
Berufsfachschule für Pflegehilfe
H.4
Fachschule – Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Heilerziehungspflege
H.5
Fachschule – Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Heilerziehungspflege (gültig für Schuljahr 2020/2021, Klassenstufen 2 und 3 sowie für Schuljahr 2021/2022, Klassenstufe 3)
H.6
Fachschule – Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik
H.7
Fachschule – Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik, verkürzte Ausbildung
H.8
Fachschule – Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik (gültig für Schuljahr 2020/2021, Klassenstufen 2 und 3 sowie für Schuljahr 2021/2022, Klassenstufe 3)“.
5.
Nach Ziffer III werden in den Anlagen zu Ziffer II nach Teil G die Wörter „Teil H – Stundentafeln der Schularten Berufsfachschule und Fachschule auf Grund der Corona-Pandemie (gültig ab Schuljahr 2020/2021)“ eingefügt.
6.
Die Anlagen zu Ziffer II Buchstabe A werden wie folgt geändert:
a)
Die Anlage A.15 wird wie folgt geändert:
aa)
In der Zeile „Berufsbezogener Bereich“ wird nach der Angabe „1040“ die Hochzahl 1 gestrichen und nach der Angabe „(440)“ die Hochzahl 2 durch die Hochzahl 1 ersetzt.
bb)
In der Zeile „Wahlbereich“ wird nach dem Wort „Wahlbereich“ die Hochzahl 3 durch die Hochzahl 2 ersetzt.
cc)
In der letzten Zeile wird das Wort „Berufsbezogenes“ gestrichen.
dd)
Die Fußnote 1 wird aufgehoben und die bisherigen Fußnoten 2 und 3 werden die Fußnoten 1 und 2.
b)
Die Anlage A.16 wird wie folgt geändert:
aa)
In der Zeile „Berufsbezogener Bereich“ wird nach der Angabe „1040“ die Hochzahl 2 gestrichen und nach der Angabe „(440)“ die Hochzahl 3 durch die Hochzahl 2 ersetzt.
bb)
In der Zeile „Wahlbereich“ wird nach dem Wort „Wahlbereich“ die Hochzahl 4 durch die Hochzahl 3 ersetzt.
cc)
In der letzten Zeile wird das Wort „Berufsbezogenes“ gestrichen.
dd)
Die Fußnote 2 wird aufgehoben und die bisherigen Fußnoten 3 und 4 werden die Fußnoten 2 und 3.
7.
Die Anlage H.3 zu Ziffer II Buchstabe H wird wie folgt geändert:
a)
In der Zeile „Berufspraktische Ausbildung“ wird nach der Angabe „960“ die Hochzahl 7 gestrichen.
b)
Die Fußnote 6 wird wie folgt gefasst: „Die fachliche Begleitung beträgt je Schüler 14,4 Stunden.“ und die Fußnote 7 wird aufgehoben.
8.
Die Anlagen zu Ziffer II Buchstabe C werden wie folgt geändert:
a)
Die Anlage C.1 wird wie folgt geändert:
aa)
In der Zeile „Pflichtbereich“ wird die Angabe „2800“ durch die Angabe „2680“ ersetzt.
bb)
In der Zeile „Fachrichtungsübergreifender Bereich“ wird die Angabe „640“ durch die Angabe „520“ ersetzt.
cc)
In der Zeile „Deutsch“ wird die Angabe „120“ durch die Angabe „80“ ersetzt.
dd)
In den Zeilen „Englisch“ und „Mathematik I“ werden die Angaben „200“ durch die Angaben „160“ ersetzt.
ee)
Nach den Wörtern „Deutsch“, „Englisch“, „Mathematik I“ und „Mathematik II“ wird die Hochzahl 1 gestrichen.
b)
Die Anlage C.2 wird wie folgt geändert:
Nach den Wörtern „Mathematik I“, „Mathematik II“ und jeweils nach den Wörtern „Englisch“ wird die Hochzahl 1 gestrichen.
c)
Die Anlage C.2a wird wie folgt geändert:
In der Überschrift wird die Angabe „für Schuljahr 2020/2021, Klassenstufen 2 und 3 sowie“ gestrichen.
d)
Die Anlage C.3 wird wie folgt geändert:
Nach den Wörtern „Mathematik I“, „Mathematik II“ und jeweils nach den Wörtern „Englisch“ wird die Hochzahl 1 gestrichen.
e)
Die Anlage C.3b wird wie folgt geändert:
aa)
In der Überschrift wird die Angabe „für Schuljahr 2020/2021, Klassenstufen 2 und 3 sowie“ gestrichen.
bb)
In der Fußnote 5 werden die Wörter „für Wirtschaft und Technik“ gestrichen.
f)
Die Anlagen C.4 bis C.6, C.15, C.16, C.25, C.27 und C.31 werden jeweils wie folgt geändert:
aa)
In der Zeile „Pflichtbereich“ wird die Angabe „2800“ durch die Angabe „2680“ ersetzt.
bb)
In der Zeile „Fachrichtungsübergreifender Bereich“ wird die Angabe „560“ durch die Angabe „480“, die Angabe „80“ durch die Angabe „40“ und die Angabe „640“ durch die Angabe „520“ ersetzt.
cc)
In der Zeile „Deutsch“ werden jeweils die Angaben „120“ durch die Angabe „80“ ersetzt.
dd)
In der Zeile „Englisch“ wird die Angabe „80“ durch die Angabe „40“ und die Angabe „200“ durch die Angabe „160“ ersetzt.
ee)
In der Zeile „Mathematik I“ werden jeweils die Angaben „200“ durch die Angaben „160“ ersetzt.
ff)
Nach den Wörtern „Deutsch“, „Englisch“, „Mathematik I“ und „Mathematik II“ wird die Hochzahl 1 gestrichen.
g)
Die Anlage C.7 wird wie folgt geändert:
aa)
In der Zeile „Pflichtbereich“ wird die Angabe „2800“ durch die Angabe „2680“ ersetzt.
bb)
In der Zeile „Fachrichtungsübergreifender Bereich“ wird die Angabe „640“ durch die Angabe „520“ ersetzt.
cc)
In der Zeile „Deutsch“ wird die Angabe „120“ durch die Angabe „80“ ersetzt.
dd)
In den Zeilen „Englisch“ und „Mathematik I“ wird die Angabe „200“ durch die Angabe „160“ ersetzt.
ee)
Nach den Wörtern „Deutsch“, „Englisch“, „Mathematik I“ und „Mathematik II“ wird die Hochzahl 1 gestrichen.
h)
Die Anlagen C.8, C.9 und C.18 werden jeweils wie folgt geändert:
aa)
In der Zeile „Pflichtbereich“ wird die Angabe „2800“ durch die Angabe „2680“ ersetzt.
bb)
In der Zeile „Fachrichtungsübergreifender Bereich“ wird die Angabe „440“ durch die Angabe „360“, die Angabe „200“ durch die Angabe „160“ und die Angabe „640“ durch die Angabe „520“ ersetzt.
cc)
In der Zeile „Deutsch“ wird die Angabe „80“ durch die Angabe „40“ und die Angabe „120“ durch die Angabe „80“ ersetzt.
dd)
In der Zeile „Englisch“ wird die Angabe „120“ durch die Angabe „80“ und die Angabe „200“ durch die Angabe „160“ ersetzt.
ee)
In der Zeile „Mathematik I“ wird jeweils die Angabe „200“ durch die Angabe „160“ ersetzt.
ff)
Nach den Wörtern „Deutsch“, „Englisch“, „Mathematik I“ und „Mathematik II“ wird die Hochzahl 1 gestrichen.
i)
Die Anlagen C.10, C.17, C.19, C.20, C.26, C.29 und C.30 werden jeweils wie folgt geändert:
aa)
In der Zeile „Pflichtbereich“ wird die Angabe „2800“ durch die Angabe „2680“ ersetzt.
bb)
In der Zeile „Fachrichtungsübergreifender Bereich“ wird die Angabe „520“ durch die Angabe „440“, die Angabe „120“ durch die Angabe „80“ und die Angabe „640“ durch die Angabe „520“ ersetzt.
cc)
In der Zeile „Deutsch“ wird die Angabe „80“ durch die Angabe „40“ und die Angabe „120“ durch die Angabe „80“ ersetzt.
dd)
In der Zeile „Englisch“ wird die Angabe „80“ durch die Angabe „40“ und die Angabe „200“ durch die Angabe „160“ ersetzt.
ee)
In der Zeile „Mathematik I“ wird jeweils die Angabe „200“ durch die Angabe „160“ ersetzt.
ff)
Nach den Wörtern „Deutsch“, „Englisch“, „Mathematik I“ und „Mathematik II“ wird die Hochzahl 1 gestrichen.
j)
Die Anlage C.11 wird wie folgt geändert:
aa)
In der Zeile „Pflichtbereich“ wird die Angabe „2800“ durch die Angabe „2680“ ersetzt.
bb)
In der Zeile „Fachrichtungsübergreifender Bereich“ wird die Angabe „520“ durch die Angabe „440“, die Angabe „120“ durch die Angabe „80“ und die Angabe „640“ durch die Angabe „520“ ersetzt.
cc)
In der Zeile „Deutsch“ wird die Angabe „80“ durch die Angabe „40“ und die Angabe „120“ durch die Angabe „80“ ersetzt.
dd)
In der Zeile „Englisch“ wird die Angabe „80“ durch die Angabe „40“ und die Angabe „200“ durch die Angabe „160“ ersetzt.
ee)
In der Zeile „Mathematik I“ wird jeweils die Angabe „200“ durch die Angabe „160“ ersetzt.
ff)
Nach den Wörtern „Deutsch“, „Englisch“ und „Mathematik I“ wird die Hochzahl 1 gestrichen.
k)
Die Anlagen C.12 bis C.14 und C.28 werden jeweils wie folgt geändert:
aa)
In der Zeile „Pflichtbereich“ wird die Angabe „2800“ durch die Angabe „2680“ ersetzt.
bb)
In der Zeile „Fachrichtungsübergreifender Bereich“ wird die Angabe „520“ durch die Angabe „440“, die Angabe „120“ durch die Angabe „80“ und die Angabe „640“ durch die Angabe „520“ ersetzt.
cc)
In der Zeile „Deutsch“ wird jeweils die Angabe „120“ durch die Angabe „80“ ersetzt.
dd)
In der Zeile „Englisch“ wird die Angabe „80“ durch die Angabe „40“ und die Angabe „200“ durch die Angabe „160“ ersetzt.
ee)
In der Zeile „Mathematik I“ wird jeweils die Angabe „200“ durch die Angabe „160“ ersetzt.
ff)
Nach den Wörtern „Deutsch“, „Englisch“, „Mathematik I“ und „Mathematik II“ wird die Hochzahl 1 gestrichen.
l)
Die Anlagen C.21 bis C.23 werden jeweils wie folgt geändert:
aa)
In der Zeile „Pflichtbereich“ wird die Angabe „2800“ durch die Angabe „2680“ ersetzt.
bb)
In der Zeile „Fachrichtungsübergreifender Bereich“ wird die Angabe „600“ durch die Angabe „480“ und die Angabe „640“ durch die Angabe „520“ ersetzt.
cc)
In der Zeile „Deutsch“ wird jeweils die Angabe „120“ durch die Angabe „80“ ersetzt.
dd)
In der Zeile „Englisch“ wird die Angabe „160“ durch die Angabe „120“ und die Angabe „200“ durch die Angabe „160“ ersetzt.
ee)
In der Zeile „Mathematik I“ wird jeweils die Angabe „200“ durch die Angabe „160“ ersetzt.
ff)
Nach den Wörtern „Deutsch“, „Englisch“, „Mathematik I“ und „Mathematik II“ wird die Hochzahl 1 gestrichen.
m)
Die Anlage C.24 wird wie folgt geändert:
aa)
In der Zeile „Pflichtbereich“ wird die Angabe „2800“ durch die Angabe „2680“ ersetzt.
bb)
In der Zeile „Fachrichtungsübergreifender Bereich“ wird die Angabe „420“ durch die Angabe „380“, die Angabe „220“ durch die Angabe „140“ und die Angabe „640“ durch die Angabe „520“ ersetzt.
cc)
In der Zeile „Deutsch“ wird die Angabe „80“ durch die Angabe „40“ und die Angabe „120“ durch die Angabe „80“ ersetzt.
dd)
In den Zeilen „Englisch“ und „Mathematik I“ werden jeweils die Angaben „80“ durch die Angaben „40“ und die Angaben „200“ durch die Angaben „160“ ersetzt.
ee)
Nach den Wörtern „Deutsch“, „Englisch“, „Mathematik I“ und „Mathematik II“ wird die Hochzahl 1 gestrichen.
n)
Die Anlage C.32 wird wie folgt geändert:
aa)
In der Zeile „Pflichtbereich“ wird die Angabe „2800“ durch die Angabe „2680“ ersetzt.
bb)
In der Zeile „Fachrichtungsübergreifender Bereich“ wird die Angabe „640“ durch die Angabe „520“ ersetzt.
cc)
In der Zeile „Deutsch“ wird die Angabe „120“ durch die Angabe „80“ ersetzt.
dd)
In den Zeilen „Englisch“ und „Mathematik I“ werden jeweils die Angaben „200“ durch die Angaben „160“ ersetzt.
ee)
Nach den Wörtern „Deutsch“, „Englisch“, „Mathematik I“ und „Mathematik II“ wird die Hochzahl 1 gestrichen.
o)
Die Anlage C.33 wird wie folgt geändert:
aa)
In der Zeile „Pflichtbereich“ wird die Angabe „2500“ durch die Angabe „2380“ ersetzt.
bb)
In der Zeile „Fachrichtungsübergreifender Bereich“ wird die Angabe „640“ durch die Angabe „560“ ersetzt.
cc)
In der Zeile „Deutsch“ wird die Angabe „120“ durch die Angabe „80“ ersetzt.
dd)
In der Zeile „Englisch“ wird die Angabe „240“ durch die Angabe „200“ ersetzt.
ee)
In der Zeile „Fachrichtungsbezogener Bereich“ wird die Angabe „1860“ durch die Angabe „1820“ ersetzt.
ff)
In der Zeile „1 Ein Unternehmen gründen und führen“ wird die Angabe „220“ durch die Angabe „180“ ersetzt.
gg)
Die Angabe „Naturwissenschaft (Chemie oder Physik)“ wird wie folgt gefasst: „Naturwissenschaft (Chemie, Biologie oder Physik)1)“.
hh)
Nach den Wörtern „Deutsch“, „Englisch“, „Mathematik I“ und „Mathematik II“ wird die Hochzahl 1 gestrichen.
p)
Die Anlage C.34 wird wie folgt geändert:
aa)
In der Zeile „Pflichtbereich“ wird die Angabe „1480“ durch die Angabe „1380“, die Angabe „1320“ durch die Angabe „1300“ und die Angabe „2800“ durch die Angabe „2680“ ersetzt.
bb)
In der Zeile „Fachrichtungsübergreifender Bereich“ wird die Angabe „480“ durch die Angabe „400“ und die Angabe „640“ durch die Angabe „560“ ersetzt.
cc)
In der Zeile „Deutsch“ wird die Angabe „80“ durch die Angabe „40“ und die Angabe „120“ durch die Angabe „80“ ersetzt.
dd)
In der Zeile „Mathematik I“ wird die Angabe „160“ durch die Angabe „120“ und die Angabe „200“ durch die Angabe „160“ ersetzt.
ee)
In der Zeile „Fachrichtungsbezogener Bereich“ wird die Angabe „1000“ durch die Angabe „980“, die Angabe „1160“ durch die Angabe „1140“ und die Angabe „2160“ durch die Angabe „2120“ ersetzt.
ff)
In der Zeile „5 Gastgewerbliche Leistungen vermarkten“ wird in Spalte 2 die Angabe „120“ durch die Angabe „100“ und die Angabe „240“ durch die Angabe „220“ ersetzt.
gg)
In der Zeile „10 Ein gastgewerbliches Unternehmen führen“ wird die Angabe „200“ durch die Angabe „180“ und die Angabe „240“ durch die Angabe „220“ ersetzt.
hh)
Die Angabe „Naturwissenschaft (Chemie oder Physik)“ wird wie folgt gefasst: „Naturwissenschaft (Chemie, Biologie oder Physik)1)“.
ii)
Nach den Wörtern „Deutsch“, „Englisch“, „Mathematik I“ und „Mathematik II“ wird die Hochzahl 1 gestrichen.
9.
Die Anlagen zu Ziffer II Buchstabe E werden wie folgt geändert:
In den Anlagen E.8 und E.10 wird jeweils die Angabe „600“ durch die Angabe „560“ ersetzt.
10.
Die Anlagen zu Ziffer II Buchstabe F werden wie folgt geändert:
a)
Die Anlage F.4 wird aufgehoben.
b)
In der Anlage „F.5“ wird die Angabe „F.5“ durch die Angabe „F.4“ ersetzt.
c)
In der Anlage „F.6“ wird die Angabe „F.6“ durch die Angabe „F.5“ ersetzt.
d)
In der Anlage „F.7“ wird die Angabe „F.7“ durch die Angabe „F.6“ ersetzt.
e)
In der Anlage „F.8“ wird die Angabe „F.8“ durch die Angabe „F.7“ ersetzt.
f)
In der Anlage „F.9“ wird die Angabe „F.9“ durch die Angabe „F.8“ ersetzt.
g)
In der Anlage „F.10“ wird die Angabe „F.10“ durch die Angabe „F.9“ ersetzt.
h)
In der Anlage „F.11“ wird die Angabe „F.11“ durch die Angabe „F.10“ ersetzt.
i)
In der Anlage „F.12“ wird die Angabe „F.12“ durch die Angabe „F.11“ ersetzt.
j)
In der Anlage „F.13“ wird die Angabe „F.13“ durch die Angabe „F.12“ ersetzt.
k)
In der Anlage „F.14“ wird die Angabe „F.14“ durch die Angabe „F.13“ ersetzt.
l)
In der Anlage „F.15“ wird die Angabe „F.15“ durch die Angabe „F.14“ ersetzt.
m)
In der Anlage „F.16“ wird die Angabe „F.16“ durch die Angabe „F.15“ ersetzt.
n)
In der Anlage „F.17“ wird die Angabe „F.17“ durch die Angabe „F.16“ ersetzt.
o)
In der Anlage „F.18“ wird die Angabe „F.18“ durch die Angabe „F.17“ ersetzt.
p)
In der Anlage „F.19“ wird die Angabe „F.19“ durch die Angabe „F.18“ ersetzt.
q)
In der Anlage „F.20“ wird die Angabe „F.20“ durch die Angabe „F.19“ ersetzt.
r)
In der Anlage „F.21“ wird die Angabe „F.21“ durch die Angabe „F.20“ ersetzt.
s)
In der Anlage „F.22“ wird die Angabe „F.22“ durch die Angabe „F.21“ ersetzt.
t)
In der Anlage „F.23“ wird die Angabe „F.23“ durch die Angabe „F.22“ ersetzt.
u)
In der Anlage „F.24“ wird die Angabe „F.24“ durch die Angabe „F.23“ ersetzt.
v)
In der Anlage „F.25“ wird die Angabe „F.25“ durch die Angabe „F.24“ ersetzt.
w)
In der Anlage „F.26“ wird die Angabe „F.26“ durch die Angabe „F.25“ ersetzt.
x)
Die Anlage „F.27“ wird aufgehoben.
11.
Die Anlagen zu Ziffer II B.14a und B.14b werden wie folgt gefasst:

Anlagen zu Nr. 11

12.
Die Anlagen zu Ziffer II H.1 bis H.8 werden wie folgt gefasst:

Anlagen zu Nr. 12

II.
VwV Zeugnisse berufsbildende Schulen

Die VwV Zeugnisse berufsbildende Schulen vom 7. Dezember 2017 (MBl. SMK S. 466), die zuletzt durch Ziffer II der Verwaltungsvorschrift vom 14. August 2020 (MBl. SMK S. 139) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2019 (SächsABl. SDr. S. S 385), wird wie folgt geändert:

Die Anlage B.02.02a erhält die aus dem Anhang zu dieser Verwaltungsvorschrift ersichtliche Fassung.

III.
Inkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 1. August 2021 in Kraft. Ziffer I Nummer 4, 5, 12 und Ziffer II treten mit Wirkung vom 1. August 2020 in Kraft.

Dresden, den 16. April 2021

Der Staatsminister für Kultus
Christian Piwarz

Anhang

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    MBl. SMK 2021 Nr. 5, S. 56
    Fsn-Nr.: 710

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. August 2021