Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Zusatzförderung nach § 88e des Zweiten Wohnungsbaugesetzes
Vollzitat: Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Zusatzförderung nach § 88e des Zweiten Wohnungsbaugesetzes vom 12. April 2021 (SächsGVBl. S. 517)
Bestandteil der Vorschrift Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Änderung der Ressortbezeichnung