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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der Mittelstandsrichtlinie

Vollzitat: Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der Mittelstandsrichtlinie vom 12. Mai 2021 (SächsABl. S. 644)

Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
zur Änderung der Mittelstandsrichtlinie

Vom 12. Mai 2021

I.

Teil C Ziffer I der Mittelstandsrichtlinie vom 23. März 2020 (SächsABl. S. 398) wird wie folgt gefasst:

„Diese Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des Jahres 2023 außer Kraft.“

II.

Diese Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 12. Mai 2021

Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Martin Dulig

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2021 Nr. 22, S. 644
    Fsn-Nr.: 552

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 4. Juni 2021

    Vorschrift außer Kraft mit Ablauf des:
    31. Dezember 2023