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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Vorbereitung auf die Abiturprüfungen 2022 an Beruflichen Gymnasien im Freistaat Sachsen

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Vorbereitung auf die Abiturprüfungen 2022 an Beruflichen Gymnasien im Freistaat Sachsen vom 21. Mai 2021 (MBl. SMK S. 96)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Vorbereitung auf die Abiturprüfungen 2022
an Beruflichen Gymnasien im Freistaat Sachsen

Vom 21. Mai 2021

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Vorbereitung auf die Abiturprüfungen 2022 an Beruflichen Gymnasien im Freistaat Sachsen vom 8. Juli 2020 (MBl. SMK S. 122), wird wie folgt geändert:

I.

1.
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
 
„Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Vorbereitung auf die Abiturprüfungen an Beruflichen Gymnasien 2022
(VwV Vorbereitung Abiturprüfungen BGy 2022)“.
2.
Abschnitt 1 wird wie folgt geändert:
a)
In Ziffer II Nummer 2 werden die Wörter „und Mathematik“ gestrichen.
b)
Nach Ziffer II Nummer 7 wird die Angabe
„8.
Die Prüfungsinhalte ergeben sich aus Abschnitt 2, sofern in der Anlage zu Abschnitt 2 nichts anderes bestimmt ist.“ eingefügt.
3.
Abschnitt 2 wird wie folgt geändert:
a)
In Ziffer I Nummer 2 Buchstabe a werden die Angaben
„–
Materialgestützes Verfassen informierender Texte“ und
„–
Materialgestützes Verfassen argumentierender Texte“ gestrichen.
b)
Ziffer I Nummer 2 Buchstabe b wird wie folgt gefasst:
„Texte für die Aufgabenart Texterörterung umfassen insbesondere die Themen Sprache und Medien sowie Lesen und Literatur.“
c)
In Ziffer I Nummer 3 Buchstabe a werden die Wörter „Bertolt Brecht“ und „Der gute Mensch von Sezuan“ gestrichen.
d)
In Ziffer II Nummer 2 werden nach der Angabe „Nummer 2“ die Wörter „, Aufgaben zur Interpretation literarischer Texte beziehen sich auf Kurzepik.“ eingefügt.
e)
Ziffer VI Nummer 2 Buchstabe b wird wie folgt gefasst:
„Teil B: Der Prüfungsteilnehmer hat im Teil B die beiden Pflichtaufgaben und eine der Wahlaufgaben zu bearbeiten. Die Auswahl trifft der Prüfungsteilnehmer.
Kennziffer 8.1.1 (WP 1)
Kennziffer 8.1.1 (WP 1)
Aufgabe Anzahl BE
Pflichtaufgabe 1: Analysis/Stochastik mit Anwendungen 50 BE
Pflichtaufgabe 2: Vektorgeometrie mit Anwendungen 25 BE
Wahlaufgabe 3a: Vertiefung Vektorgeometrie 15 BE
Wahlaufgabe 3b: Vertiefung Stochastik 15 BE
Kennziffer 8.2.1 (WP 2)
Pflichtaufgabe 1: Analysis/Stochastik mit Anwendungen 50 BE
Pflichtaufgabe 2: lineare Algebra mit Anwendungen 25 BE
Wahlaufgabe 3a: Vertiefung lineare Algebra 15 BE
Wahlaufgabe 3b: Vertiefung Stochastik 15 BE“.
f)
Ziffer VII Nummer 2 Buchstabe b wird wie folgt gefasst:
„Teil B: Der Prüfungsteilnehmer hat im Teil B die beiden Pflichtaufgaben und eine der Wahlaufgaben zu bearbeiten. Die Auswahl trifft der Prüfungsteilnehmer.
Kennziffer 8.1.0 (WP 1)
Kennziffer 8.1.0 (WP 1)
Aufgabe Anzahl BE
Pflichtaufgabe 1: Analysis/Stochastik mit Anwendungen 40 BE
Pflichtaufgabe 2: Vektorgeometrie mit Anwendungen 25 BE
Wahlaufgabe 3a: Vertiefung Vektorgeometrie 10 BE
Wahlaufgabe 3b: Vertiefung Stochastik 10 BE
Kennziffer 8.2.0 (WP 2)
Pflichtaufgabe 1: Analysis/Stochastik mit Anwendungen 40 BE
Pflichtaufgabe 2: lineare Algebra mit Anwendungen 25 BE
Wahlaufgabe 3a: Vertiefung lineare Algebra 10 BE
Wahlaufgabe 3b: Vertiefung Stochastik 10 BE“.
g)
Ziffer XII Nummer 2 wird wie folgt gefasst:
„Struktur der Prüfungsarbeit
Jedem Prüfungsteilnehmer werden vier Aufgaben vorgelegt, von denen drei zu bearbeiten sind. Die Auswahl trifft der Prüfungsteilnehmer.“
4.
Der Verwaltungsvorschrift wird folgende Anlage zu Abschnitt 2 beigefügt:

Anlage zu Abschnitt 2

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 21. Mai 2021

Der Staatsminister für Kultus
Christian Piwarz

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    MBl. SMK 2021 Nr. 6, S. 96
    Fsn-Nr.: 710

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 4. Juni 2021

    Vorschrift außer Kraft mit Ablauf des:
    31. Dezember 2023