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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über die Regelung dienstrechtlicher Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über die Regelung dienstrechtlicher Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern vom 8. Juni 2021 (SächsABl. S. 780)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift
über die Regelung dienstrechtlicher Zuständigkeiten
im Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern

Vom 8. Juni 2021

I.

Ziffer I Nummer 3 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Regelung dienstrechtlicher Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern vom 12. März 2014 (SächsABl. S. 525), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 27. November 2019 (SächsABl. SDr. S. S 339), wird wie folgt gefasst:

„3.
für die Zuordnung zu den Stufen des Grundgehalts gemäß § 27 Absatz 1, 2, 4 und 5 sowie § 28 des Sächsischen Besoldungsgesetzes, einschließlich der Anrechnung oder Anerkennung berücksichtigungsfähiger Zeiten gemäß § 28 Absatz 1 und 2 des Sächsischen Besoldungsgesetzes,“.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.

Dresden, den 8. Juni 2021

Der Staatsminister des Innern
Prof. Dr. Roland Wöller

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2021 Nr. 25, S. 780
    Fsn-Nr.: 240

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Juli 2021