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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verordnung der Landesdirektion Sachsen zur Anpassung der Prüfungsordnungen für die Zwischen- und Abschlussprüfungen der Landesdirektion Sachsen an das Bundesrecht

Vollzitat: Verordnung der Landesdirektion Sachsen zur Anpassung der Prüfungsordnungen für die Zwischen- und Abschlussprüfungen der Landesdirektion Sachsen an das Bundesrecht vom 19. Juli 2021 (SächsABl. S. 1087)

Verordnung
der Landesdirektion Sachsen
zur Anpassung der Prüfungsordnungen für die Zwischen- und Abschlussprüfungen der Landesdirektion Sachsen an das Bundesrecht

Vom 19. Juli 2021

Auf Grund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 1. Juni 2021 erlässt die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach § 47 Absatz 1 und Absatz 4 sowie § 79 Absatz 4 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das durch Artikel 16 des Gesetzes vom 28. März 2021 (BGBl. I S. 591) geändert worden ist, in Verbindung mit der Sächsischen Ausführungsverordnung zum Berufsbildungsgesetz und zu den Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzen in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 167), die zuletzt durch die Verordnung vom 24. Februar 2021 (SächsGVBl. S. 323) geändert worden ist, die folgenden Änderungen:

I.
Änderung der Prüfungsordnung
der Landesdirektion Sachsen
für die Zwischen- und Abschlussprüfung
sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte für Bäderbetriebe

Die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellter/-Fachangestellte für Bäderbetriebe vom 22. Januar 2007 (SächsABl. SDr. S. S 58), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 21. Januar 2019 (SächsABl. S. 347) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 3 Absatz 4 Satz 2 wird die Angabe „Abs. 4“ durch die Angabe „Absatz 6“ ersetzt.
2.
In § 7 Absatz 6 Satz 1 Nummer 8 wird die Angabe „§ 23“ durch die Wörter „§ 23 Absatz 2 bis 4“ ersetzt.
3.
In § 23 Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe „15 Punkte“ durch die Wörter „zehn Punkte“ ersetzt.

II.
Änderung der Prüfungsordnung
der Landesdirektion Sachsen
für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellter/Verwaltungsfachangestellte in der Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung
sowie der Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste

Die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellter/Verwaltungsfachangestellte in der Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung vom 22. Januar 2007 (SächsABl. SDr. S. S 100), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 21. Januar 2019 (SächsABl. S. 347) geändert worden ist, und
die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste vom 22. Januar 2007 (SächsABl. SDr. S. S 74), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 21. Januar 2019 (SächsABl. S. 347) geändert worden ist, werden wie folgt geändert:
1.
In § 3 Absatz 4 Satz 2 wird jeweils die Angabe „Abs. 4“ durch die Angabe „Absatz 6“ ersetzt.
2.
In § 7 Absatz 4 Satz 1 Nummer 8 wird jeweils die Angabe „§ 23“ durch die Wörter „§ 23 Absatz 3 und 4“ ersetzt.
3.
In § 23 Absatz 1 Satz 3 wird jeweils die Angabe „15 Punkte“ durch die Wörter „zehn Punkte“ ersetzt.

III.
Änderung der Prüfungsordnung
der Landesdirektion Sachsen
für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Straßenwärter/Straßenwärterin

Die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Straßenwärter/Straßenwärterin vom 22. Januar 2007 (SächsABl. SDr. S. S 82), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 21. Januar 2019 (SächsABl. S. 347) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 3 Absatz 4 Satz 2 wird die Angabe „Abs. 4“ durch die Angabe „Absatz 6“ ersetzt.
2.
In § 7 Absatz 5 Satz 1 Nummer 8 wird die Angabe „§ 23“ durch die Wörter „§ 23 Absatz 2 bis 4“ ersetzt.
3.
In § 23 Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe „15 Punkte“ durch die Wörter „zehn Punkte“ ersetzt.

IV.
Änderung der Prüfungsordnung
der Landesdirektion Sachsen
für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung in den umwelttechnischen Berufen

Die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung in den umwelttechnischen Berufen vom 22. Januar 2007 (SächsABl. SDr. S. S 90), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 21. Januar 2019 (SächsABl. S. 347) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 3 wird Absatz 4 Satz 2 wird die Angabe „Abs. 4“ durch die Angabe „Absatz 6“ ersetzt.
2.
In § 4 Absatz 2 wird Satz 3 gestrichen.
3.
In § 7 Absatz 5 Satz 1 Nummer 8 wird die Angabe „§ 25“ durch die „Wörter „§ 25 Absatz 2 bis 4“ ersetzt.
4.
In § 25 Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe „15 Punkte“ durch die Wörter „zehn Punkte“ ersetzt.

V.
Änderung der Prüfungsordnung
der Landesdirektion Sachsen
für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung in den Ausbildungsberufen der Geoinformationstechnologie

Die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung in den Ausbildungsberufen der Geoinformationstechnologie vom 7. September 2017 (SächsABl. S. 1314), die durch die Verwaltungsvorschrift vom 21. Januar 2019 (SächsABl. S. 347) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 3 wird wie folgt geändert:
a)
Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
(2) „Die Prüfungsausschüsse bestehen aus jeweils mindestens drei Mitgliedern. Der Prüfungsausschuss für gemeinsame Aufgaben besteht aus sechs Mitgliedern.“
b)
In Absatz 5 Satz 2 wird die Angabe „Absatz 4“ durch die Angabe „Absatz 6“ ersetzt.
2.
§ 4 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
a)
Satz 3 wird gestrichen.
b)
Folgender Satz wird angefügt:
„Bei der Bewertung von Prüfungsleistungen ist eine Stimmenthaltung unzulässig.“
3.
§ 5 wird wie folgt geändert:
a)
In Absatz 1 Nummer 9 werden nach dem Wort „Prüfungsbereiche“ die Wörter „mit schriftlichen Aufgaben“ eingefügt.
b)
In Absatz 2 Nummer 1 werden die Wörter „dieser Prüfungen“ durch die Wörter „aus den Prüfungsbereichen Geodatenprozesse, Vermessungstechnische Prozesse sowie Geodatenpräsentation“ ersetzt.
4.
In § 7 Absatz 4 Satz 1 Nummer 9 wird die Angabe „§ 25“ durch die Wörter „§ 25 Absatz 3 und 4“ ersetzt.
5.
In § 8 Satz 2 werden die Wörter „drei Monate“ durch die Wörter „zwei Monate“ ersetzt.
6.
§ 14 wird wie folgt geändert:
a)
In Absatz 3 werden die Sätze 5 und 6 gestrichen.
b)
In Absatz 4 werden die Sätze 4 und 5 gestrichen.
7.
In § 15 Absatz 3 werden die Sätze 5 und 6 gestrichen.
8.
In § 16 Absatz 3 werden die Sätze 5 und 6 gestrichen.
9.
In § 23 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „einen Tag“ durch die Wörter „eine Woche“ ersetzt.
10.
§ 25 wird wie folgt geändert:
a)
In Absatz 1 werden das Komma und die Wörter „betriebliche Aufträge und Prüfungsstücke“ gestrichen.
b)
In Absatz 2 werden die Wörter „Im Fachgespräch, der Präsentation“ durch die Wörter „In den Prüfungsbereichen Geodatenprozesse, Vermessungstechnische Prozesse und Geodatenpräsentation“ ersetzt.
11.
In § 26 Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Wort „Prüfungsbereiche“ die Wörter „mit schriftlichen Aufgaben“ eingefügt.

VI.
Änderung der Prüfungsordnung
der Landesdirektion Sachsen
für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Wasserbauer/Wasserbauerin

Die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Wasserbauer/Wasserbauerin vom 22. Januar 2007 (SächsABl. SDr. S. S 108), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 21. Januar 2019 (SächsABl. S. 347) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 3 Absatz 3 Satz 2 wird die Angabe „Abs. 4“ durch die Angabe „Absatz 6“ ersetzt.
2.
In § 7 Absatz 4 Satz 1 Nummer 8 wird die Angabe „§ 23“ durch die „Wörter „§ 23 Absatz 2 bis 4“ ersetzt.
3.
In § 23 Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe „15 Punkte“ durch die Wörter „zehn Punkte“ ersetzt.

VII.
Änderung der Prüfungsordnung
der Landesdirektion Sachsen
für die Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement

Die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement vom 18. Juli 2014 (SächsABl. S. 900), die durch die Verwaltungsvorschrift vom 21. Januar 2019 (SächsABl. S. 347) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 3 Absatz 3 Satz 2 wird die Angabe „Abs. 4“ durch die Angabe „Absatz 6“ ersetzt.
2.
In § 23 Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe „15 Punkte“ durch die Wörter „zehn Punkte“ ersetzt.

VIII.
Inkrafttreten

Diese Verordnung mit Wirkung vom 1. August 2021 in Kraft. Die Änderungen wurden durch Erlass des Sächsischen Staatsministerium des Innern vom 12. Juli 2021, Az.: 13-6000/1/2-2021/61683, genehmigt.

Chemnitz, den 19. Juli 2021

Landesdirektion Sachsen
Kraushaar
Präsidentin

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2021 Nr. 33, S. 1087
    Fsn-Nr.: 245

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. August 2021