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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der VwV Stundentafeln berufsbildende Schulen und der VwV Zeugnisse berufsbildende Schulen

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der VwV Stundentafeln berufsbildende Schulen und der VwV Zeugnisse berufsbildende Schulen vom 14. September 2021 (MBl. SMK S. 174)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung der VwV Stundentafeln berufsbildende Schulen und der VwV Zeugnisse berufsbildende Schulen

Vom 14. September 2021

I.
VwV Stundentafeln berufsbildende Schulen

Die VwV Stundentafeln berufsbildende Schulen vom 27. Juni 2017 (MBl. SMK S. 186), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 16. April 2021 (MBl. SMK S. 56) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2019 (SächsABl. SDr. S. S 385), wird wie folgt geändert:

1.
Ziffer II Buchstabe A wird wie folgt geändert:
In den Angaben A.17a, A.18a, A.19 und A.20 wird jeweils die Angabe „§ 42m“ durch die Angabe „§ 42r“ geändert.
2.
Ziffer II Buchstabe B wird wie folgt geändert:
a)
Die Angabe „B.2a Berufsfachschule für Sozialwesen (gültig für Schuljahr 2020/2021, Klassenstufe 2)“ wird gestrichen.
b)
Nach der Angabe zu B.3 wird die Angabe „B. 4 Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Anästhesietechnische Assistenten“ eingefügt.
c)
Die bisherigen Angaben B.4 bis B.12 werden die Angaben B.5 bis B.13.
d)
Nach der neuen Angabe B.13 wird die Angabe „B.14 Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Operationstechnische Assistenten“ eingefügt.
e)
Die bisherigen Angaben B.13 bis B.22 werden die Angaben B.15 bis B.24.
f)
Nach der neuen Angabe B.16 werden die Angaben „B.16a Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Pflegeberufe, Beruf Altenpflegerin/Altenpfleger“ und „B.16b Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Pflegeberufe, Beruf Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger“ eingefügt.
3.
Die Anlagen zu Ziffer II Buchstabe A werden wie folgt geändert:
In den Anlagen A.17a, A.18a, A.19 und A.20 wird jeweils in der Überschrift die Angabe „§ 42m“ durch die Angabe „§ 42r“ geändert.
4.
Die Anlagen zu Ziffer II Buchstabe B werden wie folgt geändert:
a)
Die Anlage „B.2a“ wird aufgehoben.
b)
In der Anlage „B.4“ wird die Angabe „B.4“ durch die Angabe „B.5“ ersetzt.
c)
In der Anlage „B.5“ wird die Angabe „B.5“ durch die Angabe „B.6“ ersetzt.
d)
In der Anlage „B.6“ wird die Angabe „B.6“ durch die Angabe „B.7“ ersetzt.
e)
In der Anlage „B.7“ wird die Angabe „B.7“ durch die Angabe „B.8“ ersetzt.
f)
In der Anlage „B.8“ wird die Angabe „B.8“ durch die Angabe „B.9“ ersetzt.
g)
In der Anlage „B.9“ wird die Angabe „B.9“ durch die Angabe „B.10“ ersetzt.
h)
In der Anlage „B.10“ wird die Angabe „B.10“ durch die Angabe „B.11“ ersetzt.
i)
In der Anlage „B.11“ wird die Angabe „B.11“ durch die Angabe „B.12“ ersetzt.
j)
In der Anlage „B.12“ wird die Angabe „B.12“ durch die Angabe „B.13“ ersetzt.
k)
In der Anlage „B.13“ wird die Angabe „B.13“ durch die Angabe „B.15“ ersetzt.
l)
In der Anlage „B.14“ wird die Angabe „B.14“ durch die Angabe „B.16“ ersetzt.
m)
In der Anlage „B.15“ wird die Angabe „B.15“ durch die Angabe „B.17“ ersetzt.
n)
In der Anlage „B.16“ wird die Angabe „B.16“ durch die Angabe „B.18“ ersetzt.
o)
In der Anlage „B.17“ wird die Angabe „B.17“ durch die Angabe „B.19“ ersetzt.
p)
In der Anlage „B.18“ wird die Angabe „B.18“ durch die Angabe „B.20“ ersetzt.
q)
In der Anlage „B.19“ wird die Angabe „B.19“ durch die Angabe „B.21“ ersetzt.
r)
In der Anlage „B.20“ wird die Angabe „B.20“ durch die Angabe „B.22“ ersetzt.
s)
In der Anlage „B.21“ wird die Angabe „B.21“ durch die Angabe „B.23“ ersetzt.
t)
In der Anlage „B.22“ wird die Angabe „B.22“ durch die Angabe „B.24“ ersetzt.
5.
Die neuen Anlagen B.4, B.14, B.16a und B.16b zu Ziffer II werden wie folgt gefasst:
 
Anlagen

II.
VwV Zeugnisse berufsbildende Schulen

Die VwV Zeugnisse berufsbildende Schulen vom 7. Dezember 2017 (MBl. SMK S. 466), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 16. April 2021 (MBl. SMK S. 56) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2019 (SächsABl. SDr. S. S 385), wird wie folgt geändert:

In der Anlage A.01.11 werden auf Seite 1 die Wörter „<AUFGRUND DES ERFOLGREICH ABGESCHLOSSENEN BERUFSGRUNDBILDUNGSJAHRES WIRD <HERRN/FRAU> <VORNAME> <NAME> EIN BILDUNGSSTAND BESTÄTIGT, DER DEM ERFOLGREICHEN BESUCH DER OBERSCHULE MIT HAUPTSCHULABSCHLUSS ENTSPRICHT.>“ gestrichen.

III.
Inkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 14. September 2021

Der Staatsminister für Kultus
Christian Piwarz

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    MBl. SMK 2021 Nr. 10, S. 174
    Fsn-Nr.: 710

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 8. Oktober 2021