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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Zweite Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Änderung der RL Denkmalförderung

Vollzitat: Zweite Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Änderung der RL Denkmalförderung vom 27. Oktober 2021 (SächsABl. S. 1444)

Zweite Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Regionalentwicklung
zur Änderung der RL Denkmalförderung

Vom 27. Oktober 2021

I.
Änderung der RL Denkmalförderung

Die RL Denkmalförderung vom 31. August 2019 (SächsABl. S. 1246), die durch die Richtlinie vom 7. Juli 2020 (SächsABl. S. 884) geändert worden ist, enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 27. November 2019 (SächsABl. SDr. S. S 339), wird wie folgt geändert:

1.
Ziffer I wird wie folgt geändert:
a)
In Nummer 1 Unterabschnitt 1 Satz 2 werden die Wörter „das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. August 2019 (SächsGVBl. S. 644) geändert worden ist“ durch die Wörter „das zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 21. Mai 2021 (SächsGVBl. S. 578) geändert worden ist“ ersetzt.
b)
In Nummer 2 Unterabschnitt 2 werden die Wörter „die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Dezember 2018 (SächsGVBl. S. 782) geändert worden ist“ durch die Wörter „die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Mai 2021 (SächsGVBl. S. 578) geändert worden ist“ und die Wörter „die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 31. Juli 2019 (SächsABl. S. 1209) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 8. Dezember 2017 (SächsABl. SDR. S. S 378)“ durch die Wörter „die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 16. April 2021 (SächsABl. S. 434) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2019 (SächsABl. SDr. S. S 352)“ ersetzt.
2.
Ziffer V wird wie folgt geändert:
a)
In Nummer 2 werden nach dem Wort „Festbetragsfinanzierung“ die Angaben „nach Nummer 5 Buchstabe d“ angefügt.
b)
In Nummer 3 Buchstabe a werden die Wörter „nicht rückzahlbarer“ gestrichen.
c)
In Nummer 5 Buchstabe a wird nach Satz 2 folgender Satz eingefügt:
„Ein Ausnahmefall kann bei einem besonderen öffentlichen Interesse an der Förderung vorliegen, zum Beispiel im Falle der dringenden Notwendigkeit der Maßnahme oder der besonderen Bedeutung des Kulturdenkmals.“
3.
Ziffer VII Nummer 3 wird wie folgt gefasst:
„Anforderungs- und Auszahlungsverfahren
Die Bewilligungsbehörde kann Auszahlungen leisten, soweit dies nach Nummer 1.4 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung, nach Nummer 1.3 der Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften oder nach zu diesen Nebenbestimmungen ergangenen Ausführungsregelungen zugelassen ist.“
4.
Anlage 1 erhält die aus dem Anhang zu dieser Richtlinie ersichtliche Fassung.
5.
Anlage 2 wird wie folgt geändert:
a)
Nach Nummer 10 wird folgende Nummer 11 eingefügt:
„11.
Nutzung des Kulturdenkmals:
Das Objekt wird bisher wie folgt genutzt:
Die Nutzung wird zukünftig wie folgt sein:
privat (z. B. Wohnzwecke in Eigennutzung)
wirtschaftlich (z. B. Vermietung oder Verpachtung)
gemischte Zwecke (z. B. eigene Wohnzwecke und Gewerbe)“
b)
Die bisherigen Nummern 11 und 12 werden Nummern 12 und 13.

II.
Inkrafttreten, Übergangsregelung

1.
Diese Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
2.
Anlage 1 in der bisherigen Fassung ist für das Verfahren zur Bewilligung von Haushaltsmitteln für das Jahr 2021 anwendbar, wenn eine Bewertung beziehungsweise Priorisierung der Anträge stattgefunden hat.

Dresden, den 27. Oktober 2021

Der Staatsminister für Regionalentwicklung
Thomas Schmidt

Anhang
(zu Ziffer I Nummer 4)

Anlage 1
(zu Ziffer V Nummer 4 Buchstabe a und Ziffer VII Nummer 1 Buchstabe c)

Mehrkostenkatalog
Liste der denkmalbedingten Mehraufwendungen
(Freistaat Sachsen)

Vorbemerkungen:

Soweit sich der Gegenstand eines Förderantrags nach dieser Richtlinie nicht diesem Katalog zuordnen lässt, ist der denkmalbedingte Mehraufwand von der Bewilligungsbehörde im Rahmen einer pflichtgemäßen Ermessensausübung gesondert festzustellen. Dabei sind die Gegenstände dieses Kataloges soweit wie möglich zur Orientierung heranzuziehen.

Sind Abbruchmaßnahmen und die dafür erforderliche Entsorgung sowie Reinigungsmaßnahmen aufgrund denkmalrechtlicher Vorgaben im Gesamtkontext der Maßnahmen, insbesondere für weitere Sanierungsmaßnahmen, erforderlich und in der denkmalrechtlichen Genehmigung verankert, so sind die Kosten als Bestandteil des dazugehörigen Gewerkes im entsprechenden Umfang förderfähig.

Inhaltsübersicht

1.
Baustelleneinrichtung
2.
Erdarbeiten
3.
Gerüstbauarbeiten
4.
Bauwerksabdichtung gegen Feuchtigkeit
5.
Maurer-, Beton- und Stahlbetonarbeiten
6.
Naturwerksteinarbeiten/Lehmbauarbeiten
7.
Zimmermannsarbeiten
8.
Stahlbau-, Metallbau-, Schmiede- und Schlosserarbeiten
9.
Dachdeckungsarbeiten
10.
Klempnerarbeiten
11.
Putzarbeiten
12.
Stuckarbeiten
13.
Fliesen- und Plattenarbeiten
14.
Tischlerarbeiten
15.
Parkettarbeiten
16.
Glaserarbeiten/Fensterbau
17.
Malerarbeiten
18.
Konservierungs- und Restaurierungsmaßnahmen an Bau- und Kunstdenkmalen
19.
Maßnahmen an (derzeit) nicht nutzbaren Objekten
20.
Orgeln, Glocken, Läuteanlagen und Uhren
21.
Restaurierungsmaßnahmen an technischen Denkmalen
22.
Bildhauerische Arbeiten
23.
Restaurierungsmaßnahmen an archäologischen Denkmalen
24.
Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen an historischen Gärten und Landschaftsbau
25.
Maßnahmen an Archivgut
26.
Maßnahmen zur Klimatisierung und ähnlich gelagerten Maßnahmen
27.
Baunebenkosten/Statik

Leistungsbereiche

1. Baustelleneinrichtung
Baustelleneinrichtung einschließlich Baufreimachung 25 %
2. Erdarbeiten
Kosten für Erdarbeiten, außer für solche, die ausschließlich für Maßnahmen der Kostengruppe 400 nach DIN 276 (Bauwerk und technische Anlagen) dienen 75 %
3. Gerüstarbeiten
3.1 Kosten für Gerüstarbeiten bzw. Gerüstkonstruktionen, außer für solche,
die ausschließlich für Maßnahmen der Kostengruppe 400 nach DIN 276
(Bauwerk und technische Anlagen) dienen
75 %
3.2 Einfache Gerüstkosten 25 %
4. Bauwerksabdichtung gegen Feuchtigkeit
Kosten für Mauerwerksabdichtung 75 %
5. Maurer-, Beton- und Stahlbetonarbeiten
5.1 Risssanierung, reine Ausbesserungsarbeiten und erforderliche statisch-konstruktive Maurer-, Beton- und Stahlbetonarbeiten 100 %
5.2 Sonstige Kosten für Maurer-, Beton- und Stahlbetonarbeiten, wenn diese Arbeiten ausschließlich oder überwiegend der Erhaltung des Denkmals dienen 75 %
6. Naturwerksteinarbeiten/Lehmbauarbeiten
6.1 Steinrestauratorische Erhaltungs-, Konservierungs- und Restaurierungsmaßnahmen (z. B. reine Festigungs- und Schutzmaßnahmen) an Naturwerksteinen sowie Reparaturmaßnahmen und die originale Wiederherstellung der Lehmbausubstanz 100 %
6.2 Sonstige Naturwerkstein- und Lehmbauarbeiten 75 %
6.3 Besondere Reinigungsverfahren an Naturwerksteinen 50 %
6.4 Neubau (komplette Neuleistung) von Natursteinelementen nach historischem Vorbild 50 %
7. Zimmermannsarbeiten
7.1 Reparatur und Ergänzung von Zierelementen (Zierfachwerkteile, Schnitzarbeiten) 100 %
7.2 Zimmermannsmäßige Instandsetzung und Reparatur von Holzkonstruktionen, Dachtragwerken/Dachgefügen, historischen Treppen und Holzböden (bspw. Dielen- und Riemenböden) und Außenwandverkleidungen (z. B. Holzschindeln, in Form oder Konstruktion aufwendige Stülpschalung) sowie Schwammsanierung 75 %
7.3 Neubauleistungen nach historischem Vorbild (komplette Neuleistung) 50 %
8. Stahlbau-, Metallbau-, Schmiede- und Schlosserarbeiten
8.1 Reparatur und Ergänzung von Zierelementen 100 %
8.2 Reparatur und Ergänzung an historischen Metallteilen und Metallkonstruktionen sowie Hilfskonstruktionen zur Erhaltung historischer Substanz (z. B. Stahlunterzüge) 75 %
8.3 Sonstige Stahlbau-, Metallbau-, Schmiede- und Schlosserarbeiten 50 %
9. Dachdeckungsarbeiten
9.1 Erhaltung einschließlich Reparatur vorhandener historischer Dachdeckung (einschließlich Abnehmen und Sortieren) 100 %
9.2 Erneuerung inklusive Lattung und Schalung 75 %
10. Klempnerarbeiten
10.1 Reparatur und Ergänzung von Zier- und profilierten Werkstücken sowie Verblechungen und Blechabdeckungen zur Sicherung von Zierelementen Dachentwässerungen 100 %
10.2 Wiederherstellung von historisch vorgegebenen Ausführungen bei Sonderkonstruktionen (z. B. Erkerdächer, Turmhelme) 75 %
10.3 Reparatur, Instandsetzung und rekonstruierende Wiederherstellung von Dachentwässerungen sowie übrige Klempnerarbeiten Dachentwässerungen (auch Schneefanggitter) 50 %
11. Putzarbeiten
11.1 Erhaltung, Festigung, Ergänzung und Reparatur historischer Putze und Putzgliederungen, Gesimsen, Lisenen und Profilen 100 %
11.2 Putzarbeiten nach besonderer historischer Handwerkstechnik, Materialzusammensetzung oder Oberflächenstruktur 75 %
11.3 Putzarbeiten am Sichtfachwerk, flächenhafte Innen- und Außenputze 50 %
12. Stuckarbeiten
12.1 Konservierungs- und Restaurierungsmaßnahmen an Stuckdekorationen 100 %
12.2 Originalgetreue Erneuerung von Stuckarbeiten 75 %
13. Fliesen- und Plattenarbeiten
13.1 Reparatur und Ergänzung historischer Fliesen und Platten 100 %
13.2 Originalgetreue Erneuerung von Fliesen und Platten 75 %
13.3 Sonstige Fliesenarbeiten 50 %
14. Tischlerarbeiten
14.1 Reparatur und Ergänzung (einschließlich Malerarbeiten) von historischen Decken, Türen, Toren, Klappläden und Kirchenausstattung 100 %
14.2 Originalgetreue Erneuerung von Decken, Türen, Toren, Klappläden und Kirchenausstattung 75 %
14.3 Sonstige Tischlerarbeiten 50 %
15. Parkettarbeiten
15.1 Reparatur, Ergänzung sowie Konservierungs- und Restaurierungsmaßnahmen historischer Holz- und Zierböden (aufwendige Dielen-, Riemenböden, Parkett) 100 %
15.2 Originalgetreue Erneuerung von Holzböden 75 %
15.3 Sonstige Parkettarbeiten 50 %
16. Glaserarbeiten/Fensterbau
16.1 Reparatur, Ergänzung und Teilkopie historischer Fenster 100 %
16.2 Kosten für besondere Glasarten und Bearbeitungen (Ätzungen, Facettenschliff, Ornamentik u. a.) 100 %
16.3 Kosten für den originalgetreuen Nachbau historischer Fenster 75 %
16.4 Kosten für Schutzverglasungen historischer Fensterscheiben 50 %
16.5 Sonstige neue denkmalgerechte Fenster (außer Kunststoff), auch mit Isolierverglasung 50 %
17. Malerarbeiten
17.1 Farbtechnische Sonderanstriche sowie Absetzungen, Gliederungen und Beschriftungen auf Grundlage eines Befundes 100 %
17.2 Einfache Malerarbeiten am Sichtfachwerk und Innenräumen 50 %
18. Konservierungs- und Restaurierungsmaßnahmen an Bau- und Kunstdenkmalen
18.1 Besondere Reinigungsverfahren sowie Konservierungs- und Restaurierungsmaßnahmen an 100 %
a. bemalten und architektonisch gegliederten Fassaden oder Fassadenteilen
b. historischen Putzen
c. farbigen Fassungen und Gliederungen in historischen Innenräumen sowie Wandmalereien
d. unbeweglichen Ausstattungen
e. Intarsien und veredelten Holzoberflächen
f. beweglichen Ausstattungsteilen, soweit sie im Denkmalbuch eingetragen sind
g. historischen Scheiben
18.2 Restaurierung historischer Kachelöfen 75 %
19. Maßnahmen an (derzeit) nicht nutzbaren Objekten
19.1 Sicherungsmaßnahmen an Kulturdenkmalen, die nicht nutzbar sind, wie z. B. Grabmale und Postsäulen 100 %
19.2 Unaufschiebbare Sicherungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Kulturdenkmalen, die nicht genutzt werden beziehungsweise nur einer untergeordneten Nutzung dienen und in einem überschaubaren Zeitraum keiner Nutzung bzw. nur einer untergeordneten Nutzung zugeführt werden können bis zu 100 %
20. Orgeln, Glocken, Läuteanlagen und Uhren
20.1 Reparatur- und Restaurierungsmaßnahmen 100 %
20.2 Rekonstruktion von Zifferblättern und Zeigern nach Befund 100 %
20.3 Begründete Reorganisation von historischen Pfeifenbeständen und Konstruktionsteilen 75 %
20.4 Nachguss von Glocken nach Befund 50 %
20.5 Erweiterung historischer Orgelwerke und die Modernisierung von Uhrwerken 0 %
21. Restaurierungsmaßnahmen an technischen Denkmalen
21.1 Erhaltungs-, Reparatur- und Restaurierungsmaßnahmen an technischen Kulturdenkmalen, die nicht bereits in anderen Punkten erfasst sind 100 %
21.2 Originalgetreue Erneuerung 75 %
22. Bildhauerische Arbeiten
22.1 Reinigung, Freilegung und Festigung von Stein-, Holz- und Metallbildwerken sowie ergänzende Arbeiten an historischen Bildwerken oder von Teilen des Ganzen sowie originalgetreue Herstellung von Einzelteilen zur Vervollständigung von Kunstwerken 100 %
22.2 Herstellung von Kopien von Ausstattungsgegenständen und Kunstwerken 0 %
22.3 Schaffung neuer bildhauerischer Arbeiten zur Kirchen- und Raumausstattung 0 %
23. Restaurierungsmaßnahmen an archäologischen Denkmalen
23.1 Maßnahmen zur Dokumentation, Sicherung und Erhaltung archäologischer Denkmäler, einschließlich Ausgrabung und Bergung 100 %
23.2 Kosten für angemessene Schutzbauten, die nur der Konservierung archäologischer Befunde dienen und vom Landesamt für Archäologie gefordert werden 100 %
23.3 Aufwendungen für die angemessene Darstellung der denkmalpflegerischen Bedeutung eines archäologischen Kulturdenkmals am Befund oder in seiner Umgebung 100 %
23.4 Rekonstruktionen und bauliche Maßnahmen, die der Zugänglichkeit der archäologischen Befunde dienen 0 %
24. Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen an historischen Gärten und Landschaftsbau
24.1 Konservierungs- und Restaurierungsmaßnahmen an den architektonischen Bestandteilen des Gartendenkmals 100 %
24.2 Rekonstruktion der architektonischen Bestandteile, Wiederherstellung von Ausstattungselementen (Einfassungen von Blumenbeeten, Pflanzkübeln, Schutzbarrieren für Vegetationsflächen, Sitzgelegenheiten usw.) des Gartendenkmals, der Wege und der Bepflanzung 75 %
24.3 Rückbau von nicht denkmalgerechten Wege- und Platzflächen 50 %
24.4 Entschlammungen von Wasserflächen, Wasserläufen sowie die kontinuierlich erforderliche Pflege jeglicher Anpflanzungen 0 %
25. Maßnahmen an Archivgut
25.1 Restaurierungs- und Konservierungsmaßnahmen an Privat- und Kirchenarchivgut, einschließlich dessen fachgerechter Lagerung, sowie Maßnahmen zur Erschließung des Archivguts 100 %
25.2 Nutzungsbedingte Aufwendungen (Schutzverfilmungen, u. a.) 0 %
25.3 Maßnahmen an Archivgut, das dem Landesarchivgesetz unterliegt, sowie Maßnahmen, die eine anderweitige Förderung des Landes mit archivpflegerischer Zielsetzung erfahren 0 %
26. Maßnahmen zur Klimatisierung und ähnliche technische Maßnahmen
Maßnahmen, die überwiegend dem Denkmal dienen und nicht nutzerspezifischer Art sind 100 %
27. Baunebenkosten/Statik
27.1 Kosten für Leistungen der Statik, welche im Zusammenhang mit Notsicherungsmaßnahmen stehen und zur Standsicherheit im Rahmen des Substanzerhalts am Denkmal dienen 100 %
27.2 Sonstige statische Berechnungen 75 %
27.3 Dokumentation, Raumbuch entsprechend denkmalpflegerischen Forderungen 100 %
27.4 Sondergutachten entsprechend denkmalpflegerischen Forderungen (z. B. restauratorische Voruntersuchungen, photogrammetrische Aufnahmen, bauhistorische Untersuchungen, dendrochronologische Untersuchungen, statische bzw. holzschutztechnische Bauzustandsermittlungen sowie auch gartendenkmalpflegerische Zielstellungen) 100 %
27.5 Kosten für Leistungen von Architekten, Ingenieuren, Landschaftsplanern und Planungsbüros für Maßnahmen, welche im Zusammenhang mit den Arbeiten am Denkmal stehen 75 %

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2021 Nr. 46, S. 1444
    Fsn-Nr.: 5571

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 19. November 2021