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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der Zuständigkeitsverordnung BBergG

Vollzitat: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der Zuständigkeitsverordnung BBergG vom 18. Januar 2022 (SächsGVBl. S. 108)

Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
zur Änderung der Zuständigkeitsverordnung BBergG

Vom 18. Januar 2022

Auf Grund des § 5 Absatz 5 und des § 16 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Sächsischen Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 25. November 2003 (SächsGVBl. S. 899), von denen § 5 Absatz 5 durch Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b des Gesetzes vom 13. Februar 2014 (SächsGVBl. S. 47) eingefügt worden ist, verordnet das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr:

Artikel 1
Änderung
der Zuständigkeitsverordnung BBergG

Die Zuständigkeitsverordnung BBergG vom 21. Dezember 2004 (SächsGVBl. S. 589, 590) wird wie folgt geändert:

1.
In der Überschrift werden die Wörter „und Arbeit“ durch ein Komma und die Wörter „Arbeit und Verkehr“ ersetzt.
2.
In § 1 werden die Wörter „und Arbeit“ jeweils durch ein Komma und die Wörter „Arbeit und Verkehr“ ersetzt.
3.
In § 2 Absatz 1 werden nach dem Wort „Bundesberggesetzes“ die Wörter „und einheitliche Stelle nach § 57e Absatz 2 des Bundesberggesetzes für die nach dem 31. Januar 2022 beantragten Genehmigungsverfahren nach § 57e Absatz 1 des Bundesberggesetzes“ eingefügt.

Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Dresden, den 18. Januar 2022

Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Martin Dulig

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2022 Nr. 5, S. 108
    Fsn-Nr.: 610

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Februar 2022