Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
zur Änderung der Zuständigkeitsverordnung BBergG
Vom 18. Januar 2022
Auf Grund des § 5 Absatz 5 und des § 16 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Sächsischen Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 25. November 2003 (SächsGVBl. S. 899), von denen § 5 Absatz 5 durch Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b des Gesetzes vom 13. Februar 2014 (SächsGVBl. S. 47) eingefügt worden ist, verordnet das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr:
Artikel 1
Änderung
der Zuständigkeitsverordnung BBergG
Die Zuständigkeitsverordnung BBergG vom 21. Dezember 2004 (SächsGVBl. S. 589, 590) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Überschrift werden die Wörter „und Arbeit“ durch ein Komma und die Wörter „Arbeit und Verkehr“ ersetzt.
- 2.
- In § 1 werden die Wörter „und Arbeit“ jeweils durch ein Komma und die Wörter „Arbeit und Verkehr“ ersetzt.
- 3.
- In § 2 Absatz 1 werden nach dem Wort „Bundesberggesetzes“ die Wörter „und einheitliche Stelle nach § 57e Absatz 2 des Bundesberggesetzes für die nach dem 31. Januar 2022 beantragten Genehmigungsverfahren nach § 57e Absatz 1 des Bundesberggesetzes“ eingefügt.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Dresden, den 18. Januar 2022
Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Martin Dulig