Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung
zur Änderung der FRL gebundener Mietwohnraum
Vom 18. Januar 2023
I.
In Ziffer V Nummer 4 Satz 1 der FRL gebundener Mietwohnraum vom 29. April 2021 (SächsABl. S. 502), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 10. Dezember 2021 (SächsABl. SDr. S. S 246), wird die Angabe „35 Prozent“ durch die Angabe „40 Prozent“ und die Angabe „3,80 Euro“ durch die Angabe „4,80 Euro“ ersetzt.
II.
In Ziffer II Nummer 2 Buchstabe c Satz 1 wird die Angabe „www.bauen-wohnen.sachsen.de/32422.htm“ durch die Angabe https://bauen-wohnen.sachsen.de/mietwohnungsfoerderung-5975.html ersetzt.
III.
Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Dresden, den 18. Januar 2023
Der Staatsminister für Regionalentwicklung
Thomas Schmidt