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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Organisation und die Aufgaben der Digitalagentur Sachsen

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Organisation und die Aufgaben der Digitalagentur Sachsen vom 9. Mai 2023 (SächsABl. S. 619), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 21. November 2023 (SächsABl. SDr. S. S 300)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
über die Organisation und die Aufgaben der Digitalagentur Sachsen
(VwV DiAS)

Vom 9. Mai 2023

I.
Rechtsform und Sitz

Nach § 13 Absatz 1 Nummer 3 des Sächsischen Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 25. November 2003 (SächsGVBl. S. 899), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (SächsGVBl. S. 705) geändert worden ist, ist die Digitalagentur Sachsen eine nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).

Die Digitalagentur Sachsen hat ihren Sitz in Dresden.

II.
Aufgaben

Die Digitalagentur Sachsen verfolgt mit ihrer Tätigkeit das Ziel, zur effizienten Begleitung und Gestaltung des digitalen Wandels im Freistaat Sachsen beizutragen.

Zu den Aufgaben der Digitalagentur Sachsen zählen unter anderem:

Proaktive Unterstützung und Beratung zum Ausbau digitaler Infrastruktur (Breitband und Mobilfunk) im Freistaat Sachsen,
Aufbau und Pflege eines Infrastrukturatlasses,
Sensibilisierung der Bevölkerung sowie der Unternehmen zur digitalen Transformation,
Beratung zu Fragen der Digitalisierung, Information zu Angeboten und Services Dritter,
Unterstützung der Staatsregierung bei der strategischen Ausrichtung und Umsetzung ihrer Digitalpolitik, insbesondere durch Beteiligungsprozesse zur Weiterentwicklung der Digitalstrategie „Sachsen Digital“,
Marktbeobachtung und Ableitung notwendiger Unterstützungsbedarfe,
Vernetzung der Stakeholder der Digitalisierung aus Staat, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft.
Organisation und Durchführung beziehungsweise Unterstützung bei der Durchführung von fachspezifischen Veranstaltungen des SMWA im Kontext Digitalisierung
Betrieb der KI-Kompetenzstelle sowie der Taskforce Mobilfunk

III.
Aufsicht

Die Digitalagentur Sachsen untersteht der Dienst- und Fachaufsicht des SMWA.

IV.
Leitung und Organisation der Digitalagentur Sachsen

Der Digitalagentur Sachsen steht eine Leiterin oder ein Leiter vor. Sie oder er vertritt die Digitalagentur Sachsen nach innen und außen. Die Bestellung und Abberufung der Leiterin oder des Leiters erfolgt durch das SMWA.

Die Leiterin oder der Leiter der Digitalagentur Sachsen ist Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Digitalagentur Sachsen. Organisatorisch-strukturelle Personalmaßnahmen sind im Einvernehmen mit dem SMWA zu treffen.

Die Leiterin oder der Leiter ist dafür verantwortlich, dass die Dienstgeschäfte rechtzeitig, richtig und wirtschaftlich erledigt werden.

Die Leiterin oder der Leiter regelt die Geschäftsverteilung und die Organisation der Digitalagentur Sachsen im Einvernehmen mit dem SMWA.

V.
Inkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 9. Mai 2023

Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Martin Dulig

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2023 Nr. 22, S. 619
    Fsn-Nr.: 111-V23.1

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 2. Juni 2023