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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der FRL Kultur- und Kreativwirtschaft

Vollzitat: Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der FRL Kultur- und Kreativwirtschaft vom 16. Mai 2023 (SächsABl. S. 625)

Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
zur Änderung der FRL Kultur- und Kreativwirtschaft

Vom 16. Mai 2023

Ziffer VI Nummer 6 der FRL Kultur- und Kreativwirtschaft vom 8. Februar 2022 (SächsABl. S. 235) wird wie folgt geändert:

„6.
Anforderungs- und Auszahlungsverfahren
Die Auszahlung erfolgt gemäß Punkt 7.5 der Verwaltungsvorschrift zu § 44 der Sächsischen Haushaltsordnung unter Verwendung des durch die Bewilligungsstelle zur Verfügung gestellten Antragverfahrens (www.sab.sachsen.de).“

Diese Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 16. Mai 2023

Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Martin Dulig

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2023 Nr. 22, S. 625
    Fsn-Nr.: 5571

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 2. Juni 2023