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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur besonderen Leistungsfeststellung in Klassenstufe 10 am Gymnasium im Schuljahr 2023/24

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur besonderen Leistungsfeststellung in Klassenstufe 10 am Gymnasium im Schuljahr 2023/24 vom 8. Mai 2023 (MBl. SMK S. 67), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 1. Dezember 2023 (SächsABl. SDr. S. S 287)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur besonderen Leistungsfeststellung in Klassenstufe 10 am Gymnasium im Schuljahr 2023/24

Vom 8. Mai 2023

I.
Grundlegendes

Die Vorbereitung und Durchführung der besonderen Leistungsfeststellung in Klassenstufe 10 des allgemeinbildenden Gymnasiums erfolgt auf der Grundlage von § 27 der Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung vom 27. Juni 2012 (SächsGVBl. S. 348), die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 22. Juni 2021 (SächsGVBl. S. 713) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung.

Die besondere Leistungsfeststellung wird jeweils in der ersten und zweiten Unterrichtsstunde geschrieben.

Grundlage der Aufgabenstellungen sind die Inhalte des jeweiligen Lehrplans des Gymnasiums bis einschließlich der Klassenstufe 10 sowie der Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz für den Mittleren Schulabschluss im Fach Deutsch, im Fach Mathematik und für die erste Fremdsprache (Englisch/Französisch) vom 4. Dezember 2003, in der jeweils geltenden Fassung.

II.
Fächerspezifische Hinweise

1.
Alle Fächer
Handelt es sich bei den Hilfsmitteln um Wörterbücher, sind jeweils nichtelektronische und elektronische Wörterbücher zugelassen, sofern sie geschlossene Systeme ohne Möglichkeit der Speichererweiterung sind. Eventuell vorhandene Speicher müssen gesperrt oder gelöscht werden. Internetfähige Hilfsmittel sind ausgeschlossen.
Schülerinnen und Schüler, deren Herkunftssprache nicht oder nicht ausschließlich Deutsch ist, können zusätzlich in allen Fächern ein zweisprachiges nichtelektronisches Wörterbuch (Deutsch-Herkunftssprache/Herkunftssprache-Deutsch) verwenden.
2.
Fach Deutsch
a)
Struktur der Arbeit
Jede Prüfungsteilnehmerin und jeder Prüfungsteilnehmer wählt eine von zwei Aufgaben zur Bearbeitung aus. Zur Auswahl der Aufgaben und der damit verbundenen Texte wird eine Einlesezeit von 20 Minuten zusätzlich zur Arbeitszeit gewährt.
Die Aufgabenarten können sein:
Textinterpretation,
Erörterung.
Grundlage kann sein:
ein literarischer Text (Lyrik),
ein pragmatischer Text.
b)
Zugelassene Hilfsmittel
Zugelassenes Hilfsmittel ist:
Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung.
c)
Mögliche Inhalte sind alle Lernziele und Lerninhalte des Lehrplans Gymnasium Deutsch bis Klassenstufe 10 mit folgenden Ausnahmen:
aus dem Lernbereich 1 (Junge Menschen in der Literatur) in Klassenstufe 10:
Kennen von zwei Ganzschriften
Lernziele und Lerninhalte des Lernbereichs 4 (Filme untersuchen und gestalten) in Klassenstufe 10
Lernziele und Lerninhalte des Lernbereichs 5 (Faust) in Klassenstufe 10.
d)
Verbindlicher Bewertungsmaßstab
Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage der vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus vorgegebenen Korrekturrichtlinien. Die Notenbildung erfolgt auf der Grundlage der Gesamtwürdigung der erbrachten Leistung.
3.
Fach Sorbisch
a)
Struktur der Arbeit
Jeder Prüfungsteilnehmer wählt eine von zwei Aufgaben zur Bearbeitung aus. Zur Auswahl der Aufgaben und der damit verbundenen Texte wird eine Einlesezeit von 20 Minuten zusätzlich zur Arbeitszeit gewährt.
Die Aufgabenarten können sein:
Textinterpretation,
Textanalyse.
Grundlage kann sein:
ein literarischer Text (Lyrik),
ein pragmatischer Text.
b)
Zugelassene Hilfsmittel
Zugelassene Hilfsmittel sind:
Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung,
Obersorbisch-Deutsches Wörterbuch und
Deutsch-Obersorbisches Wörterbuch.
c)
Mögliche Inhalte sind alle Lernziele und Lerninhalte des Lehrplans Gymnasium Sorbisch bis Klassenstufe 10 mit folgenden Ausnahmen:
Lernziele und Lerninhalte des Lernbereichs 2 (Erlebnisse und Erfahrungen: Menschenschicksale) in Klassenstufe 10
aus dem Lernbereich 3 (Mensch und Natur: Gefährdete Heimat) in Klassenstufe 10:
Kennen des materialgestützten Verfassens informierender und argumentierender Texte.
d)
Verbindlicher Bewertungsmaßstab
Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage der vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus vorgegebenen Korrekturrichtlinien. Die Notenbildung erfolgt auf der Grundlage der Gesamtwürdigung der erbrachten Leistung.
4.
Fach Englisch
a)
Struktur der Arbeit
Die Aufgabe umfasst folgende Bereiche:
Hörverstehen,
Leseverstehen
und
schriftliche Textproduktion/Schreiben. Der Anteil der Textproduktion umfasst mindestens die Hälfte der Arbeitszeit.
b)
Zugelassene Hilfsmittel
Zugelassene Hilfsmittel sind:
Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung,
zweisprachiges Wörterbuch Deutsch-Englisch/Englisch-Deutsch und
einsprachiges Wörterbuch Englisch.
Mögliche Inhalte sind alle Lernziele und Lerninhalte des Lehrplans Gymnasium Englisch bis Klassenstufe 10.
c)
Verbindlicher Bewertungsmaßstab
Die Vergabe von Bewertungseinheiten erfolgt auf der Grundlage der vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus vorgegebenen Korrekturrichtlinien.
Der Anteil der schriftlichen Textproduktion geht mindestens zur Hälfte in die Gesamtbewertung ein. Die sprachliche und inhaltliche Leistung der Textproduktion wird als Ganzes bewertet.
5.
Fach Mathematik
a)
Struktur der Arbeit
Jede Schülerin und jeder Schüler hat die Teile A und B zu bearbeiten.
Teil A: Mehrere Aufgaben geringerer Komplexität zu grundlegenden mathematischen Sachverhalten, darunter auch Aufgaben mit Auswahlcharakter.
Arbeitszeitanteil: 25 Minuten
Teil B: Aufgaben mit höherem Komplexitätsgrad zu grundlegenden mathematischen Sachverhalten und deren Anwendung, darunter eine Aufgabe, die verschiedene mathematische Teilgebiete vernetzt.
Arbeitszeitanteil: 65 Minuten
b)
Zugelassene Hilfsmittel
Zugelassene Hilfsmittel in Teil A und Teil B sind:
Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung und
Zeichengeräte.
Zugelassene Hilfsmittel nur in Teil B sind:
Tabellen- und Formelsammlung und
Digitales Hilfsmittel: modulares Mathematiksystem (MMS), das bei seiner Verwendung einen Zugriff auf Netzwerke jeglicher Art nicht zulässt. Es wird außerdem vorausgesetzt, dass das MMS in einen Zustand versetzt wird, in dem ein Zugriff auf Dateien und Programme, die nicht zum Lieferumfang oder zu einem Systemupdate gehören, unterbunden ist.
c)
Mögliche Inhalte sind alle Lernziele und Lerninhalte des Lehrplans Gymnasium Mathematik bis Klassenstufe 10 mit folgenden Ausnahmen:
Lernziele und Lerninhalte des Lernbereichs 2 (Diskrete Zufallsgrößen) in Klassenstufe 10
Lernziele und Lerninhalte des Lernbereichs 4 (Funktionale Zusammenhänge) in Klassenstufe 10
Lernziele und Lerninhalte des Lernbereichs 5 (Vernetzung: Zinsrechnung) in Klassenstufe 10.
d)
Verbindlicher Bewertungsmaßstab
Die Vergabe von Bewertungseinheiten erfolgt auf der Grundlage der vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus vorgegebenen Korrekturrichtlinien.

III.
Inkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. August 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur besonderen Leistungsfeststellung in Klassenstufe 10 am Gymnasium im Schuljahr 2022/23 vom 26. April 2022 (MBl. SMK S. 77) außer Kraft.

Dresden, den 8. Mai 2023

Der Staatsminister für Kultus
Christian Piwarz

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    MBl. SMK 2023 Nr. 5, S. 67
    Fsn-Nr.: 710-V23.3

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. August 2023

    Vorschrift tritt außer Kraft am:
    31. Juli 2024