Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur besonderen Leistungsfeststellung in Klassenstufe 10 am Gymnasium im Schuljahr 2023/24
Vom 8. Mai 2023
I.
Grundlegendes
Die Vorbereitung und Durchführung der besonderen Leistungsfeststellung in Klassenstufe 10 des allgemeinbildenden Gymnasiums erfolgt auf der Grundlage von § 27 der Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung vom 27. Juni 2012 (SächsGVBl. S. 348), die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 22. Juni 2021 (SächsGVBl. S. 713) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung.
Die besondere Leistungsfeststellung wird jeweils in der ersten und zweiten Unterrichtsstunde geschrieben.
Grundlage der Aufgabenstellungen sind die Inhalte des jeweiligen Lehrplans des Gymnasiums bis einschließlich der Klassenstufe 10 sowie der Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz für den Mittleren Schulabschluss im Fach Deutsch, im Fach Mathematik und für die erste Fremdsprache (Englisch/Französisch) vom 4. Dezember 2003, in der jeweils geltenden Fassung.
II.
Fächerspezifische Hinweise
- 1.
- Alle Fächer
- Handelt es sich bei den Hilfsmitteln um Wörterbücher, sind jeweils nichtelektronische und elektronische Wörterbücher zugelassen, sofern sie geschlossene Systeme ohne Möglichkeit der Speichererweiterung sind. Eventuell vorhandene Speicher müssen gesperrt oder gelöscht werden. Internetfähige Hilfsmittel sind ausgeschlossen.
- Schülerinnen und Schüler, deren Herkunftssprache nicht oder nicht ausschließlich Deutsch ist, können zusätzlich in allen Fächern ein zweisprachiges nichtelektronisches Wörterbuch (Deutsch-Herkunftssprache/Herkunftssprache-Deutsch) verwenden.
- 2.
- Fach Deutsch
- a)
- Struktur der Arbeit
- Jede Prüfungsteilnehmerin und jeder Prüfungsteilnehmer wählt eine von zwei Aufgaben zur Bearbeitung aus. Zur Auswahl der Aufgaben und der damit verbundenen Texte wird eine Einlesezeit von 20 Minuten zusätzlich zur Arbeitszeit gewährt.
- Die Aufgabenarten können sein:
- −
- Textinterpretation,
- −
- Erörterung.
- Grundlage kann sein:
- −
- ein literarischer Text (Lyrik),
- −
- ein pragmatischer Text.
- b)
- Zugelassene Hilfsmittel
- Zugelassenes Hilfsmittel ist:
- −
- Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung.
- c)
- Mögliche Inhalte sind alle Lernziele und Lerninhalte des Lehrplans Gymnasium Deutsch bis Klassenstufe 10 mit folgenden Ausnahmen:
- −
- aus dem Lernbereich 1 (Junge Menschen in der Literatur) in Klassenstufe 10:
- –
- Kennen von zwei Ganzschriften
- −
- Lernziele und Lerninhalte des Lernbereichs 4 (Filme untersuchen und gestalten) in Klassenstufe 10
- −
- Lernziele und Lerninhalte des Lernbereichs 5 (Faust) in Klassenstufe 10.
- d)
- Verbindlicher Bewertungsmaßstab
- Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage der vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus vorgegebenen Korrekturrichtlinien. Die Notenbildung erfolgt auf der Grundlage der Gesamtwürdigung der erbrachten Leistung.
- 3.
- Fach Sorbisch
- a)
- Struktur der Arbeit
- Jeder Prüfungsteilnehmer wählt eine von zwei Aufgaben zur Bearbeitung aus. Zur Auswahl der Aufgaben und der damit verbundenen Texte wird eine Einlesezeit von 20 Minuten zusätzlich zur Arbeitszeit gewährt.
- Die Aufgabenarten können sein:
- −
- Textinterpretation,
- −
- Textanalyse.
- Grundlage kann sein:
- −
- ein literarischer Text (Lyrik),
- −
- ein pragmatischer Text.
- b)
- Zugelassene Hilfsmittel
- Zugelassene Hilfsmittel sind:
- −
- Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung,
- −
- Obersorbisch-Deutsches Wörterbuch und
- −
- Deutsch-Obersorbisches Wörterbuch.
- c)
- Mögliche Inhalte sind alle Lernziele und Lerninhalte des Lehrplans Gymnasium Sorbisch bis Klassenstufe 10 mit folgenden Ausnahmen:
- −
- Lernziele und Lerninhalte des Lernbereichs 2 (Erlebnisse und Erfahrungen: Menschenschicksale) in Klassenstufe 10
- −
- aus dem Lernbereich 3 (Mensch und Natur: Gefährdete Heimat) in Klassenstufe 10:
- –
- Kennen des materialgestützten Verfassens informierender und argumentierender Texte.
- d)
- Verbindlicher Bewertungsmaßstab
- Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage der vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus vorgegebenen Korrekturrichtlinien. Die Notenbildung erfolgt auf der Grundlage der Gesamtwürdigung der erbrachten Leistung.
- 4.
- Fach Englisch
- a)
- Struktur der Arbeit
- Die Aufgabe umfasst folgende Bereiche:
- −
- Hörverstehen,
- −
- Leseverstehen
- und
- −
- schriftliche Textproduktion/Schreiben. Der Anteil der Textproduktion umfasst mindestens die Hälfte der Arbeitszeit.
- b)
- Zugelassene Hilfsmittel
- Zugelassene Hilfsmittel sind:
- −
- Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung,
- −
- zweisprachiges Wörterbuch Deutsch-Englisch/Englisch-Deutsch und
- −
- einsprachiges Wörterbuch Englisch.
- Mögliche Inhalte sind alle Lernziele und Lerninhalte des Lehrplans Gymnasium Englisch bis Klassenstufe 10.
- c)
- Verbindlicher Bewertungsmaßstab
- Die Vergabe von Bewertungseinheiten erfolgt auf der Grundlage der vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus vorgegebenen Korrekturrichtlinien.
- Der Anteil der schriftlichen Textproduktion geht mindestens zur Hälfte in die Gesamtbewertung ein. Die sprachliche und inhaltliche Leistung der Textproduktion wird als Ganzes bewertet.
- 5.
- Fach Mathematik
- a)
- Struktur der Arbeit
- Jede Schülerin und jeder Schüler hat die Teile A und B zu bearbeiten.
- Teil A: Mehrere Aufgaben geringerer Komplexität zu grundlegenden mathematischen Sachverhalten, darunter auch Aufgaben mit Auswahlcharakter.
- Arbeitszeitanteil: 25 Minuten
- Teil B: Aufgaben mit höherem Komplexitätsgrad zu grundlegenden mathematischen Sachverhalten und deren Anwendung, darunter eine Aufgabe, die verschiedene mathematische Teilgebiete vernetzt.
- Arbeitszeitanteil: 65 Minuten
- b)
- Zugelassene Hilfsmittel
- Zugelassene Hilfsmittel in Teil A und Teil B sind:
- −
- Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung und
- −
- Zeichengeräte.
- Zugelassene Hilfsmittel nur in Teil B sind:
- −
- Tabellen- und Formelsammlung und
- −
- Digitales Hilfsmittel: modulares Mathematiksystem (MMS), das bei seiner Verwendung einen Zugriff auf Netzwerke jeglicher Art nicht zulässt. Es wird außerdem vorausgesetzt, dass das MMS in einen Zustand versetzt wird, in dem ein Zugriff auf Dateien und Programme, die nicht zum Lieferumfang oder zu einem Systemupdate gehören, unterbunden ist.
- c)
- Mögliche Inhalte sind alle Lernziele und Lerninhalte des Lehrplans Gymnasium Mathematik bis Klassenstufe 10 mit folgenden Ausnahmen:
- −
- Lernziele und Lerninhalte des Lernbereichs 2 (Diskrete Zufallsgrößen) in Klassenstufe 10
- −
- Lernziele und Lerninhalte des Lernbereichs 4 (Funktionale Zusammenhänge) in Klassenstufe 10
- −
- Lernziele und Lerninhalte des Lernbereichs 5 (Vernetzung: Zinsrechnung) in Klassenstufe 10.
- d)
- Verbindlicher Bewertungsmaßstab
- Die Vergabe von Bewertungseinheiten erfolgt auf der Grundlage der vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus vorgegebenen Korrekturrichtlinien.
III.
Inkrafttreten
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. August 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur besonderen Leistungsfeststellung in Klassenstufe 10 am Gymnasium im Schuljahr 2022/23 vom 26. April 2022 (MBl. SMK S. 77) außer Kraft.
Dresden, den 8. Mai 2023
Der Staatsminister für Kultus
Christian Piwarz