Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
zur Änderung der FRL MINT-Fachkräfteprogramm ESF Plus 2021–2027
Vom 30. Juni 2023
I.
Die FRL MINT-Fachkräfteprogramm ESF Plus 2021–2027 vom 19. September 2022 (SächsABl. S. 1126) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Ziffer I Nummer 2 wird die Angabe „9. Dezember 2021 (SächsABl. S. 1723)“ durch die Angabe „9. Mai 2023 (SächsABl. S. 576)“ ersetzt.
- 2.
- Ziffer II Abschnitt A Nummer 5 wird wie folgt geändert:
- a)
- folgender Buchstabe a wird neu eingefügt:
- „a)
- Die Aufstellung aller durch den Antragsteller vorzulegender Nachweise und Unterlagen ist im Internet unter www.sab.sachsen.de abrufbar. Dazu gehören
- –
- eine Vorhabenbeschreibung,
- –
- eine Stellenbeschreibung für die neu zu schaffende Stelle,
- –
- der Entwurf eines Arbeitsvertrages,
- –
- Nachweise zur Qualifikation der einzustellenden Person.“
- b)
- Der bisherigen Buchstabe a, b, und c werden zu Buchstaben b, c und d.
- 3.
- Ziffer II Abschnitt B Nummer 5 wird wie folgt geändert:
- a)
- folgender Buchstabe b wird neu eingefügt:
- „b)
- Die Aufstellung aller durch den Antragsteller vorzulegender Nachweise und Unterlagen ist im Internet unter www.sab.sachsen.de abrufbar. Dazu gehören
- –
- eine Vorhabenbeschreibung,
- –
- der Entwurf eines Kooperationsvertrages einschließlich Festlegungen zum Projektkoordinator und zu den Veröffentlichungsrechten für Projektergebnisse,
- –
- Nachweise zur Qualifikation der zu fördernden Personen.“
- b)
- Die bisherigen Buchstaben b, c und d werden zu Buchstaben c, d und e.
II.
Die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2023 in Kraft.
Dresden, den 30. Juni 2023
Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Martin Dulig