Änderung des Sächsischen Architektengesetzes
Vollzitat: Änderung des Sächsischen Architektengesetzes vom 17. Januar 2024 (SächsGVBl. S. 38)
Bestandteil der Vorschrift Gesetz zur Einführung eines integrierten Bachelorgrades in der juristischen Ausbildung sowie zur Regelung von Datenübermittlungsbefugnissen der berufsständischen Versorgungswerke bei Auskunftsverlangen öffentlicher Stellen