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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Anpassung der Dienstaufwandsentschädigungen nach der Kommunaldienstaufwandsentschädigungs­verordnung

Vollzitat: Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Anpassung der Dienstaufwandsentschädigungen nach der Kommunaldienstaufwandsentschädigungs­verordnung vom 23. Januar 2024 (SächsABl. S. 244)

Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
über die Anpassung der Dienstaufwandsentschädigungen
nach der Kommunaldienstaufwandsentschädigungsverordnung

Vom 23. Januar 2024

Die Dienstaufwandsentschädigungen nach § 3 Absatz 1 und 2 der Kommunaldienstaufwandsentschädigungsverordnung vom 3. Dezember 1997 (SächsGVBl. S. 679), die zuletzt durch die Verordnung vom 4. Dezember 2018 (SächsGVBl. S. 730) geändert worden ist, werden auf der Grundlage von § 3 Absatz 3 der Kommunaldienstaufwandsentschädigungsverordnung angepasst und betragen ab 1. April 2024:

1.
Monatliche Dienstaufwandsentschädigung für Landräte und Beigeordnete
(Anlage 1 zu § 3 Absatz 1 der Kommunaldienstaufwandsentschädigungsverordnung)
Anlage 1
Betrag Landräte Betrag Erster Beigeordneter Betrag weitere Beigeordnete
Landräte Beigeordneter
als erster allgemeiner Vertreter
Weitere Beigeordnete
625 Euro 314 Euro 272 Euro
2.
Monatliche Dienstaufwandsentschädigung für Bürgermeister und Beigeordnete
(Anlage 2 zu § 3 Absatz 1 der Kommunaldienstaufwandsentschädigungsverordnung)
Anlage 2
Einwohnerzahl der Gemeinde Betrag Bürgermeister Betrag Erster Beigeordneter Betrag Weitere Beigeordnete
Einwohnerzahl der Gemeinde Bürgermeister Beigeordneter als erster allgemeiner Vertreter Weitere Beigeordnete
bis 2 000 275 Euro
bis 5 000 302 Euro
bis 10 000 337 Euro
bis 15 000 384 Euro 199 Euro
bis 20 000 476 Euro 227 Euro
bis 30 000 502 Euro 252 Euro
bis 40 000 536 Euro 283 Euro 234 Euro
bis 60 000 570 Euro 337 Euro 268 Euro
bis 100 000 610 Euro 351 Euro 283 Euro
bis 250 000 678 Euro 403 Euro 316 Euro
bis 500 000 720 Euro 428 Euro 343 Euro
über 500 000 863 Euro 450 Euro 359 Euro
3.
Monatliche Dienstaufwandsentschädigung für Verbandsvorsitzende von Verwaltungsverbänden
(Anlage 3 zu § 3 Absatz 1 der Kommunaldienstaufwandsentschädigungsverordnung)
Anlage 3
Einwohnerzahlen Betrag Verbandsvorsitzender
Summe der Einwohnerzahlen der Mitgliedsgemeinden des Verwaltungsverbandes Verbandsvorsitzender
bis 5 000 146 Euro
bis 7 500 161 Euro
über 7 500 181 Euro
4.
Die Dienstaufwandsentschädigung für die in § 1 Satz 2 der Kommunaldienstaufwandsentschädigungsverordnung aufgeführten Amtsträger beträgt monatlich 199 Euro.

Dresden, den 23. Januar 2024

Sächsisches Staatsministerium des Innern
Jörg Weihe
Referatsleiter

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2024 Nr. 9, S. 244
    Fsn-Nr.: 242

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 23. Januar 2024