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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Fünfte Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der VwV Stundentafeln

Vollzitat: Fünfte Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der VwV Stundentafeln vom 9. Juli 2024 (MBl. SMK S. 78)

Fünfte Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung der VwV Stundentafeln

Vom 9. Juli 2024

Die VwV Stundentafeln vom 20. Juni 2018 (MBl. SMK S. 347), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 15. April 2024 (MBl. SMK S. 48) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 1. Dezember 2023 (SächsABl. SDr. S. S 287), wird wie folgt geändert:

I.

1.
Ziffer X Satz 1 wird wie folgt geändert:
a)
Nach dem Wort „Oberschulen“ werden die Wörter „und Gymnasien“ eingefügt.
b)
Die Wörter „und für“ werden durch die Wörter „sowie für“ ersetzt.
2.
In der Anlage 2q wird in der Fußnote a die Angabe „§ 34b“ durch die Angabe „§ 34c“ ersetzt.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 9. Juli 2024

Der Staatsminister für Kultus
Christian Piwarz

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    MBl. SMK 2024 Nr. 6, S. 78
    Fsn-Nr.: 710

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 2. August 2024