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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Änderung der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Haushaltssystematik des Freistaates Sachsen (VwV-HS Sachsen)

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Änderung der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Haushaltssystematik des Freistaates Sachsen (VwV-HS Sachsen) vom 30. September 2024 (SächsABl. S. 1180)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen
zur Haushaltssystematik des Freistaates Sachsen (VwV-HS Sachsen)

Az.: 22-H 1006/36/33-2024/58872

Vom 30. September 2024

A.

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Haushaltssystematik des Freistaates Sachsen vom 10. November 2023 (SächsABl. 2024 S. 323) wird wie folgt geändert:

1.
Im Abschnitt A Ziffer I wird in Nummer 2. im Satz 3 hinter dem Wort „Einzelfall“ das Wort „nicht“ eingefügt.
2.
Im Abschnitt A Ziffer II wird die Hauptgruppe 0 wie folgt geändert:
a)
Hinter der „Gruppe 018“ wird die „Gruppe 019“ mit der Bezeichnung „Sonstige Gemeinschaftsteuern“ eingefügt.
b)
Zu Gruppe 019 wird der Zuordnungshinweis wie folgt gefasst:
„Mindeststeuer“
3.
a)
Im Abschnitt B wird der Klammerzusatz zu „II. Funktionenplan“ in „(FPl)“ geändert.
b)
Im Abschnitt B wird in der Anlage „II. Funktionenplan“ der Klammerzusatz der Überschrift „II. Funktionenplan“ in „(FPl)“ geändert.
4.
Im Abschnitt B Ziffer II wird im Zuordnungshinweis der Funktion 012 das Wort „Bedienstete“ durch das Wort „Beschäftigte“ ersetzt.
5.
Im Abschnitt B Ziffer II wird die Funktion 241 wie folgt geändert:
a)
In der Bezeichnung der Funktion werden die Worte „nach dem SGB XIV und dem Soldatenversorgungsgesetz“ ersatzlos gestrichen.
b)
Der Zuordnungshinweis wird wie folgt neu gefasst:
„Ausgaben für Leistungen nach dem
SGB XIV,
Häftlingshilfegesetz (HHG),
strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG),
verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VerwRehaG) und dem
Soldatenentschädigungsgesetz (SEG)“
6.
Im Abschnitt B Ziffer II wird im Zuordnungshinweis der Funktion 249 der 2 Spiegelstrich wie folgt neu gefasst: „Angelegenheiten des Suchdienstes“.
7.
Im Abschnitt B Ziffer II wird im Zuordnungshinweis der Funktion 719 das Wort „Güterverkehr“ durch die Worte „Logistik und Mobilität“ ersetzt.

B.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Dresden, den 30. September 2024

Der Staatsminister der Finanzen
Hartmut Vorjohann

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2024 Nr. 42, S. 1180
    Fsn-Nr.: 520

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Januar 2025