Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über das Verwaltungsverfahren in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Vom 25. Oktober 2024
I.
Die Anlage 7 (zu Ziffer I Nummer 2 Buchstabe a) zur Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über das Verwaltungsverfahren in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten vom 16. Juli 2024 (SächsABl. S. 878) wird wie folgt neu gefasst:
„Anlage 7
(zu Ziffer I Nummer 2 Buchstabe a)
Einbürgerungsantrag des/der
- Familienname, Vorname(n)
Ehegattin/Ehegatte/eingetragene Lebenspartnerin/eingetragener Lebenspartner der Einbürgerungsbewerberin/des Einbürgerungsbewerbers
- Familienname, Vorname(n)
Einwilligungserklärung
Ich willige ein, dass die Einbürgerungsbehörde zum Zweck der Durchführung
- □
- meines Einbürgerungsverfahrens
- □
- der von meiner Ehegattin/Lebenspartnerin oder meinem Ehegatten/Lebenspartner beantragten Einbürgerung
Auskunft zu den erforderlichen Daten über meine Person
_____________________________________________________________
konkrete Bezeichnung der zu erhebenden Angaben/Unterlagen
bei nachfolgend genanntem Finanzamt einholt:
_____________________________________________________________
Finanzamt (Ort/Bundesland)
Die Daten werden ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Einbürgerungsverfahrens verarbeitet und genutzt.
Ich habe zur Kenntnis genommen, dass die Weiterbearbeitung meines Einbürgerungsantrags/des Einbürgerungsantrags meiner Ehegattin/meines Ehegatten oder meiner Lebenspartnerin/meines Lebenspartners ohne die Einwilligung oder bei deren Widerruf nicht möglich ist, wenn deshalb Voraussetzungen für die Einbürgerung nicht festgestellt und nachgewiesen werden können. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen; die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird davon aber nicht berührt.
Ort/Datum | Unterschrift |
---|---|
Ort, Datum | Unterschrift“ |
II.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 2. Dezember 2024 in Kraft.
Dresden, den 25. Oktober 2024
Der Staatsminister des Innern
Armin Schuster