Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
über die Anpassung der Dienstaufwandsentschädigungen
nach der Kommunaldienstaufwandsentschädigungsverordnung
Vom 30. Januar 2026
Die Dienstaufwandsentschädigungen nach § 3 Absatz 1 und 2 der Kommunaldienstaufwandsentschädigungsverordnung vom 3. Dezember 1997 (SächsGVBl. S. 679), die zuletzt durch die Verordnung vom 4. Juni 2024 (SächsGVBl. S. 525) geändert worden ist, werden auf der Grundlage von § 3 Absatz 3 der Kommunaldienstaufwandsentschädigungsverordnung angepasst und betragen ab 1. April 2026:
- 1.
- Monatliche Dienstaufwandsentschädigung für Landräte und Beigeordnete (Anlage 1 zu § 3 Absatz 1 der Kommunaldienstaufwandsentschädigungsverordnung)
Monatliche Dienstaufwandsentschädigung für Landräte und Beigeordnete Landräte Beigeordneter,
als erster allgemeiner VertreterWeitere
BeigeordneteLandräte Beigeordneter,
als erster allgemeiner VertreterWeitere
Beigeordnete657 Euro 330 Euro 286 Euro
- 2.
- Monatliche Dienstaufwandsentschädigung für Bürgermeister und Beigeordnete (Anlage 2 zu § 3 Absatz 1 der Kommunaldienstaufwandsentschädigungsverordnung)
Monatliche Dienstaufwandsentschädigung für Bürgermeister und Beigeordnete Einwohnerzahl der Gemeinde Bürgermeister Beigeordneter, als erster allgemeiner Vertreter Weitere
BeigeordneteEinwohnerzahl der Gemeinde Bürgermeister Beigeordneter, als erster allgemeiner Vertreter Weitere
Beigeordnetebis 2 000 289 Euro - - bis 5 000 318 Euro - - bis 10 000 355 Euro - - bis 15 000 404 Euro 210 Euro - bis 20 000 501 Euro 239 Euro - bis 30 000 528 Euro 265 Euro - bis 40 000 564 Euro 297 Euro 246 Euro bis 60 000 600 Euro 355 Euro 282 Euro bis 100 000 642 Euro 369 Euro 297 Euro bis 250 000 713 Euro 424 Euro 332 Euro bis 500 000 757 Euro 450 Euro 361 Euro über 500 000 908 Euro 473 Euro 377 Euro
- 3.
- Monatliche Dienstaufwandsentschädigung für Verbandsvorsitzende von Verwaltungsverbänden (Anlage 3 zu § 3 Absatz 1 der Kommunaldienstaufwandsentschädigungsverordnung)
Monatliche Dienstaufwandsentschädigung für Verbandsvorsitzende von Verwaltungsverbänden Summe der Einwohnerzahlen der Mitgliedsgemeinden des Verwaltungsverbandes Verbandsvorsitzender Summe der Einwohnerzahlen der Mitgliedsgemeinden des Verwaltungsverbandes Verbandsvorsitzender bis 5 000 153 Euro bis 7 500 170 Euro über 7 500 190 Euro
- 4.
- Die Dienstaufwandsentschädigung für die in § 1 Satz 2 der Kommunaldienstaufwandsentschädigungsverordnung aufgeführten Amtsträger beträgt monatlich 210 Euro.
Dresden, den 30. Januar 2026
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Jörg Weihe
Referatsleiter
