1. Navigation
  2. Inhalt
REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Anpassung der Dienstaufwandsentschädigungen nach der Kommunaldienstaufwandsentschädigungsverordnung

Vollzitat: Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Anpassung der Dienstaufwandsentschädigungen nach der Kommunaldienstaufwandsentschädigungsverordnung vom 30. Januar 2026 (SächsABl. S. 263)

Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
über die Anpassung der Dienstaufwandsentschädigungen
nach der Kommunaldienstaufwandsentschädigungsverordnung

Vom 30. Januar 2026

Die Dienstaufwandsentschädigungen nach § 3 Absatz 1 und 2 der Kommunaldienstaufwandsentschädigungsverordnung vom 3. Dezember 1997 (SächsGVBl. S. 679), die zuletzt durch die Verordnung vom 4. Juni 2024 (SächsGVBl. S. 525) geändert worden ist, werden auf der Grundlage von § 3 Absatz 3 der Kommunaldienstaufwandsentschädigungsverordnung angepasst und betragen ab 1. April 2026:

1.
Monatliche Dienstaufwandsentschädigung für Landräte und Beigeordnete (Anlage 1 zu § 3 Absatz 1 der Kommunaldienstaufwandsentschädigungsverordnung)
Monatliche Dienstaufwandsentschädigung für Landräte und Beigeordnete
Landräte Beigeordneter,
als erster allgemeiner Vertreter
Weitere
Beigeordnete
Landräte Beigeordneter,
als erster allgemeiner Vertreter
Weitere
Beigeordnete
657 Euro 330 Euro 286 Euro

2.
Monatliche Dienstaufwandsentschädigung für Bürgermeister und Beigeordnete (Anlage 2 zu § 3 Absatz 1 der Kommunaldienstaufwandsentschädigungsverordnung)
Monatliche Dienstaufwandsentschädigung für Bürgermeister und Beigeordnete
Einwohnerzahl der Gemeinde Bürgermeister Beigeordneter, als erster allgemeiner Vertreter Weitere
Beigeordnete
Einwohnerzahl der Gemeinde Bürgermeister Beigeordneter, als erster allgemeiner Vertreter Weitere
Beigeordnete
bis 2 000 289 Euro - -
bis 5 000 318 Euro - -
bis 10 000 355 Euro - -
bis 15 000 404 Euro 210 Euro -
bis 20 000 501 Euro 239 Euro -
bis 30 000 528 Euro 265 Euro -
bis 40 000 564 Euro 297 Euro 246 Euro
bis 60 000 600 Euro 355 Euro 282 Euro
bis 100 000 642 Euro 369 Euro 297 Euro
bis 250 000 713 Euro 424 Euro 332 Euro
bis 500 000 757 Euro 450 Euro 361 Euro
über 500 000 908 Euro 473 Euro 377 Euro

3.
Monatliche Dienstaufwandsentschädigung für Verbandsvorsitzende von Verwaltungsverbänden (Anlage 3 zu § 3 Absatz 1 der Kommunaldienstaufwandsentschädigungsverordnung)
Monatliche Dienstaufwandsentschädigung für Verbandsvorsitzende von Verwaltungsverbänden
Summe der Einwohnerzahlen der Mitgliedsgemeinden des Verwaltungsverbandes Verbandsvorsitzender
Summe der Einwohnerzahlen der Mitgliedsgemeinden des Verwaltungsverbandes Verbandsvorsitzender
bis 5 000 153 Euro
bis 7 500 170 Euro
über 7 500 190 Euro

4.
Die Dienstaufwandsentschädigung für die in § 1 Satz 2 der Kommunaldienstaufwandsentschädigungsverordnung aufgeführten Amtsträger beträgt monatlich 210 Euro.

Dresden, den 30. Januar 2026

Sächsisches Staatsministerium des Innern
Jörg Weihe
Referatsleiter

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2026 Nr. 10, S. 263
    Fsn-Nr.: 242

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. April 2026

    Vorschrift außer Kraft mit Ablauf des:
    31. März 2027