Gesetz
zum Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Vom 2. März 2004
Der Sächsische Landtag hat am 5. Februar 2004 das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Dem Siebten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge ( Siebter Rundfunkänderungsstaatsvertrag ) zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland wird zugestimmt. Der Siebte Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt ist bekannt zu machen, ob der Siebte Rundfunkänderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 6 Abs. 2 in Kraft getreten oder gegenstandslos geworden ist.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Dresden, den 2. März 2004
Der Landtagspräsident
Erich Iltgen
Der Ministerpräsident
In Vertretung
Horst Rasch
Staatsminister