Empfehlungen
des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales
zur Durchführung der heilpädagogischen Zusatzqualifikation (HPZ-2003)
Vom 28. August 2003
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- Ziel der heilpädagogischen Zusatzqualifikation
Die heilpädagogische Zusatzqualifikation soll den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Kindertageseinrichtungen, die Kinder zur Integration aufnehmen, Handlungskompetenzen zur Erfüllung von Aufgaben bei der Erziehung, Bildung, Förderung, Pflege und Betreuung von behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern vermitteln.
Darüber hinaus soll sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Behindertenhilfe und der stationären Pflegeeinrichtungen, in denen volljährige Menschen mit Behinderungen gepflegt und betreut werden, Kompetenzen zur Erfüllung von Aufgaben bei der Pflege und Betreuung vermitteln.
Die heilpädagogische Zusatzqualifikation ist eine vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales empfohlene Fortbildung. Die Fortbildung schließt mit einem Fachgespräch ab. Über die Teilnahme an der Fortbildung stellt der Bildungsträger ein Zertifikat aus.
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- Zulassungsvoraussetzungen und Bewerbung
- 2.1
- Für die heilpädagogische Zusatzqualifikation können Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die
- a)
- über eine abgeschlossene Berufsausbildung im pflegerischen, sozialpflegerischen, sozialpädagogischen Bereich oder im handwerklichen Bereich (gilt nur für den Bereich der Werkstätten für behinderte Menschen) verfügen
und - b)
- eine mindestens einjährige berufliche Erfahrung in einer Kinderkrippe, einem Kindergarten, einem Kinderhort (einschließlich der integrativen Formen) oder in einer heilpädagogischen Kindertagesstätte, in einer Werkstatt für behinderte Menschen (einschließlich Förder- und Betreuungsgruppen), in Wohnstätten für Behinderte (einschließlich Wohnpflegeheime), in einem ambulanten Dienst für Menschen mit einer Behinderung oder in einer ambulanten (Pflegedienst) oder stationären (Pflegeheim) Pflegeeinrichtung nachweisen können.
- 2.2
- Für die Zulassung an der heilpädagogischen Zusatzqualifikation haben die Bewerber beim Bildungsträger folgende Unterlagen einzureichen:
- a)
- Kopien von Zeugnissen und Urkunden über Schul- und Berufsabschlüsse
- b)
- tabellarischen Lebenslauf über den beruflichen Werdegang
- c)
- Einverständniserklärung des Arbeitgebers zur Teilnahme an der berufsbegleitenden Fortbildung.
- In begründeten Ausnahmefällen können auch Bewerber zugelassen werden, wenn sie Voraussetzungen erfüllen, die den in Nummer 2.1 genannten Zugangsvoraussetzungen gleichwertig sind.
- 3
- Dauer, Gliederung und Kosten der Fortbildung
- 3.1
- Die heilpädagogische Zusatzqualifikation ist eine berufsbegleitende Fortbildung und dauert ein Jahr. Sie umfasst insgesamt 800 Stunden und gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Der theoretische Teil und der praktische Teil umfassen je 400 Stunden.
- 3.2
- Der praktische Teil ist als angeleitetes Praktikum, aber nicht im Herkunftsbereich, abzuleisten. Die Praktikumstunden sind auf mindestens zwei von in Nummer 2.1 Buchst. b genannten Arbeitsbereichen und Einrichtungen zu verteilen.
Die fachliche Anleitung im Praktikum ist von Fachkräften mit einer entsprechenden Qualifikation zu gewährleisten. Der Bildungsträger schließt mit der Praktikumstelle einen Praktikumvertrag ab. - 3.3
- Die Höhe der Kosten für die heilpädagogische Zusatzqualifikation wird vom Bildungsträger festgelegt und ist in eine Vereinbarung, die zwischen den Teilnehmern, den Arbeitgebern und den Bildungsträgern abzuschließen ist, aufzunehmen. Der Bildungsträger kann für die heilpädagogische Zusatzqualifikation Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) beantragen. Der ESF-Antrag ist an das für den Regierungsbezirk (RB) zuständigen Consultbüro zu richten, in dem sich die Bildungsstätte befindet.1
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- Theoretische Grundlagen und Spezialisierung
Die zu vermittelnden theoretischen Grundlagen und speziellen Kenntnisse der nachfolgend aufgeführten Lernfeldkonzeption sind verbindlich.
Die Fachinhalte der Lernfeldkonzeption dienen der Vermittlung von differenzierten Erziehungs-, Bildungs- und Förderangeboten zur Verhinderung von Benachteiligungen in verschiedenen Lebensbereichen von Menschen.
Die Lernfeldkonzeption gibt den Rahmen vor - a)
- für die Gliederung der Stoffgebiete,
- b)
- für die Zeitrichtwerte und
- c)
- für das methodische Vorgehen bei der Vermittlung der Fachinhalte.
Lernfeldkonzeption:
Stoffgebiete/Zeitrichtwerte in Stunden | Methodische Hinweise |
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Stoffgebiete/Zeitrichtwerte in Stunden |
Methodische Hinweise |
1 Berufsidentität für die Erziehungsarbeit auf heilpädagogischer Grundlage entwickeln/40 | |
Inhalte: |
Moderation |
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Selbsterfahrung
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Rollenspiele |
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Videoeinsatz |
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Literaturstudium |
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2 Erwartungshaltungen an heilpädagogisches Handeln bewusst machen und daraus Konsequenzen für die Tätigkeit ableiten/40 | |
Inhalte: |
Vorträge |
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Videos
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Erfahrungsaustausch |
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Selbstdarstellung |
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Literaturstudium |
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3 Beobachten, Erkennen und Verstehen/gesamt: 120 | |
3.1 Allgemeine Grundlagen/80 | |
Inhalte: |
Übungen |
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Fallbeispiele |
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Erarbeitung |
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Falldiskussion |
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Selbsterfahrung |
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Berichte von Pädagogen, Therapeuten, Ärzten, Betroffenen und Angehörigen
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Hospitation/Exkursion |
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Literaturstudium |
3.2 Altersspezifische Grundlagen/40 | |
für a) Kinder | |
für b) Jugendliche | |
für c) Erwachsene | |
für d) alte Menschen mit Behinderungen | |
Inhalte: |
Lehrervorträge |
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Erarbeitungen |
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Literaturstudium
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4 Gestaltung von Bildungsprozessen/gesamt: 120 | |
4.1 Pädagogische Modelle und ihre Bedeutung/40 | |
Inhalte: |
Konzepte erarbeiten und vorstellen |
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Hospitation/Exkursion
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Vorträge
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4.2 Entwicklung von Bildungsprozessen/40 | |
Inhalte: |
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4.3 Besonderheiten pädagogischer Methoden/40 | |
für a) Kinder | |
für b) Jugendliche | |
für c) Erwachsene | |
für d) alte Menschen mit Behinderungen | |
Inhalte: |
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5 Heilpädagogische Methoden, Anwendbarkeit und Grenzen/80 | |
Inhalte: | Anwendung |
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Übung
Selbsterfahrung Literaturstudium |
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- 5.
- Ziel des Praktikums
- 5.1
- Das Praktikum dient der Aneignung von Grundkenntnissen und Grundfertigkeiten für die Planung, Durchführung und Auswertung von heilpädagogischen Übungen und Förderprogrammen für Einzelne und Gruppen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sammeln Erfahrungen im Erkennen des Förderbedarfs Behinderter und treten in Interaktion mit dem Ziel sozialer Integration. Sie erlernen den Umgang mit Behinderten im Tagesablauf, um daraus den Förderbedarf abzuleiten.
- 5.2
- Inhaltliche Schwerpunkte des Praktikums sind die heilpädagogischen Übungen, die insbesondere dem Erwerb von Fähigkeiten auf dem Gebiet des Erkennens von körperlichen, sprachlichen, geistigen und sozialen Kompetenzen und Ressourcen bei Behinderten dienen und zur Anwendung geeigneter Mittel und Methoden bei der Förderung befähigen.
- 5.3
- Im Praktikum wird der Kontakt zu Familienangehörigen und Therapeuten aufgebaut, um den Behinderten im Umfeld von Familienangehörigen kennen zu lernen, Erfahrungen auszutauschen und um Förderhinweise an die Familienangehörigen weiterzugeben. Das Praktikum soll als umfassende Möglichkeit zur Förderung Behinderter und zur Reflexion heilpädagogischen Handelns im beruflichen Alltag genutzt werden.
- 5.4
- Über das erfolgreich abgeleistete Praktikum erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine schriftlich Bestätigung. Nach jedem Praktikum ist ein Bericht anzufertigen; der Schwerpunkt des fachbezogenen Berichtes ist mit der Praktikumstelle abzustimmen.
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- Hinweise für das Fachgespräch
- 6.1
- Die heilpädagogische Zusatzqualifikation schließt mit einem Fachgespräch ab. Am Fachgespräch sind der für die Zusatzqualifikation verantwortliche fachliche Leiter sowie eine berufserfahrene Mitarbeiterin oder ein berufserfahrener Mitarbeiter aus einer Praktikumstelle nach Wahl beteiligt. Das Fachgespräch soll pro Teilnehmer 20 Minuten nicht überschreiten. Es sollen die Praktikumbestätigungen mit den geforderten Berichten vor dem Fachgespräch vorgelegen haben.
- 6.2
- Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten bei dem Fachgespräch die Gelegenheit, sich über die nach den Nummern 4 und 5 erworbenen theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten mündlich zu äußern.
- 6.3
- Der Bildungsträger erteilt den Teilnehmerinnen und den Teilnehmern nach dem Fachgespräch ein Zertifikat (Muster siehe Anlage 2). Im Zertifikat sind die Inhalte der Zusatzqualifikation und die Praktika auszuweisen.
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- Übergangsvorschrift
- 7.1
- Fortbildungen, die nach den Empfehlungen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie zur heilpädagogischen Zusatzqualifikation vom 2. Februar 1994 (SächsABl. 1995 S. 534) begonnen wurden und zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der neuen Fassung nicht abgeschlossen sind, können nach der alten Fassung beendet werden.
- 7.2
- Es gelten alle nach den Empfehlungen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie zur heilpädagogischen Zusatzqualifikation vom 2. Februar 1994 erworbenen Zertifikate weiter. Es empfiehlt sich jedoch, eine modulare Ergänzungsfortbildung nach dem als Anlage 1 aufgeführten Programm zu absolvieren.
Dresden, den 28. August 2003
Sächsisches Staatsministerium für Soziales
Janiszewski
Abteilungsleiter