Gemeinsame Verwaltungsvorschrift
der Sächsischen Staatskanzlei
und der Sächsischen Staatsministerien
zur Änderung der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatskanzlei und der Sächsischen Staatsministerien zur Führung und Verwaltung von Personalakten für Angestellte, Arbeiter und die zu ihrer Ausbildung Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen vom 3. Dezember 1996
(VwV Personalakten)
Vom 20. Juli 1999
- 1.
- Änderung der VwV Personalakten
-
Die Gemeinsame Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatskanzlei und der Sächsischen Staatsministerien zur Führung und Verwaltung von Personalakten für Angestellte, Arbeiter und die zur ihrer Ausbildung Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen (VwV Personalakten) vom 3. Dezember 1996 (SächsABl. 1997 S. 145) wird wie folgt geändert.
Punkt 2.1 erhält folgende Fassung: - „Die für die Beamten des Freistaates jeweils geltenden Bestimmungen zur Führung und Verwaltung von Personalakten finden für Angestellte, Arbeiter sowie die zu ihrer Ausbildung Beschäftigten sinngemäß Anwendung, soweit die tariflichen Vorschriften keine eigenständigen Regelungen enthalten und im Folgenden nicht anderes festgelegt ist.“
- 2.
- In-Kraft-Treten
- Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Dresden, den 20. Juli 1999
Der Staatsminister der Finanzen
Prof. Dr. Georg Milbradt
Der Staatsminister
der Sächsischen Staatskanzlei
Günter Meyer
Der Staatsminister des Innern
Klaus Hardraht
Der Staatsminister der Justiz
Steffen Heitmann
Der Staatsminister
für Wissenschaft und Kunst
Prof. Dr. Hans Joachim Meyer
Der Staatsminister für Kultus
Dr. Matthias Rößler
Der Staatsminister
für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Kajo Schommer
Der Staatsminister
für Soziales, Gesundheit und Familie
Dr. Hans Geisler
Der Staatsminister
für Umwelt und Landwirtschaft
Dr. Rolf Jähnichen