Änderung des Gesetzes zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden
Vollzitat: Änderung des Gesetzes zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden vom 10. April 2003 (SächsGVBl. S. 94)
Bestandteil der Vorschrift Zweite Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Anpassung von Zuständigkeiten