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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Änderung des Staatsvertrages über das Fernunterrichtswesen

Vollzitat: Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Änderung des Staatsvertrages über das Fernunterrichtswesen vom 16. Juni 1993 (SächsGVBl. S. 497)

Gesetz
zu dem Staatsvertrag über die Änderung des Staatsvertrages über das Fernunterrichtswesen

Vom 16. Juni 1993

Der Sächsische Landtag hat am 13. Mai 1993 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

1Dem am 4. Dezember 1991 vom Freistaat Sachsen unterzeichneten Staatsvertrag über die Änderung des Staatsvertrages über das Fernunterrichtswesen vom 16. Februar 1978 wird zugestimmt. 2Die Staatsverträge werden nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2

(1) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 3 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen.

(2) 1Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

2Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 16. Juni 1993

Der Landtagspräsident
Erich Iltgen

Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf

Der Staatsminister für Kultus
Friedbert Groß

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 1993 Nr. 26, S. 497
    Fsn-Nr.: 712-4

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 8. Juli 1993