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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Zweite Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte einschließlich der Schulleiter, stellvertretenden Schulleiter und Funktionsstelleninhaber an öffentlichen Schulen

Vollzitat: Zweite Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte einschließlich der Schulleiter, stellvertretenden Schulleiter und Funktionsstelleninhaber an öffentlichen Schulen vom 20. Dezember 2002 (MBl. SMK 2003 S. 2)

Zweite Verwaltungsvorschrift
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
über die dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte einschließlich der Schulleiter, stellvertretenden Schulleiter und Funktionsstelleninhaber an öffentlichen Schulen (VwV-Lehrkräftebeurteilung – VwV-LK-Beurt) vom 12. Juli 2002 (MBl. SMK S. 229), geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 29. Oktober 2002 (MBl. SMK S. 290)

Az.: 14-0300.40/219

Vom 20. Dezember 2002

I.

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte einschließlich der Schulleiter, stellvertretenden Schulleiter und Funktionsstelleninhaber an öffentlichen Schulen (VwV-Lehrkräftebeurteilung – VwV-LK-Beurt) vom 12. Juli 2002 (MBl. SMK S. 229), geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 29. Oktober 2002 (MBl. SMK S. 290) wird wie folgt geändert:

  1. In Ziffer XII Nummer 1 Satz 2 wird die Angabe „1. Oktober 2003“ durch die Angabe „1. August 2004“ ersetzt.
  2. In Ziffer XII Nummer 1 Satz 3 wird die Angabe „31. Januar 2004“ durch die Angabe „30. Juni 2004“ ersetzt.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2003 in Kraft.

Dresden, den 20. Dezember 2002

in Vertretung des Staatssekretärs
Norbert Görlich
Ministerialdirigent

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    MBl. SMK 2003 Nr. 1, S. 2

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Januar 2003