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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

VwV Bedarf und Schuljahresablauf

Vollzitat: VwV Bedarf und Schuljahresablauf vom 5. März 2003 (MBl. SMK S. 50), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 16. Juni 2003 (MBl. SMK S. 133) geändert worden ist

1.
Geltungsbereich

Der Teil II. gilt für Grundschulen, Mittelschulen, Gymnasien, Förderschulen (ohne berufsbildende Schulen für Behinderte) und Schulen des zweiten Bildungsweges.

2.
Vorbereitung und Beginn des Schuljahres
a)
Die Woche vom 18. August 2003 bis 22. August 2003 wird zur Vorbereitung auf das neue Schuljahr genutzt. In dieser Zeit finden die ersten Lehrerkonferenzen des Schuljahres statt. Die Schulleiter entscheiden, welche weiteren Aufgaben zur unmittelbaren Vorbereitung des Schuljahres 2003/2004 in ihren Einrichtungen zu erfüllen sind.
b)
Der planmäßige Unterricht beginnt am 25. August 2003. Für Schulen des zweiten Bildungsweges beginnt der Unterricht in der Regel am 25. August 2003.
c)
Die Grundschulleiter und die Förderschulleiter gewährleisten, dass die Aufnahme der Schulanfänger am 23. August 2003 erfolgen kann.
d)
Der Tag des Schulsports findet in der zweiten Septemberhälfte statt.
3.
Wahl der Schüler- und Elternvertreter

Für die Wahl der Schüler- und Elternvertreter sind die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Mitwirkung der Eltern in den Schulen im Freistaat Sachsen vom 10. September 1992 (SächsGVBl. S. 420) sowie die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Mitwirkung der Schüler in den Schulen im Freistaat Sachsen vom 10. September 1992 (SächsGVBl. S. 424), geändert durch Verordnung vom 14. März 1997 (SächsGVBl. S. 369) maßgeblich.
Insbesondere ist zu beachten:

a)
Die Wahl der Klassenschülersprecher und deren Stellvertreter erfolgt bis zum 5. September 2003.
b)
Die Wahl der Vorsitzenden der Schülerräte und deren Stellvertreter sowie der weiteren Vertreter der Schüler für die Schulkonferenz findet bis zum 26. September 2003 statt.
c)
Die Wahl der Vorsitzenden der Kreisschülerräte und deren Stellvertreter erfolgt bis zum 17. Oktober 2003.
d)
Die Wahl des Landesschülerrates erfolgt bis zum 28. November 2003.
e)
Die Klassenelternsprecher und deren Stellvertreter werden, sofern keine Verlängerung der Amtszeit gemäß § 8 Abs. 2 der vorgenannten Verordnung über die Mitwirkung der Eltern in den Schulen im Freistaat Sachsen erfolgte, bis zum 19. September 2003 gewählt.
f)
Die Wahl der Vorsitzenden der Elternräte und deren Stellvertreter erfolgt bis zum 10. Oktober 2003.
g)
Die Vorsitzenden der Kreiselternräte und deren Stellvertreter werden bis zum 14. November 2003 gewählt.
4.
Ferienregelung
a)
Für das Schuljahr 2003/2004 gilt folgende Ferienregelung für die allgemein bildenden Schulen und Förderschulen:
Ferienregelung
Ferien vom bis zum
Herbstferien 20. Oktober 2003 30. Oktober 2003
Weihnachtsferien 22. Dezember 2003 3. Januar 2004
Winterferien 9. Februar 2004 20. Februar 2004
Osterferien 8. April 2004 16. April 2004
Sommerferien 10. Juli 2004 20. August 2004
Angegeben ist jeweils der erste und der letzte Ferientag. Zwei frei bewegliche Ferientage werden terminlich von jeder Schule im Einvernehmen mit dem Regionalschulamt, dem Schulträger und bezüglich der Schülerbeförderung mit dem Landkreis festgelegt.
b)
Für Schulen des zweiten Bildungsweges gilt die Ferienregelung der allgemein bildenden Schulen. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch das Staatsministerium für Kultus.
1.
Geltungsbereich

Der Teil III. gilt für Berufsschulen (einschließlich berufsbildende Schulen für Behinderte), Berufsfachschulen, Fachschulen, Fachoberschulen und berufliche Gymnasien.
Er gilt nicht für diejenigen Fachschulen, die der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten und des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Fachschulen in den Berufen der Landwirtschaft, Hauswirtschaft und des Gartenbaus ( Fachschulordnung Landwirtschaft) vom 9. Juni 1997 (SächsGVBL. S. 451) unterfallen.

2.
Vorbereitung des Schuljahres, Beginn und Ende des Unterrichts
a)
Die Woche vom 18. August 2003 bis 22. August 2003 dient der Vorbereitung auf das neue Schuljahr. In dieser Zeit finden die ersten Lehrerkonferenzen des Schuljahres statt. Die Schulleiter legen die weiteren Aufgaben zur unmittelbaren Vorbereitung des Schuljahres fest.
b)
Der planmäßige Unterricht beginnt für alle berufsbildenden Schulen grundsätzlich am 25. August 2003. Das erste Schulhalbjahr endet am 6. Februar 2004, bei Teilzeitausbildungen erst am 7. Februar 2004. Das zweite Schulhalbjahr beginnt am 23. Februar 2004.
c)
Für einzelne Schultypen gelten folgende Sonderregelungen:
 
aa)
Berufsfachschule für Krankenpflege, Berufsfachschule für Hebammen:
Der Unterricht kann am 1. September 2003 oder am 1. März 2004 beginnen. Diese Schulen melden den gewählten Termin für den Unterrichtsbeginn mindestens zwei Monate vorher an die Regionalschulämter.
 
bb)
Fachschule für Sozialwesen:
Mit Genehmigung des Regionalschulamtes können Bildungsgänge auch zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres begonnen werden.
 
cc)
Berufliches Gymnasium:
Die Kurshalbjahre 12/I und 13/I enden am 23. Januar 2004. Die Kurshalbjahre 12/II und 13/II beginnen am 26. Januar 2004.
3.
Ferienregelung
a)
Grundsätzliche Regelung
 
Für das Schuljahr 2003/2004 gilt folgende Ferienregelung (angegeben ist jeweils der erste und der letzte Ferientag):
Ferienregelung
Ferien vom bis zum
Herbstferien 20. Oktober 2003 30. Oktober 2003
Weihnachtsferien 22. Dezember 2003 3. Januar 2004
Winterferien 9. Februar 2004 20. Februar 2004
Osterferien 8. April 2004 16. April 2004
Sommerferien 10. Juli 2004 20. August 2004
Zwei frei bewegliche Ferientage werden terminlich von jedem Beruflichen Schulzentrum im Einvernehmen mit dem Regionalschulamt und dem Schulträger festgelegt.
b)
Ausnahmen an einzelnen Schularten
 
aa)
Berufsschule:
Die Herbstferien können unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, insbesondere in Abstimmung mit benachbarten Schulen, mit den Ausbildungsbetrieben oder mit überbetrieblichen Berufsbildungseinrichtungen, ganz oder teilweise verlegt werden.
 
bb)
Vollzeitschulische Bildungsgänge:
Für Betriebspraktika oder die berufspraktische Ausbildung, die  außerhalb schulischer Einrichtungen durchgeführt werden, kann in begründeten Fällen in geringem Umfang von der Ferienregelung abgewichen werden, ohne jedoch die Anzahl der Ferientage zu ändern.
 
cc)
Abweichende Ferienregelungen für die einzelnen Schulen sind zu Beginn des Schuljahres festzulegen und bis zum 1. Oktober 2003 dem Regionalschulamt mitzuteilen.
 
dd)
Weitere Abweichungen sind nur in begründeten Einzelfällen möglich und bedürfen der Genehmigung durch das Regionalschulamt.
c)
Sonderregelungen
 
Für Schüler der Fachschulen für Sozialwesen gilt die Ferienregelung nach Nummer 3 Buchst. a während der berufspraktischen Ausbildung nur insoweit, als die Praktikantenstelle nichts anderes vorsieht.
4.
Anmeldung und Aufnahmeprüfung für das Schuljahr 2004/2005
a)
Für die Berufsfachschule bestimmt der Schulleiter, bis wann die Aufnahmeanträge zu stellen sind, und legt die Termine für die Aufnahme- und Feststellungsprüfungen fest. Für die Berufsfachschule für Medizinisch-technische Assistenten sowie die Berufsfachschule für Physiotherapie legt der Schulleiter den Termin für den Test zur Aufnahme in die Berufsfachschule fest und teilt diesen bis 1. Oktober 2003 dem Regionalschulamt mit.
b)
Für die Fachschule legt der Schulleiter die Termine für die Anmeldung fest.
c)
Für die Fachoberschule und das berufliche Gymnasium müssen die Aufnahmeanträge bis zum 31. März 2004 gestellt werden.
Die Aufnahmeentscheidung wird bis zum 15. Mai 2004 bekannt gegeben.
Die Aufnahmeprüfung der Fachoberschule, Fachrichtung Gestaltung, ist am 17. April 2004 durchzuführen.
5.
Prüfungszeiträume und -termine
a)
Soweit keine zentralen Prüfungen durchgeführt werden oder zentrale Prüfungstermine nicht vorgegeben sind, legt das Berufliche Schulzentrum die Prüfungstermine in Abstimmung mit dem Regionalschulamt fest. Die Prüfungszeiträume ergeben sich aus der Anlage.
b)
Für medizinische Berufsfachschulen, für Berufsfachschulen für Podologen und für Berufsfachschulen für Pharmazeutisch-technische Assistenten setzt der Vorsitzende des Prüfungsausschusses im Benehmen mit dem Schulleiter die Prüfungstermine fest.
c)
An der Fachschule für Sozialwesen finden die schriftlichen Prüfungen in den Fachbereichen Altenpflege, Familienpflege und Heilpädagogik im Zeitraum vom 19. bis 23. Januar 2004 statt, wenn sich die berufspraktische Ausbildung an die schulische Ausbildung anschließt.
Sofern das Regionalschulamt im Bereich der Fachschule für Sozialwesen andere Prüfungszeiträume für angezeigt hält, entscheidet darüber das Staatsministerium für Kultus.
d)
Für die zentralen schriftlichen Abschlussprüfungen an den berufsbildenden Schulen, für die Abiturprüfung an den beruflichen Gymnasien, einschließlich Nach- und Wiederholungsprüfungen sowie die Prüfungen zur Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen (Englisch) in der beruflichen Bildung werden folgende Termine festgelegt:
 
aa)
Berufsfachschule für Altenpflege (Schulversuch)
Berufsfachschule für Altenpflege
Fach Termin Nachtermin
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin
Kranken- und Altenpflege 2. Juni 2004 6. September 2004
Methodik der Altenpflege 4. Juni 2004 8. September 2004
Lebenswelten im Alter 7. Juni 2004 10. September 2004
 
bb)
Berufsfachschule für Wirtschaft
 
 
aaa)
Wirtschaftsassistent, Fachrichtung Informationsverarbeitung
Wirtschaftsassistent, Fachrichtung Informationsverarbeitung
Fach Termin Nachtermin
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin
IT-Anwendungen/IT-Systeme (Komplexprüfung) ab 1. Juni 2004 ab 31. August 2004
Fachenglisch 7. Juni 2004 6. September 2004
Einzel- und gesamtwirtschaftliche Leistungsprozesse/Rechnungswesen und Controlling (Komplexprüfung) 9. Juni 2004 8. September 2004
 
 
 
Die mündliche Prüfung in Fachenglisch kann frühestens am 3. Mai 2004 stattfinden.
 
 
bbb)
Wirtschaftsassistent, Fachrichtung Fremdsprachen
Wirtschaftsassistent, Fachrichtung Fremdsprachen
Fach Termin Nachtermin
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin
Büromanagement und Kommunikation ab 1. Juni 2004 ab 31. August 2004
Einzel- und gesamtwirtschaftliche Leistungsprozesse 4. Juni 2004 3. September 2004
Zweite Fremdsprache 7. Juni 2004 6. September 2004
Englisch 9. Juni 2004 8. September 2004
 
 
 
Die Zweiten Fremdsprachen, in denen eine schriftliche Prüfung durchgeführt wird, sind von den Schulen zu erfassen und dem Staatsministerium für Kultus bis zum 8. September 2003 mitzuteilen.
Die mündlichen Prüfungen in dem Wahlpflichtfach, in Englisch und in der Zweiten Fremdsprache können frühestens am 3. Mai 2004 stattfinden.
 
 
ccc)
Wirtschaftsassistent, Fachrichtung Umweltschutz
Wirtschaftsassistent, Fachrichtung Umweltschutz
Fach Termin Nachtermin
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin
Umweltberatung und Öffentlichkeitsarbeit ab 28. Mai 2004 ab 30. August 2004
Umweltorientierte Betriebswirtschaft, Rechnungswesen und Controlling (Komplexprüfung) 1. Juni 2004 31. August 2004
Umwelttechnologien und Umweltrecht 3. Juni 2004 2. September 2004
 
 
ddd)
Fremdsprachenkorrespondent
Fremdsprachenkorrespondent
Fach Termin Nachtermin
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin*
Managementassistenz und interkulturelle Kommunikation ab 9. Juni 2004 ab 1. September 2004
Das Unternehmen am Binnenmarkt und in der Außenwirtschaft 14. Juni 2004 6. September 2004
Wirtschaftsenglisch 16. Juni 2004 8. September 2004
Zweite Fremdsprache 18. Juni 2004 10. September 2004
 
 
 
____________
 
 
 
*
Änderungen vorbehalten (in Abhängigkeit von der terminlichen Gestaltung des Auslandspraktikums)
 
 
 
Die Zweiten Fremdsprachen, in denen eine schriftliche Prüfung durchgeführt wird, sind von den Schulen zu erfassen und dem Staatsministerium für Kultus bis zum 8. September 2003 mitzuteilen.
Die mündlichen Prüfungen in Wirtschaftsenglisch, in der Zweiten und Dritten Fremdsprache können frühestens am 3. Mai 2004 stattfinden.
 
 
eee)
Internationaler Touristikassistent
Internationaler Touristikassistent
Fach Termin Nachtermin
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin
Dritte Fremdsprache 11. Juni 2004 3. September 2004
Englisch 14. Juni 2004 6. September 2004
Touristikbetriebslehre, Rechnungswesen, Rechtslehre, Unternehmensführung, Reiseverkehrsgeografie (Komplexprüfung) 16. Juni 2004 8. September 2004
Zweite Fremdsprache 18. Juni 2004 10. September 2004
 
 
 
 
Die Zweiten bzw. Dritten Fremdsprachen, in denen eine schriftliche Prüfung durchgeführt wird, sind von den Schulen zu erfassen und dem Staatsministerium für Kultus bis zum 8. September 2003 mitzuteilen.
Die mündlichen Prüfungen in Englisch, in der Zweiten bzw. Dritten Fremdsprache können frühestens am 3. Mai 2004 stattfinden.
 
 
fff)
Assistent für Hotelmanagement
Assistent für Hotelmanagement
Fach Termin Nachtermin
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin*
Französisch 11. Juni 2004 3. September 2004
Spezielle Betriebswirtschaftslehre, Rechnungswesen, Rechtslehre, Unternehmensführung, Regionalverkehrsgeografie (Komplexprüfung) 14. Juni 2004 6. September 2004
Englisch 16. Juni 2004 8. September 2004
Technologie des Gast-gewerbes 18. Juni 2004 10. September 2004
 
 
 
____________
 
 
 
*
Änderungen vorbehalten (in Abhängigkeit von der terminlichen Gestaltung des Auslandspraktikums)
 
 
 
Die mündlichen Prüfungen in Englisch und Französisch können frühestens am 3. Mai 2004 stattfinden.
 
 
ggg)
Die Festlegung der Termine für die Abschlussprüfungen für die Schüler, die sich in auslaufenden Bildungsgängen an der Berufsfachschule für Wirtschaft nach Wiederholung der zweiten Klassenstufe der Prüfung unterziehen, erfolgt in Abstimmung mit den betroffenen Schulen.
 
cc)
Fachoberschule (einschließlich Schulversuch DOBA) sowie Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen
Fachoberschule
Fach Termin Nachtermin
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin
Deutsch 4. Juni 2004 3. September 2004
fachrichtungsbezogenes Fach/praktische Prüfung im Fach Darstellung (nur Fachoberschule, DOBA) 7. Juni 2004 6. September 2004
Mathematik 9. Juni 2004 8. September 2004
Englisch/Russisch 11. Juni 2004 10. September 2004
 
 
Die mündliche Prüfung in Englisch bzw. Russisch kann frühestens am 24. Mai 2004 stattfinden.
 
dd)
Berufliches Gymnasium
Schriftliche Abiturprüfung
Berufliches Gymnasium
Kurs Termin Nachtermin
Fach
(G = Grundkurs,
L = Leistungskurs)
Termin Nachtermin
Deutsch (G/L) 10. Mai 2004 7. Juni 2004
Englisch (L) 12. Mai 2004 8. Juni 2004
Französisch (L) 12. Mai 2004 8. Juni 2004
Russisch (L) 12. Mai 2004 8. Juni 2004
Mathematik (G/L) 14. Mai 2004 9. Juni 2004
Agrartechnik mit Biologie (L) 17. Mai 2004 11. Juni 2004
Ernährungslehre mit Chemie (L) 17. Mai 2004 11. Juni 2004
Informatiksysteme (L) 17. Mai 2004 11. Juni 2004
Technik/Bautechnik (L) 17. Mai 2004 11. Juni 2004
Technik/Datenverarbei-tungstechnik (L) 17. Mai 2004 11. Juni 2004
Technik/Elektrotechnik (L) 17. Mai 2004 11. Juni 2004
Technik/Maschinen-bautechnik (L) 17. Mai 2004 11. Juni 2004
Volks- und Betriebswirtschaftslehre mit Wirtschaftlichem Rechnungswesen (L) 17. Mai 2004 11. Juni 2004
Geschichte/Gemein-schaftskunde (G) 19. Mai 2004 14. Juni 2004
Englisch (G) 19. Mai 2004 14. Juni 2004
Französisch (G) 19. Mai 2004 14. Juni 2004
Russisch (G) 19. Mai 2004 14. Juni 2004
Spanisch (G) 19. Mai 2004 14. Juni 2004
Biologie (G) 24. Mai 2004 15. Juni 2004
Chemie (G) 24. Mai 2004 15. Juni 2004
Physik (G) 24. Mai 2004 15. Juni 2004
 
 
Im Prüfungszeitraum vom 10. bis 28. Mai 2004 findet für die Jahrgangsstufe 13 kein Unterricht statt.
Die mündliche Prüfung im vierten Prüfungsfach findet im Zeitraum vom 26. bis 28. Mai 2004 statt. Schüler, die an schriftlichen Prüfungen zum Nachtermin teilgenommen haben, werden am 17. Juni 2004 im vierten Prüfungsfach mündlich geprüft. Die zusätzlichen mündlichen Prüfungen finden für alle Schüler in der Zeit vom 28. bis 30. Juni 2004 statt.
 
ee)
Prüfungen zur Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung
Prüfungen zur Zertifizierung
Fach Berufsbereich Niveau mündlich schriftlich
Fach Berufsbereich Ni
veau-
stufe
mündliche
Prüfung
(frühestens)
schriftliche Prüfung
Englisch IT-Berufe II 2. Februar 2004 7. Juni 2004
Englisch übrige Berufsbereiche II 2. Februar 2004 24. Juni 2004
Englisch kaufmännisch-verwaltende Berufe (einschließlich Bankkaufleute) III 2. Februar 2004 9. Juni 2004
Englisch gastgewerbliche Berufe III 2. Februar 2004 16. Juni 2004
Englisch Touristik-berufe III 2. Februar 2004 14. Juni 2004
Französisch kaufmännisch-verwaltende Berufe II 2. Februar 2004 7. Juni 2004
Französisch gastgewerbliche Berufe II 2. Februar 2004 11. Juni 2004
Französisch Touristikberufe III 2. Februar 2004 18. Juni 2004
Französisch kaufmännisch-verwaltende Berufe III 2. Februar 2004 18. Juni 2004
Russisch kaufmännisch-verwaltende Berufe II 2. Februar 2004  7. Juni 2004
Russisch Touristikberufe III 2. Februar 2004 18. Juni 2004
Russisch kaufmännisch-verwaltende Berufe III 2. Februar 2004 18. Juni 2004
6.
Weitere Termine für berufliche Gymnasien
a)
Im Zusammenhang mit der Abiturprüfung
Abiturprüfung
Wahl Termin
Schriftliche Wahl für das dritte Prüfungsfach durch die Schüler 5. September 2003
Schriftliche Wahl für das vierte Prüfungsfach durch die Schüler 30. Januar 2004
Mitteilung über die Zulassung oder Nichtzulassung zur Abiturprüfung 16. April 2004
Abgabe der korrigierten und bewerteten Prüfungsarbeiten beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses 18. Juni 2004
Bekanntgabe der Ergebnisse der zusätzlichen Klausuren gemäß § 15 Abs. 5 bis 7 BGySO 18. Juni 2004
b)
Frühestens zehn Tage, spätestens sieben Tage vor Beginn der zusätzlichen mündlichen Prüfung erfolgt die Bekanntgabe der vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses festgelegten zusätzlichen mündlichen Prüfungen und die Ausgabe der Zeugnisse für das Kurshalbjahr 13/II.
Gleichzeitig endet der Unterricht im Kurshalbjahr 13/II.
c)
Termine zur Besonderen Lernleistung (BELL):
BELL
was Termin
Meldung zur Einbringung einer BELL 5. September 2003
Abgabe der BELL beim Schulleiter 28. Februar 2004
Abgabe der korrigierten und bewerteten BELL beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses 28. Mai 2004
Bekanntgabe der Bewertung der Dokumentation 1. Juni 2004
Öffentliches Kolloquium 2. bis 16. Juni 2004
7.
Zeugnisausgabe
a)
Halbjahreszeugnisse und -informationen werden am letzten Unterrichtstag eines Schul- oder Kurshalbjahres ausgegeben.
b)
Jahreszeugnisse aller Schularten sowie Zeugnisse des Berufsvorbereitungsjahres und des Berufsgrundbildungsjahres werden am letzten Unterrichtstag des Schuljahres ausgegeben.
c)
Abschluss- und Abgangszeugnisse der Berufsfachschulen und der Fachschulen werden am letzten Unterrichtstag des letzten Schulhalbjahres ausgegeben.
In Bildungsgängen der Berufsfachschulen, die mit einer Prüfung vor der zuständigen Stelle oder vor einer zuständigen Behörde abschließen, regeln die Schulen die Ausgabe der Abschluss- und Abgangszeugnisse.
d)
Zeugnisse der Fachhochschulreife und Abgangszeugnisse der Fachoberschulen werden in der Zeit vom 2. bis 9. Juli 2004 ausgegeben.
e)
Zeugnisse der Allgemeinen Hochschulreife und Abgangszeugnisse der beruflichen Gymnasien werden in der Zeit vom 1. bis 7. Juli 2004 ausgegeben.
8.
Pädagogische Tage

Jedem Beruflichen Schulzentrum steht pro Schulhalbjahr ein pädagogischer Tag zur Verfügung, der zur Fortbildung der Lehrer im Hinblick auf die inhaltliche Entwicklung des Beruflichen Schulzentrums dient. Den Termin dieser Tage legt der Schulleiter im Benehmen mit dem Regionalschulamt fest.
Pädagogische Tage finden in der Regel an unterrichtsfreien Tagen statt. Wenn die Teilnahme der Schüler an diesen Veranstaltungen vorgesehen ist, können sie auch an Unterrichtstagen stattfinden.

9.
Berufs- und Studienorientierung
a)
Zur Studien- und Berufsberatung findet am 15. Januar 2004 ein „Tag der offenen Tür“ an sächsischen Hochschulen statt. Die Schulleiter können die Teilnahme an dieser Veranstaltung als Schulveranstaltung für verbindlich erklären.
b)
Zur Berufsberatung kann an Beruflichen Schulzentren ein „Tag der offenen Tür“ durchgeführt werden. Die Beruflichen Schulzentren geben den Termin dieser Veranstaltung am Beginn des Schuljahres über die Regionalschulämter bekannt.
c)
Zur Schullaufbahnberatung finden an Grundschulen und an Mittelschulen Informationsveranstaltungen statt. An diesen Veranstaltungen sollen auch Vertreter der Beruflichen Schulzentren teilnehmen.

Anlage zu Teil III

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    MBl. SMK 2003 Nr. 4, S. 50
    Fsn-Nr.: 710

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 19. Dezember 2003

    Fassung gültig bis: 31. Mai 2005