Gesetz
gegen mißbräuchliche Inanspruchnahme von Subventionen nach Landesrecht
Vom 14. Januar 1997
Der Sächsische Landtag hat am 12. Dezember 1996 das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Für Leistungen nach Landesrecht, die Subventionen im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches sind, gelten die §§ 2 bis 6 des Gesetzes gegen mißbräuchliche Inanspruchnahme von Subventionen (Subventionsgesetz – SubvG) vom 29. Juli 1976 (BGBl. I S. 2037) entsprechend.
§ 2
1Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
2Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Dresden, den 14. Januar 1997
Der Landtagspräsident
Erich Iltgen
Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf
Der Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Kajo Schommer