Berichtigung
des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales
der VwV-Vollstreckungsplan II
Vom 16. Februar 2005
Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zu § 53 Abs. 1 und 2 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Strafvollstreckungsordnung (StVollstrO) und zur Regelung der Zuständigkeiten der Einrichtungen für den Vollzug der einstweiligen Unterbringung nach § 126a und §§ 453c, 463 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) (VwV-Vollstreckungsplan II) vom 31. März 2004 (SächsABl. S. 377) wird wie folgt berichtigt:
In der Anlage wird in der Lfd. Nr. 3, Spalte 6 die Angabe poststelle@skhro.sms.de durch die Angabe poststelle@skhro.sms.sachsen.de ersetzt.
Dresden, den 16. Februar 2005
Sächsisches Staatsministerium für Soziales
Pförtner
Referatsleiter