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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift Formblätter Mittelschule Förderschule

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift Formblätter Mittelschule Förderschule vom 18. März 2008 (MBl. SMK S. 132), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2013 (SächsABl. SDr. S. S 895)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
über Formblätter für die Abschlussprüfungen und die besondere Leistungsfeststellung an Mittelschulen und allgemeinbildenden Förderschulen im Freistaat Sachsen
(Verwaltungsvorschrift Formblätter Mittelschule Förderschule – FormblMSFSVwV)

Vom 18. März 2008

I.
Geltungsbereich

Diese Verwaltungsvorschrift gilt für die öffentlichen Mittelschulen und für die öffentlichen Förderschulen mit Ausnahme der Schulen für geistig Behinderte und der Schulen zur Lernförderung.

II.
Verwendung von Formblättern

Zur Durchführung der Prüfungen zum Erwerb des Realschulabschlusses und der Durchführung der besonderen Leistungsfeststellung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses und des qualifizierenden Hauptschulabschlusses sind die als Anlagen 1 bis 5 beigefügten Formblätter zu verwenden:

Anlage 1
„Besondere Leistungsfeststellung und Abschlussprüfung an Mittelschulen – Notenliste zum Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss beziehungsweise qualifizierenden Hauptschulabschluss“, Format DIN A3, gefaltet zu Format DIN A4, vierseitig

Anlage 2
„Besondere Leistungsfeststellung und Abschlussprüfung an allgemeinbildenden Förderschulen – Notenliste zum Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss beziehungsweise qualifizierenden Hauptschulabschluss“, Format DIN A3, gefaltet zu Format DIN A4, vierseitig

Anlage 3
„Protokoll über den schriftlichen Leistungsnachweis der besonderen Leistungsfeststellung beziehungsweise die schriftliche Abschlussprüfung“, Format DIN A4, zweiseitig

Anlage 4
„Protokoll über den praktischen Teil der schriftlichen Leistungsnachweise beziehungsweise der schriftlichen Abschlussprüfungen im Fach Erste Fremdsprache“, Format DIN A4, zweiseitig

Anlage 5
„Protokoll über die mündlichen Leistungsnachweise der besonderen Leistungsfeststellung beziehungsweise die mündlichen Abschlussprüfungen“, Format DIN A4, zweiseitig

III.
Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Formblätter für die Abschlussprüfungen und die besondere Leistungsfeststellung an Mittelschulen im Freistaat Sachsen (Verwaltungsvorschrift Formblätter Mittelschule – FormblMSVwV) vom 8. März 2007 (MBl. SMK S. 55) außer Kraft.

Dresden, den 18. März 2008

Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Hansjörg König
Staatssekretär

Anlagen

Anlage 1

Anlage 2

Anlage 3

Anlage 4

Anlage 5

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    MBl. SMK 2008 Nr. 4, S. 132
    Fsn-Nr.: 710-V08.3

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 4. April 2008

    Fassung gültig bis: 5. Februar 2015