Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
über Formblätter für die Abschlussprüfungen und die besondere Leistungsfeststellung an Mittelschulen und allgemeinbildenden Förderschulen im Freistaat Sachsen
(Verwaltungsvorschrift Formblätter Mittelschule Förderschule – FormblMSFSVwV)
Vom 18. März 2008
I.
Geltungsbereich
Diese Verwaltungsvorschrift gilt für die öffentlichen Mittelschulen und für die öffentlichen Förderschulen mit Ausnahme der Schulen für geistig Behinderte und der Schulen zur Lernförderung.
II.
Verwendung von Formblättern
Zur Durchführung der Prüfungen zum Erwerb des Realschulabschlusses und der Durchführung der besonderen Leistungsfeststellung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses und des qualifizierenden Hauptschulabschlusses sind die als Anlagen 1 bis 5 beigefügten Formblätter zu verwenden:
Anlage 1
„Besondere Leistungsfeststellung und Abschlussprüfung an Mittelschulen – Notenliste zum Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss beziehungsweise qualifizierenden Hauptschulabschluss“, Format DIN A3, gefaltet zu Format DIN A4, vierseitig
Anlage 2
„Besondere Leistungsfeststellung und Abschlussprüfung an allgemeinbildenden Förderschulen – Notenliste zum Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss beziehungsweise qualifizierenden Hauptschulabschluss“, Format DIN A3, gefaltet zu Format DIN A4, vierseitig
Anlage 3
„Protokoll über den schriftlichen Leistungsnachweis der besonderen Leistungsfeststellung beziehungsweise die schriftliche Abschlussprüfung“, Format DIN A4, zweiseitig
Anlage 4
„Protokoll über den praktischen Teil der schriftlichen Leistungsnachweise beziehungsweise der schriftlichen Abschlussprüfungen im Fach Erste Fremdsprache“, Format DIN A4, zweiseitig
Anlage 5
„Protokoll über die mündlichen Leistungsnachweise der besonderen Leistungsfeststellung beziehungsweise die mündlichen Abschlussprüfungen“, Format DIN A4, zweiseitig
III.
Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Formblätter für die Abschlussprüfungen und die besondere Leistungsfeststellung an Mittelschulen im Freistaat Sachsen (Verwaltungsvorschrift Formblätter Mittelschule – FormblMSVwV) vom 8. März 2007 (MBl. SMK S. 55) außer Kraft.
Dresden, den 18. März 2008
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Hansjörg König
Staatssekretär