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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Sächsischen Landtages

Vollzitat: Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Sächsischen Landtages vom 14. November 1991 (SächsGVBl. S. 380)

Erstes Gesetz
zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Sächsischen Landtages

Vom 14. November 1991

Der Sächsische Landtag hat am 25. Oktober 1991 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1:
Änderung des Abgeordnetengesetzes

§ 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Sächsischen Landtages (Abgeordnetengesetz) vom 20. Februar 1991 (SächsGVBl Nr. 5/91 S. 44) wird wie folgt gefaßt:
„(1) Ein Mitglied des Landtages erhält eine steuerpflichtige monatliche Grundentschädigung in Höhe von 4 550,-- Deutsche Mark.“

Artikel 2
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1992 in Kraft.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 14. November 1991

Der Ministerpräsident
In Vertretung
Heinz Eggert
Stellvertretender Ministerpräsident

Der Staatsminister der Justiz
Steffen Heitmann

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 1991 Nr. 28, S. 380

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Januar 1992