Erstes Gesetz
zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Sächsischen Landtages
Vom 14. November 1991
Der Sächsische Landtag hat am 25. Oktober 1991 das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1:
Änderung des Abgeordnetengesetzes
§ 5 Abs. 1 des
Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Sächsischen Landtages (Abgeordnetengesetz)
vom 20. Februar 1991 (SächsGVBl Nr. 5/91 S. 44) wird wie folgt gefaßt:
„(1) Ein Mitglied des Landtages erhält eine steuerpflichtige monatliche Grundentschädigung in Höhe von 4 550,-- Deutsche Mark.“
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1992 in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Dresden, den 14. November 1991
Der Ministerpräsident
In Vertretung
Heinz Eggert
Stellvertretender Ministerpräsident
Der Staatsminister der Justiz
Steffen Heitmann