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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Änderung der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft für die Förderung von Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung der Landwirtschaft

Vollzitat: Änderung der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft für die Förderung von Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung der Landwirtschaft vom 22. Juni 2001 (SächsABl. S. 805)

Änderung der Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Umwelt und Landwirtschaft
für die Förderung von Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung der Landwirtschaft
vom 20. Dezember 2000
RL-Nr.: 51/20001

Vom 22. Juni 2001

Nummer 6.1 der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft für die Förderung von Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung der Landwirtschaft RL-Nr.: 51/2000 vom 20. Dezember 2000 (SächsABl. 2001 S. 59), zuletzt berichtigt am 8. März 2001 (SächsABl. S. 279), wird wie folgt geändert:

Andere mit öffentlichen Mitteln finanzierte Programme dürfen nicht gleichzeitig zur Finanzierung einer Maßnahme, die nach dieser Richtlinie gefördert wird, eingesetzt werden. Sonstige nicht öffentliche Finanzierungen von Dritten, welche ausdrücklich eine Kumulierung zulassen, unterliegen nicht dieser Regelung.

Die Anlage zur Richtlinie Nummer: 51/2000 wird unter Ziffer 4 wie folgt geändert:

(4) Als Investitionen für GPS-Technik nach Nummer 2.4 der Richtlinie werden gefördert:

a)
Investitionen zur GPS-gestützten Ertragserfassung beim Mähdrusch:
 
Sensoren für den Massefluss und die Kornfeuchte
 
GPS-Empfänger, Display, Dockingstation, DGPS-Antenne
 
PCMCIA-Speicherkarte, Datenlogger, Chipkartenlesegerät
 
zur Ertragserfassung notwendige Spezialsoftware
b)
Investitionen zur GPS-gestützten Mineraldünger- und Pflanzenschutzmittel ausbringung:
 
Traktorterminal, GPS-Empfänger, DGPS-Antenne
 
PCMCIA-Speicherkarte, Chipkartenlesegerät
 
zur Mineraldünger- und Pflanzenschutzmittel ausbringung notwendige Spezialsoftware
c)
Investitionen zur sensorgesteuerten Stickstoffbedarfsermittlung und -düngung
d)
mobile GPS-Datenerfassungsgeräte für Bonituren (Pentop, Palmtop).

Dresden, den 22. Juni 2001

Sächsisches Staatsministerium
für Umwelt und Landwirtschaft
Beyer
Abteilungsleiter

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Gegenüber der bisherigen Fassung veränderte Passagen werden kursiv wiedergegeben.

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2001 Nr. 30, S. 805

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 27. Juli 2001

    Fassung gültig bis: 12. Oktober 2004