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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über die Errichtung des Bildungszentrums des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über die Errichtung des Bildungszentrums des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales vom 22. Dezember 2008 (SächsABl. 2009 S. 230)

Verwaltungsvorschrift

des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über die Errichtung des Bildungszentrums des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales

Vom 22. Dezember 2008

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Errichtung des Bildungszentrums des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales vom 31. März 2008 (SächsABl. S. 660) wird wie folgt geändert:

1.
Ziffer IV Nr. 2 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Buchstabe d werden nach dem Wort „Tätige,“ die Wörter „soweit die Veranstaltung Bezug zum Ehrenamt hat,“ eingefügt.
 
b)
In Buchstabe e wird das Wort „und“ gestrichen und ein Satzpunkt eingefügt.
 
c)
Buchstabe f wird gestrichen.
 
d)
Folgender Satz 2 wird angefügt:
„In begründeten Ausnahmefällen sind weitere Befreiungen möglich.“

Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft.

Dresden, den 22. Dezember 2008

Sächsisches Staatsministerium für Soziales
Andrea Fischer
Staatssekretärin

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2009 Nr. 5, S. 230
    Fsn-Nr.: 245

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Januar 2009

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2011