Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über die Errichtung des Bildungszentrums des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales
Vom 22. Dezember 2008
Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Errichtung des Bildungszentrums des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales vom 31. März 2008 (SächsABl. S. 660) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Ziffer IV Nr. 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Buchstabe d werden nach dem Wort „Tätige,“ die Wörter „soweit die Veranstaltung Bezug zum Ehrenamt hat,“ eingefügt.
- b)
- In Buchstabe e wird das Wort „und“ gestrichen und ein Satzpunkt eingefügt.
- c)
- Buchstabe f wird gestrichen.
- d)
- Folgender Satz 2 wird angefügt:
„In begründeten Ausnahmefällen sind weitere Befreiungen möglich.“
Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft.
Dresden, den 22. Dezember 2008
Sächsisches Staatsministerium für Soziales
Andrea Fischer
Staatssekretärin