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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Änderung der Richtlinie zur Durchführung des Sächsischen Arbeitsmarktprogramms zum Abbau der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Änderung der Richtlinie zur Durchführung des Sächsischen Arbeitsmarktprogramms zum Abbau der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen vom 1. August 2002 (SächsABl. S. 975)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales
zur Änderung der Richtlinie
zur Durchführung des Sächsischen Arbeitsmarktprogramms
zum Abbau der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen

Vom 1. August 2002

I.

Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie vom 26. Februar 2002 (SächsABl. S. 396) wird wie folgt geändert:

1.
In der Überschrift wird die Angabe „Gesundheit, Jugend und Familie“ gestrichen.
2.
§ 1 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
 
a)
Satz 1 wird wie folgt geändert:
 
 
aa)
Die Angabe „Artikel 5 des Gesetzes vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3443)“ wird durch die Angabe „Artikel 48 des Gesetzes vom 27. April 2002 (BGBl. I S. 1467, 1479)“ ersetzt.
 
 
bb)
Die Angabe „3,07 Millionen EUR“ wird durch die Angabe „8 Millionen EUR“ ersetzt.
 
b)
Nach Satz 1 wird folgender Satz 2 eingefügt:
„Mit den am 5. August 2002 noch verfügbaren ungebundenen Fördermitteln sind schwerbehinderte Frauen mindestens entsprechend ihrem Anteil an den schwerbehinderten Arbeitslosen, jedoch wenigstens mit einem Anteil von 45 % zu fördern.“
 
c)
Die bisherigen Sätze 2 und 3 werden Sätze 3 und 4.
3.
In § 2 Abs. 1 Satz 3 wird die Angabe „Artikel 13 des Gesetzes vom 20. Dezember 2001  (BGBl. I S. 4013)“ durch die Angabe „Artikel 9 des Gesetzes vom 20. Juni 2002 (BGBl. I S. 1946, 1991)“ ersetzt.
4.
§ 9 Abs. 4 erhält folgende Fassung:
„(4) Die in § 1 Abs. 2 Satz 1 genannte Fördersumme von 8 Millionen EUR umfasst auch die Förderungen nach § 9 Abs. 2.“

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2002 in Kraft.

Dresden, den 1. August 2002

Sächsisches Staatsministerium
für Soziales
Dr. Albin Nees
Staatssekretär

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2002 Nr. 37, S. 975

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Juni 2002

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2003