Richtlinie
zur Änderung der Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Umwelt und Landwirtschaft
für die Förderung von Maßnahmen zur ökologischen Landschaftsgestaltung
RL-Nr.: 55/2000
Vom 13. Oktober 2004
Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft für die Förderung von Maßnahmen zur ökologischen Landschaftsgestaltung RL-Nr.: 55/2000 vom 20. Dezember 2000 (SächsABl. 2001 S. 57), zuletzt geändert durch Richtlinie vom 10. April 2003 (SächsABl. S. 509) wird wie folgt geändert:
- Nummer 2.3 wird wie folgt neu gefasst:
„Neuanlage und Erneuerung von Streuobstbeständen bis zu 200 Bäume,“
- Diese Richtlinie tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Dresden, den 13. Oktober 2004
Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft
Steffen Flath