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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Richtlinie zur Änderung der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft für die Förderung von Maßnahmen zur ökologischen Landschaftsgestaltung RL-Nr.: 55/2000

Vollzitat: Richtlinie zur Änderung der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft für die Förderung von Maßnahmen zur ökologischen Landschaftsgestaltung RL-Nr.: 55/2000 vom 13. Oktober 2004 (SächsABl. S. 1212)

Richtlinie
zur Änderung der Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Umwelt und Landwirtschaft
für die Förderung von Maßnahmen zur ökologischen Landschaftsgestaltung
RL-Nr.: 55/2000

Vom 13. Oktober 2004

Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft für die Förderung von Maßnahmen zur ökologischen Landschaftsgestaltung RL-Nr.: 55/2000 vom 20. Dezember 2000 (SächsABl. 2001 S. 57), zuletzt geändert durch Richtlinie vom 10. April 2003 (SächsABl. S. 509) wird wie folgt geändert:

  1. Nummer 2.3 wird wie folgt neu gefasst:
    „Neuanlage und Erneuerung von Streuobstbeständen bis zu 200 Bäume,“

  2. Diese Richtlinie tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 13. Oktober 2004

Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft
Steffen Flath

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2004 Nr. 49, S. 1212

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 3. Dezember 2004

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2006