Normenhistorie
Stammfassung
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Unterstützung von Arbeitgebern bei den Unterbringungskosten für Einpendler und Einpendlerinnen aus der Tschechischen Republik und aus der Republik Polen sowie zur Unterstützung bei der Finanzierung der Testkosten, die nach § 3 Absatz 2 Nummer 5 der Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung in der jeweils geltenden Fassung für Ein-/Auspendler und Ein-/Auspendlerinnen bezogen auf die Tschechische Republik und die Republik Polen entstehen vom 19. Januar 2021 (SächsABl. S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie vom 1. Juni 2021 (SächsABl. S. 751) geändert worden ist, enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 28. November 2021 (SächsABl. SDr. S. S 224)
Ist Nachfolger von:
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Unterstützung von Arbeitgebern bei den Unterbringungskosten für Einpendler und Einpendlerinnen aus der Tschechischen Republik und aus der Republik PolenRichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Unterstützung von Arbeitgebern bei den Unterbringungskosten für Einpendler und Einpendlerinnen aus der Tschechischen Republik und aus der Republik Polen vom 26. November 2020 (SächsABl. S. 1382)
Änderungsvorschriften
vom 22. Februar 2021 (SächsABl. S. 219)
vom 1. Juni 2021 (SächsABl. S. 751)
Enthalten in der
vom 28. November 2021 (SächsABl. SDr. S. 224)