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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

VwV Bedarf und Schuljahresablauf 2008/2009

Vollzitat: VwV Bedarf und Schuljahresablauf 2008/2009 vom 10. April 2008 (MBl. SMK S. 252, 298), die durch die Verwaltungsvorschrift vom 23. Juli 2008 (MBl. SMK S. 341) geändert worden ist, enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2009 (SächsABl. SDr. S. S 2535)

1.
Geltungsbereich und Begriffsbestimmung
a)
Der Teil II gilt für Grundschulen, Mittelschulen, Gymnasien, allgemein bildende Förderschulen und Schulen des zweiten Bildungsweges.
b)
Eltern im Sinne dieser Verwaltungsvorschrift sind die Personensorgeberechtigten (gemäß § 45 Abs. 5 SchulG).
2.
Vorbereitung und Beginn des Schuljahres
a)
Die Woche vom 18. August bis 22. August 2008 wird zur Vorbereitung auf das neue Schuljahr genutzt.
b)
Der planmäßige Unterricht beginnt am 25. August 2008. Für Schulen des zweiten Bildungsweges beginnt der Unterricht in der Regel am 25. August 2008.
c)
Die Grundschulleiter und die Förderschulleiter gewährleisten, dass die Aufnahme der Schulanfänger am 23. August 2008 erfolgen kann.
d)
Der Tag des Schulsports findet in der zweiten Septemberhälfte statt. Begründete Verlegungen des Tages des Schulsportes sind bei der jeweiligen Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur anzuzeigen.
3.
Ferienregelung
a)
Für das Schuljahr 2008/2009 gilt folgende Ferienregelung für die Grundschulen, Mittelschulen, Gymnasien und allgemein bildenden Förderschulen:
Ferienregelung
Art Beginn   Ende
Herbstferien 20. Oktober 2008 bis 30. Oktober 2008
Weihnachtsferien 22. Dezember 2008 bis 3. Januar 2009
Winterferien 9. Februar 2009 bis 21. Februar 2009
Osterferien 9. April 2009 bis 18. April 2009
Sommerferien 29. Juni 2009 bis 7. August 2009
unterrichtsfreier Tag: 22. Mai 2009    
Angegeben ist jeweils der erste und der letzte Ferientag. Ein frei beweglicher Ferientag wird terminlich von jeder Schule im Einvernehmen mit der jeweiligen Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur, dem Schulträger und dem Träger der Schülerbeförderung festgelegt.
Für das Landesgymnasium St. Afra gelten besondere Regelungen.
b)
Für Schulen des zweiten Bildungsweges gilt die Ferienregelung der allgemein bildenden Schulen. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch das Staatsministerium für Kultus.
4.
Ausgabe der Halbjahresinformationen, Schulberichte und Zeugnisse

Die Ausgabe der Halbjahresinformationen beziehungsweise Halbjahreszeugnisse sowie des Zeugnisses des Kurshalbjahres 11/I erfolgt am 6. Februar 2009. Das zweite Schulhalbjahr und das Kurshalbjahr 11/II beginnen am 23. Februar 2009. Die Ausgabe des Zeugnisses des Kurshalbjahres 12/I erfolgt am 19. Dezember 2008. Das Kurshalbjahr 12/II beginnt am 5. Januar 2009.
Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, erfolgt die Ausgabe der Schulberichte und Jahreszeugnisse sowie der Zeugnisse des Kurshalbjahres 11/II am 26. Juni 2009.
Die Ausgabe der Abschlusszeugnisse für den Hauptschulabschluss, den qualifizierenden Hauptschulabschluss und den Realschulabschluss beziehungsweise der Abgangszeugnisse der Mittelschule und der Förderschule kann an der Mittelschule beziehungsweise der Förderschule zum Schulentlassungstermin erfolgen. Die Ausgabe der Zeugnisse des Kurshalbjahres 12/II sowie der Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife beziehungsweise der Abgangszeugnisse von Gymnasium, Abendgymnasium und Kolleg ist in Nummer 6 Buchst. g geregelt.

5.
Termine – Mittelschule, Abendmittelschule und allgemein bildende Förderschulen

Die folgenden Termine gelten auch für allgemein bildende Förderschulen, sofern in diesen Förderschulen Schüler nach den Lehrplänen der Mittelschule unterrichtet werden.

a)
Termine für die Abschlussprüfung und die besondere Leistungsfeststellung
 
aa)
Die Fachlehrer übergeben dem Klassenlehrer für die Schüler der Klassenstufe 10 bis zum 28. April 2009 die Jahresnoten. Diese werden den Prüfungsteilnehmern am 30. April 2009 bekannt gegeben. Ebenfalls am 30. April 2009 erhalten die Schüler der Klassenstufe 9 im Hauptschulbildungsgang einen Überblick über ihren Leistungsstand.
 
bb)
Bis zum 4. Mai 2009 teilt jeder Teilnehmer an der Abschlussprüfung seinem Fachlehrer das gewählte naturwissenschaftliche Fach sowie das gewählte mündliche Prüfungsfach mit. Jeder Teilnehmer an der besonderen Leistungsfeststellung teilt seinem Fachlehrer bis 4. Mai 2009 mit, in welchen Fächern er seine verpflichtenden mündlichen Leistungsnachweise absolvieren möchte.
 
cc)
Bis zum 12. Mai 2009 erfolgt die Festlegung, welche Teilnehmer der besonderen Leistungsfeststellung beziehungsweise der Prüfung im Fach Englisch für den praktischen Teil eine Gruppe bilden.
 
dd)
Schüler der vertieften sportlichen Ausbildung, die einen mündlichen Leistungsnachweis oder eine mündliche Prüfung im Fach Sport absolvieren möchten, beantragen diese bis zum 4. Mai 2009 beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Schüler, die einen zusätzlichen mündlichen Leistungsnachweis oder eine zusätzliche mündliche Prüfung im Fach Sport absolvieren möchten, sollten diese grundsätzlich bis zum 4. Mai 2009 beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses beantragen.
b)

Schriftliche Prüfungen zum Erwerb des Realschulabschlusses und schriftliche Leistungsnachweise zum Erwerb des Hauptschulabschlusses und des qualifizierenden Hauptschulabschlusses
Für die Durchführung der Prüfungen und Leistungsnachweise wird Folgendes festgelegt:

 
aa)
Realschulabschluss
Realschulabschluss
Fach Termin Nachtermin
Fach Termin Nachtermin
Englisch   6. Mai 2009 27. Mai 2009
Deutsch und Sorbisch   8. Mai 2009 29. Mai 2009
Mathematik 11. Mai 2009   2. Juni 2009
Physik/Chemie/Biologie 13. Mai 2009   4. Juni 2009
 
bb)
Hauptschulabschluss und qualifizierender Hauptschulabschluss
Hauptschulabschluss
Fach Termin Nachtermin
Fach Termin Nachtermin
Englisch   6. Mai 2009 27. Mai 2009
Deutsch und Sorbisch   8. Mai 2009 29. Mai 2009
Mathematik 11. Mai 2009   2. Juni 2009
 
cc)
Die schriftlichen Prüfungen und Leistungsnachweise beginnen um 8.00 Uhr. Abweichungen davon bedürfen der Zustimmung der jeweiligen Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur.
 
dd)
Die Tage zwischen den schriftlichen Prüfungen beziehungsweise den schriftlichen Leistungsnachweisen sind für die Teilnehmer unterrichtsfrei.
 
ee)
Bis zum 12. Mai 2009 erstellt der Prüfungsausschuss einen Organisationsplan für den praktischen Teil der schriftlichen Prüfung beziehungsweise des schriftlichen Leistungsnachweises im Fach Englisch sowie für die Prüfung beziehungsweise den Leistungsnachweis im Fach Sport und gibt diesen den Teilnehmern bekannt.
 
ff)
Bis zum 13. Mai 2009 sind den Teilnehmern die Ergebnisse des schriftlichen Teils der Prüfung beziehungsweise der besonderen Leistungsfeststellung im Fach Englisch mitzuteilen.
 
gg)
Der praktische Teil der schriftlichen Prüfung beziehungsweise des schriftlichen Leistungsnachweises zum Ersttermin im Fach Englisch ist im Zeitraum vom 15. Mai bis 26. Mai 2009 durchzuführen. Den praktischen Teil der schriftlichen Prüfung beziehungsweise des schriftlichen Leistungsnachweises zum Nachtermin im Fach Englisch regelt die Schule.
Gibt es beim praktischen Teil der schriftlichen Prüfung beziehungsweise des schriftlichen Leistungsnachweises zum Nachtermin im Fach Englisch nur einen Teilnehmer, muss für die Rolle des zweiten Teilnehmers durch die Fachprüfungskommission eine geeignete Person festgelegt werden.
 
hh)
Am 26. Mai 2009 werden den Schülern der Klassenstufe 10 die Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen sowie die erreichten vorläufigen Endnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und dem gewählten naturwissenschaftlichen Fach mitgeteilt. Ebenfalls am 26. Mai 2009 werden den Schülern der Klassenstufe 9 im Hauptschulbildungsgang die Ergebnisse der schriftlichen Leistungsnachweise sowie die erreichten vorläufigen Jahresnoten in den Fächern Deutsch und Mathematik mitgeteilt.
 
ii)
Für Schüler, die aus wichtigem Grund im Sinne des § 37 Abs. 2 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Mittelschulen im Freistaat Sachsen und deren Abschlussprüfungen (Schulordnung Mittelschulen Abschlussprüfungen – SOMIAP) vom 3. August 2004 (SächsGVBl. S. 325), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 25. Juli 2006 (SächsGVBl. S. 412) geändert worden ist, auch nicht am vorgesehenen Nachtermin teilnehmen konnten, regelt die Schule den Termin, wenn die Wiederholung des Schuljahres nicht zugemutet werden kann.
c)
Mündliche Prüfungen zum Erwerb des Realschulabschlusses und mündliche Leistungsnachweise zum Erwerb des Hauptschulabschlusses und des qualifizierenden Hauptschulabschlusses
 
aa)
Die Schule bietet zur unmittelbaren Vorbereitung auf die mündlichen Prüfungen und Leistungsnachweise im Zeitraum vom 14. Mai bis 3. Juni 2009 Konsultationen an.
 
bb)
Ein von Schülern der vertieften sportlichen Ausbildung im Fach Sport beantragter mündlicher Leistungsnachweis oder eine mündliche Prüfung ist im Zeitraum vom 14. Mai bis 26. Mai 2009 durchzuführen. Im Fach Sport beantragte zusätzliche mündliche Leistungsnachweise oder zusätzliche mündliche Prüfungen sind grundsätzlich im Zeitraum vom 14. Mai bis 26. Mai 2009 durchzuführen, um Gruppenprüfungen zu ermöglichen. Soweit Schüler erst zu einem späteren Zeitpunkt einen zusätzlichen mündlichen Leistungsnachweis oder eine zusätzliche mündliche Prüfung im Fach Sport beantragen, sind diese im in Nummer 5 Buchst. c Doppelbuchst. dd festgelegten Zeitraum durchzuführen; dabei entscheidet der Prüfungsausschuss, ob der fachpraktische Teil als Gruppenprüfung durchgeführt wird.
 
cc)
Am 28. Mai 2009 melden die Schüler im Rahmen einer Ersterfassung ihre Wünsche für zusätzliche mündliche Prüfungen beziehungsweise Leistungsnachweise an.
 
dd)
Die mündlichen Prüfungen beziehungsweise Leistungsnachweise, einschließlich der zusätzlich beantragten, sind im Zeitraum vom 4. Juni bis 18. Juni 2009 durchzuführen.
Wird im Ergebnis einer Prüfung beziehungsweise eines Leistungsnachweises eine zusätzliche mündliche Prüfung beziehungsweise ein zusätzlicher mündlicher Leistungsnachweis beantragt, so ist die Antragsfrist gemäß § 38 Abs. 1 SOMIAP beziehungsweise § 44 Abs. 2 SOMIAP zu beachten.
In Einzelfällen können zusätzlich beantragte mündliche Prüfungen beziehungsweise Leistungsnachweise auch noch nach dem 18. Juni 2009 durchgeführt werden.
Der Prüfungsausschuss entscheidet, zu welchem Termin innerhalb des Prüfungszeitraumes die einzelnen Prüfungen beziehungsweise Leistungsnachweise stattfinden, und gewährleistet, dass ein Teilnehmer an der Abschlussprüfung beziehungsweise an der besonderen Leistungsfeststellung an einem Tag nur in einem Fach überprüft wird.
Bis zum 2. Juni 2009 erstellt der Prüfungsausschuss einen Organisationsplan für die mündlichen Prüfungen beziehungsweise Leistungsnachweise und gibt diesen den Teilnehmern bekannt.
 
ee)
Über Konsultationstermine für Prüfungen beziehungsweise mündliche Leistungsnachweise zum Nachtermin sowie für zusätzliche mündliche Prüfungen beziehungsweise Leistungsnachweise entscheidet die Schule. Die Termine für mündliche Prüfungen beziehungsweise mündliche Leistungsnachweise zum Nachtermin und für zusätzliche mündliche Prüfungen beziehungsweise Leistungsnachweise regelt die Schule.
d)
Schulentlassung
Die Ausgabe der Zeugnisse findet im Zeitraum vom 19. Juni bis 26. Juni 2009 statt.
e)
Schulfremde Prüfungsteilnehmer an Mittelschulen
Schulfremde, die einen der Abschlüsse der Mittelschule erwerben wollen, müssen bis zum 27. März 2009 einen Antrag auf Teilnahme an der Prüfung zum Erwerb des gewünschten Abschlusses bei der jeweiligen Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur stellen.
Bis zum 24. April 2009 informiert die jeweilige Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur die schulfremden Prüfungsteilnehmer schriftlich, an welcher Mittelschule die Prüfung stattfindet.
f)
Anmeldung an Abendmittelschule
Die Bewerber zum Besuch der Abendmittelschule sollen sich bis zum 15. Juni 2009 bei der Abendmittelschule ihrer Wahl anmelden.
1.
Geltungsbereich

Der Teil III gilt für Berufsschulen, Berufsfachschulen, Fachschulen, Fachoberschulen, Berufliche Gymnasien und für entsprechende berufsbildende Förderschulen.
Er gilt nicht für Landwirtschaftliche Fachschulen im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Fachschule im Freistaat Sachsen (Schulordnung Fachschule – FSO) vom 20. August 2003 (SächsGVBl. S. 389), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 13. Dezember 2007 (SächsGVBl. S. 609) geändert worden ist.

2.
Vorbereitung des Schuljahres, Beginn und Ende des Unterrichts
a)
Die Woche vom 18. August bis 22. August 2008 wird zur Vorbereitung auf das neue Schuljahr genutzt.
b)
Der planmäßige Unterricht beginnt für alle berufsbildenden Schulen grundsätzlich am 25. August 2008. Das erste Schulhalbjahr endet am 6. Februar 2009, bei Teilzeitausbildungen erst am 7. Februar 2009. Das zweite Schulhalbjahr beginnt am 23. Februar 2009.
c)
Es gelten folgende Sonderregelungen:
 
aa)
Berufsfachschule für Krankenpflege, Berufsfachschule für Hebammen:
Der Unterricht kann am 1. September 2008 oder am 1. März 2009 beginnen. Diese Schulen melden den gewählten Termin für den Unterrichtsbeginn mindestens zwei Monate vorher an die jeweilige Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur.
 
bb)
Berufliches Gymnasium:
Das Kurshalbjahr 12/I endet am 6. Februar 2009. Das Kurshalbjahr 12/II beginnt am 23. Februar 2009. Das Kurshalbjahr 13/I endet am 19. Dezember 2008. Das Kurshalbjahr 13/II beginnt am 5. Januar 2009.
3.
Ferienregelung
a)
Grundsätzliche Regelung
Für das Schuljahr 2008/2009 gilt folgende Ferienregelung:
Ferienregelung
Art Beginn   Ende
Herbstferien 20. Oktober 2008 bis 30. Oktober 2008
Weihnachtsferien 22. Dezember 2008 bis 3. Januar 2009
Winterferien 9. Februar 2009 bis 21. Februar 2009
Osterferien 9. April 2009 bis 18. April 2009
Sommerferien 29. Juni 2009 bis 7. August 2009
unterrichtsfreier Tag: 22. Mai 2009    
Angegeben ist jeweils der erste und der letzte Ferientag. Ein frei beweglicher Ferientag wird terminlich von jeder Schule im Einvernehmen mit der jeweiligen Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur, dem Schulträger und gegebenenfalls dem Träger der Schülerbeförderung festgelegt.
b)
Ausnahmen an einzelnen Schularten
 
aa)
Berufsschule:
Die Herbstferien können unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, insbesondere in Abstimmung mit benachbarten Schulen, mit den Ausbildungsbetrieben oder mit überbetrieblichen Berufsbildungseinrichtungen, ganz oder teilweise verlegt werden.
 
bb)
Vollzeitschulische Bildungsgänge:
Für Betriebspraktika oder die berufspraktische Ausbildung, die außerhalb schulischer Einrichtungen durchgeführt werden, kann in begründeten Fällen von der Ferienregelung abgewichen werden, ohne jedoch die Anzahl der Ferientage zu ändern.
 
cc)
Abweichende Ferienregelungen für die einzelnen Schulen sind zu Beginn des Schuljahres festzulegen und bis zum 30. September 2008 der jeweiligen Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur mitzuteilen.
 
dd)
Weitere Abweichungen sind nur in begründeten Einzelfällen möglich und bedürfen der Genehmigung der jeweiligen Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur.
c)
Sonderregelungen
Für Schüler der Fachschulen – Fachbereich Sozialwesen gilt die Ferienregelung nach Nummer 3 Buchst. a während der berufspraktischen Ausbildung nur insoweit, als die Praktikantenstelle nichts anderes vorsieht.
4.
Prüfungszeiträume und -termine
a)
Soweit keine zentralen Prüfungen durchgeführt werden oder zentrale Prüfungstermine nicht vorgegeben sind, legt das Berufliche Schulzentrum die Prüfungstermine in Abstimmung mit der jeweiligen Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur fest. Für alle Prüfungen sind die in der Anlage ausgewiesenen Prüfungszeiträume verbindlich, soweit nicht Ausnahmen nach den Buchstaben b, c oder d zugelassen sind.
b)
Für medizinische Berufsfachschulen, Berufsfachschulen für Podologen und Berufsfachschulen für Pharmazeutisch-technische Assistenten setzt der Vorsitzende des Prüfungsausschusses im Benehmen mit dem Schulleiter die Prüfungstermine fest.
c)
Für die Berufsfachschule für Altenpflege legt die jeweilige Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur einheitliche Prüfungstermine für alle Schulen für die schriftliche Prüfung im Rahmen des in der Anlage ausgewiesenen Prüfungszeitraumes verbindlich fest. Sind darüber hinaus weitere Prüfungstermine notwendig, legt diese die jeweilige Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur in eigener Zuständigkeit fest.
d)
An der Fachschule – Fachbereich Sozialwesen – finden die schriftlichen Prüfungen in den Fachrichtungen Familienpflege und Heilpädagogik im Zeitraum vom 12. Januar bis 23. Januar 2009 statt, wenn sich die berufspraktische Ausbildung an die schulische Ausbildung anschließt.
In der Fachrichtung Heilerziehungspflege kann im Zeitraum vom 12. Januar bis 23. Januar 2009 und in der Fachrichtung Sozialpädagogik im Zeitraum vom 2. März bis 13. März 2009 die schriftliche Prüfung stattfinden, wenn die berufspraktische Ausbildung parallel zur schulischen Ausbildung durchgeführt wird und der schulische Teil bis zu diesem Zeitpunkt bereits beendet ist.
Sofern die jeweilige Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur im Bereich der Fachschule Fachbereich Sozialwesen andere Prüfungszeiträume für angezeigt hält, entscheidet darüber das Sächsische Staatsministerium für Kultus.
e)
Für die zentralen Abschlussprüfungen an den berufsbildenden Schulen, für die Abiturprüfungen an den Beruflichen Gymnasien und für die Prüfung zur Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung werden folgende Termine festgelegt:
 
aa)
Berufsfachschule für Wirtschaft
 
 
aaa)
Wirtschaftsassistent/in, Fachrichtung Informationsverarbeitung
Wirtschaftsassistent/in, Fachrichtung Informationsverarbeitung
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin
IT-Anwendungen/IT-Systeme (Komplexprüfung) ab 18. Mai 2009 ab 17. August 2009
Einzel- und gesamt- wirtschaftliche Leistungsprozesse/ Rechnungswesen und Controlling (Komplexprüfung) 25. Mai 2009 24. August 2009
Fachenglisch 27. Mai 2009 26. August 2009
Die mündliche Prüfung in Fachenglisch kann frühestens am 27. April 2009 stattfinden.
 
 
bbb)
Wirtschaftsassistent/in, Fachrichtung Fremdsprachen
Wirtschaftsassistent/in, Fachrichtung Fremdsprachen
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin
Büromanagement und Kommunikation ab 18. Mai 2009 ab 17. August 2009
Einzel- und gesamtwirtschaftliche Leistungsprozesse 25. Mai 2009 24. August 2009
Zweite Fremdsprache (Französisch, Russisch, Spanisch) 27. Mai 2009 26. August 2009
Englisch 29. Mai 2009 28. August 2009
In welchen der aufgeführten Zweiten Fremdsprachen eine schriftliche Prüfung durchgeführt wird, ist von den Schulen zu erfassen und dem Staatsministerium für Kultus bis zum 12. September 2008 mitzuteilen.
Die mündlichen Prüfungen in dem Wahlpflichtfach, in Englisch und in der Zweiten Fremdsprache können frühestens am 27. April 2009 stattfinden.
 
 
ccc)
Wirtschaftsassistent/in, Fachrichtung Umweltschutz
Wirtschaftsassistent/in, Fachrichtung Umweltschutz
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin
Umweltberatung und Öffentlichkeitsarbeit ab 11. Mai 2009 ab 17. August 2009
Umwelttechnologien und Umweltrecht 27. Mai 2009 19. August 2009
Umweltorientierte Betriebswirtschaft, Rechnungswesen und Controlling (Komplexprüfung) 29. Mai 2009 21. August 2009
 
 
ddd)
Fremdsprachenkorrespondent/in
Fremdsprachenkorrespondent/in
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin 3
Managementsassistenz und interkulturelle Kommunikation ab 25. Mai 2009 ab 17. August 2009
Wirtschaftsenglisch 29. Mai 2009 24. August 2009
Zweite Fremdsprache (Wirtschaftsfranzösisch, Wirtschaftsrussisch)   3. Juni 2009 26. August 2009
Das Unternehmen am Binnenmarkt und in der Außenwirtschaft   5. Juni 2009 28. August 2009
In welchen der aufgeführten Zweiten Fremdsprachen eine schriftliche Prüfung durchgeführt wird, ist von den Schulen zu erfassen und dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus bis zum 12. September 2008 mitzuteilen.
Die mündlichen Prüfungen in Wirtschaftsenglisch, in der Zweiten und Dritten Fremdsprache können frühestens am 27. April 2009 stattfinden.
 
 
eee)
Internationale/r Touristikassistent/in
Internationale/r Touristikassistent/in
Fach/Lernfeld Termin Nach-/Wiederholtermin
Fach/Lernfeld Termin Nach-/Wiederholtermin
Reisen organisieren und verkaufen oder Touristische Leistungen am Markt beschaffen ab 25. Mai 2009 ab 17. August 2009
Englisch 27. Mai 2009 21. August 2009
Dritte Fremdsprache (Spanisch) 29. Mai 2009 24. August 2009
Managementprozesse vorbereiten, durchführen und dokumentieren   3. Juni 2009 26. August 2009
Zweite Fremdsprache (Französisch, Russisch, Spanisch)   5. Juni 2009 28. August 2009
In welchen der aufgeführten Zweiten Fremdsprachen beziehungsweise Dritten Fremdsprache eine schriftliche Prüfung durchgeführt wird, ist von den Schulen zu erfassen und dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus bis zum 12. September 2008 mitzuteilen.
Die mündlichen Prüfungen in Englisch, in der Zweiten Fremdsprache beziehungsweise Dritten Fremdsprache können frühestens am 27. April 2009 stattfinden.
 
 
fff)
Assistent/in für Hotelmanagement
Assistent/in für Hotelmanagement
Fach/Lernfeld Termin Nach-/Wiederholtermin
Fach/Lernfeld Termin Nach-/Wiederholtermin2
Technologische Prozesse in der Gastronomie gestalten oder Gastgewerbliche Prozesse gestalten ab 25. Mai 2009 ab 17. August 2009
Französisch 29. Mai 2009 24. August 2009
Managementprozesse vorbereiten, durchführen und dokumentieren   3. Juni 2009 26. August 2009
Englisch   5. Juni 2009 28. August 2009
Die mündlichen Prüfungen in Englisch und Französisch können frühestens am 27. April 2009 stattfinden.
 
bb)
Fachoberschule sowie Erwerb der Fachhochschulreife in berufsqualifizierenden Bildungsgängen
Berufsqualifizierenden Bildungsgängen
Fach/Lernfeld Termin Nach-/Wiederholtermin
Fach/Lernfeld Termin Nach-/Wiederholtermin2
fachrichtungsbezogenes Fach/praktische Prüfung im Fach Darstellung (nur Fachoberschule, DOBA,DoQuaMi 4) 15. Mai 2009 21. August 2009
Deutsch 18. Mai 2009 24. August 2009
Englisch 20. Mai 2009 26. August 2009
Mathematik 25. Mai 2009 28. August 2009

Die mündliche Prüfung in Englisch kann frühestens am 4. Mai 2009 stattfinden.
 
cc)
Berufliches Gymnasium
Berufliches Gymnasium
Fach (G = Grundkurs, L = Leistungskurs) Termin Nachtermin
Fach
(G = Grundkurs,
L = Leistungskurs
Termin Nachtermin
Deutsch (G/L)   4. Mai 2009 2. Juni 2009
Englisch (L)   6. Mai 2009 3. Juni 2009
Französisch (L)   6. Mai 2009 3. Juni 2009
Russisch (L)   6. Mai 2009 3. Juni 2009
Mathematik (G/L)   8. Mai 2009 4. Juni 2009
Ernährungslehre mit
Chemie (G/L)
11. Mai 2009 5. Juni 2009
Agrartechnik mit Biologie (L) 11. Mai 2009 5. Juni 2009
Biotechnologie (L) 11. Mai 2009 5. Juni 2009
Gesundheit und Soziales (L) 11. Mai 2009 5. Juni 2009
Informatiksysteme (L) 11. Mai 2009 5. Juni 2009
Technik/ Bautechnik (L) 11. Mai 2009 5. Juni 2009
Technik/Datenverarbei- tungstechnik (L) 11. Mai 2009 5. Juni 2009
Technik/ Elektrotechnik (L) 11. Mai 2009 5. Juni 2009
Technik/ Maschinenbautechnik (L) 11. Mai 2009 5. Juni 2009
Volks- und Betriebswirtschaftslehre mit Wirtschaftlichem Rechnungswesen (L) 11. Mai 2009 5. Juni 2009
Geschichte/ Gemeinschaftskunde (G) 13. Mai 2009 8. Juni 2009
Englisch (G) 13. Mai 2009 8. Juni 2009
Französisch (G) 13. Mai 2009 8. Juni 2009
Russisch (G) 13. Mai 2009 8. Juni 2009
Biologie (G) 15. Mai 2009 9. Juni 2009
Chemie (G) 15. Mai 2009 9. Juni 2009
Physik (G) 15. Mai 2009 9. Juni 2009
Im Prüfungszeitraum vom 4. Mai bis 20. Mai 2009 findet für die Jahrgangsstufe 13 kein Unterricht statt.
Die mündliche Prüfung im vierten Prüfungsfach findet im Zeitraum vom 18. Mai bis 20. Mai 2009 statt. Schüler, die an schriftlichen Prüfungen zum Nachtermin teilgenommen haben, werden am 10. Juni 2009 im vierten Prüfungsfach mündlich geprüft. Die zusätzlichen mündlichen Prüfungen finden für alle Schüler in der Zeit vom 16. Juni bis 19. Juni 2009 statt.
 
dd)
Prüfungen zur Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung

Zertifizierung
Fach Bereich Niveaustufe mündliche Prüfung (frühestens) schriftliche Prüfung
Fach Bereich Niveau- stufe mündliche
Prüfung
(frühestens)
schriftliche
Prüfung
Englisch IT-Berufe II 23. Februar 2009 27. Mai 2009
Englisch kaufmännisch-verwaltende Berufe, gastgewerbliche Berufe, gewerblichtechnische Berufe, Berufe im Gesundheits- und Pflegebereich II 23. Februar 2009 9. Juni 2009
Englisch Chemie- und chemieverwandte Berufe II 23. Februar 2009 11. Juni 2009
Englisch Bankkaufleute III 23. Februar 2009 11. Juni 2009
Englisch Touristikberufe III 23. Februar 2009 27. Mai 2009
Englisch kaufmännisch-verwaltende Berufe III 23. Februar 2009 29. Mai 2009
Englisch gastgewerbliche Berufe III 23. Februar 2009 5. Juni 2009
Französisch kaufmännisch-verwaltende Berufe II 23. Februar 2009 27. Mai 2009
Französisch gastgewerbliche Berufe II 23. Februar 2009 29. Mai 2009
Französisch kaufmännisch-verwaltende Berufe III 23. Februar 2009 3. Juni 2009
Französisch Touristikberufe III 23. Februar 2009 5. Juni 2009
Russisch kaufmännisch-verwaltende Berufe II 23. Februar 2009 27. Mai 2009
Russisch kaufmännisch-verwaltende Berufe III 23. Februar 2009 3. Juni 2009
Russisch Touristikberufe III 23. Februar 2009 5. Juni 2009
Spanisch kaufmännisch-verwaltende Berufe II 23. Februar 2009 27. Mai 2009
Spanisch Touristikberufe III 23. Februar 2009 5. Juni 2009
5.
Weitere Termine
a)
Die Aufnahmeprüfung der Fachoberschule, Fachrichtung Gestaltung ist am 25. April 2009 durchzuführen.
b)
Prüfung zur Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung
Die Anmeldung durch die Schüler bei der Schulleitung ist bis 2. Dezember 2008 möglich. Die Schulleitung meldet die Teilnehmer bis zum 9. Dezember 2008 an die jeweilige Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur.
c)
Schüler der einjährigen Berufsfachschule für Technik erhalten am 18. Mai 2009 die Prüfungsaufgabe für die praktische Prüfung.
d)
Berufliches Gymnasium
 
aa)
Im Zusammenhang mit der Abiturprüfung
Abiturprüfung
Beschreibung Termin
Mitteilung über die Zulassung oder Nichtzulassung zur Abiturprüfung 8. April 2009
Abgabe der korrigierten und bewerteten Prüfungsarbeiten beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses (Haupttermin) 5. Juni 2009
Bekanntgabe der Ergebnisse der zusätzlichen Klausuren gemäß § 15 Abs. 5 bis 7 BGySO (Haupttermin) 5. Juni 2009
Abgabe der korrigierten und bewerteten Prüfungsarbeiten beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses (Nachtermin) 11. Juni 2009
Bekanntgabe der Ergebnisse der zusätzlichen Klausuren gemäß § 15 Abs. 5 bis 7 BGySO (Nachtermin) 11. Juni 2009
 
bb)
Termine zur Besonderen Lernleistung (BELL):
BELL
Beschreibung Termin
Abgabe der korrigierten und bewerteten BELL beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses 24. April 2009
Bekanntgabe der Bewertung der Dokumentation 25. Mai 2009
Öffentliches Kolloquium 26. Mai bis 5. Juni 2009
 
cc)
Termine der Vergleichsarbeiten in Klassenstufe 11
Vergleichsarbeiten
Fach Termin
Deutsch 1. April 2009
Englisch 3. April 2009
Mathematik 6. April 2009
6.
Zeugnisausgabe
a)
Zeugnisse der Fachhochschulreife und Abgangszeugnisse der Fachoberschulen werden in der Zeit vom 19. Juni bis 28. Juni 2009 ausgegeben.
b)
Zeugnisse der Allgemeinen Hochschulreife und Abgangszeugnisse der Beruflichen Gymnasien werden in der Zeit vom 20. Juni bis 28. Juni 2009 ausgegeben.
7.
Pädagogische Tage

Jedem Beruflichen Schulzentrum stehen zwei Pädagogische Tage im Schuljahr zur Verfügung, die der Entwicklung des Beruflichen Schulzentrums dienen. Pädagogische Tage finden in der Regel an unterrichtsfreien Tagen statt. Wenn die Teilnahme der Schüler an diesen Veranstaltungen vorgesehen ist, können sie auch an Unterrichtstagen stattfinden.

8.
Berufs- und Studienorientierung
a)
Zur Studien- und Berufsberatung findet am 8. Januar 2009 ein „Tag der offenen Tür“ an sächsischen Hochschulen statt. Die Schulleiter können die Teilnahme an dieser Veranstaltung als Schulveranstaltung für verbindlich erklären.
b
Zur Berufsberatung der Agenturen für Arbeit finden für Schüler des Berufsvorbereitungsjahres, des Berufsgrundbildungsjahres und der berufsvorbereitenden Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit spezielle Veranstaltungen der Berufsinformationszentren statt. Die Schulleiter können die Teilnahme an diesen Veranstaltungen als Schulveranstaltung für verbindlich erklären.
c)
Zur Berufsberatung kann an Beruflichen Schulzentren ein „Tag der offenen Tür“ durchgeführt werden. Die Beruflichen Schulzentren geben den Termin dieser Veranstaltung am Beginn des Schuljahres über die jeweilige Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur bekannt.
d)
Zur Schullaufbahnberatung finden an Grundschulen und an Mittelschulen Informationsveranstaltungen statt. An diesen Veranstaltungen sollen auch Vertreter der Beruflichen Schulzentren teilnehmen.

Anlage
(zu Teil III Nr. 4 Buchst. a Satz 2)

2
nur an Gymnasien in kirchlicher Trägerschaft
3
Änderungen vorbehalten (in Abhängigkeit von der terminlichen Gestaltung des Auslandspraktikums)
4
DOBA – Berufsausbildung von Beton- und Stahlbetonbauern, Maurern, Straßenbauern und Zimmerern mit gleichzeitigem Erwerb der Fachhochschulreife
DoQuaMi – Berufsausbildung von Mikrotechnologen mit gleichzeitigem Erwerb der Fachhochschulreife

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    MBl. SMK 2008 Nr. 5, S. 252
    Fsn-Nr.: 710-V08.5

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. August 2008

    Fassung gültig bis: 6. Mai 2010