Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Umwelt und Landwirtschaft
zur Änderung der Sächsischen Jagdverordnung
Vom 26. Juni 2008
Aufgrund von § 33 Abs. 7 Nr. 1 bis 3, § 34 Abs. 1 bis 4, § 35 Abs. 3, § 40 Abs. 3, § 52 Abs. 6 Satz 6 des Sächsischen Landesjagdgesetzes (SächsLJagdG) vom 8. Mai 1991 (SächsGVBl. S. 67), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23. April 2007 (SächsGVBl. S. 110, 125) geändert worden ist, wird im Einvernehmen mit den Staatsministerien des Innern und der Finanzen verordnet:
Artikel 1
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Jagd (Sächsische Jagdverordnung – SächsJagdVO) vom 29. Oktober 2004 (SächsGVBl. S. 560) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 24 Abs. 2 wird das Wort „höhere“ durch das Wort „obere“ ersetzt.
- 2.
- In § 26 Abs. 2 Satz 2 wird das Wort „höhere“ durch das Wort „obere“ ersetzt.
- 3.
- § 27 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 1 und 2 wird das Wort „höheren“ jeweils durch das Wort „oberen“ ersetzt.
- b)
- In Satz 2 wird das Wort „höhere“ durch das Wort „obere“ ersetzt.
- 4.
- In § 28 Abs. 2 wird das Wort „höheren“ durch das Wort „oberen“ ersetzt.
- 5.
- In § 35 Satz 4 werden die Wörter „Forstbedienstete des Freistaates“ durch die Wörter „Bediensteten der Forstbehörden“ ersetzt.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am 1. August 2008 in Kraft.
Dresden, den 26. Juni 2008
Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft
Frank Kupfer