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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur räumlichen Gliederung der Direktionsbezirke

Vollzitat: Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur räumlichen Gliederung der Direktionsbezirke vom 16. Juli 2008 (SächsGVBl. S. 487, 489)

Verordnung
der Sächsischen Staatsregierung
zur räumlichen Gliederung der Direktionsbezirke

erlassen als Artikel 13 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der Verwaltungsneuordnung im Zuständigkeitsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern

Vom 16. Juli 2008

(1) Der Direktionsbezirk Chemnitz umfasst die Kreisfreie Stadt Chemnitz sowie die Landkreise Erzgebirgskreis, Mittelsachsen, Vogtlandkreis und Zwickau. Sitz der Landesdirektion ist Chemnitz.

(2) Der Direktionsbezirk Dresden umfasst die Kreisfreie Stadt Dresden sowie die Landkreise Bautzen, Görlitz, Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Sitz der Landesdirektion ist Dresden.

(3) Der Direktionsbezirk Leipzig umfasst die Kreisfreie Stadt Leipzig sowie die Landkreise Leipzig und Nordsachsen. Sitz der Landesdirektion ist Leipzig.

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2008 Nr. 11, S. 487, 489
    Fsn-Nr.: 111-13.1/2

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. August 2008

    Fassung gültig bis: 1. März 2012