Verordnung
der Sächsischen Staatsregierung
zur räumlichen Gliederung der Direktionsbezirke
erlassen als Artikel 13 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der Verwaltungsneuordnung im Zuständigkeitsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
Vom 16. Juli 2008
(1) Der Direktionsbezirk Chemnitz umfasst die Kreisfreie Stadt Chemnitz sowie die Landkreise Erzgebirgskreis, Mittelsachsen, Vogtlandkreis und Zwickau. Sitz der Landesdirektion ist Chemnitz.
(2) Der Direktionsbezirk Dresden umfasst die Kreisfreie Stadt Dresden sowie die Landkreise Bautzen, Görlitz, Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Sitz der Landesdirektion ist Dresden.
(3) Der Direktionsbezirk Leipzig umfasst die Kreisfreie Stadt Leipzig sowie die Landkreise Leipzig und Nordsachsen. Sitz der Landesdirektion ist Leipzig.