Verwaltungsvorschrift
der Sächsischen Staatsregierung
zur Änderung der Dienstordnung für die Behörden des Freistaates Sachsen
Vom 24. Oktober 2008
Die Dienstordnung für die Behörden des Freistaates Sachsen (DienstO) vom 18. Mai 2005 (SächsABl. S. 458), enthalten in der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung vom 11. Dezember 2007 (SächsABl. SDr. S. S 480, 481), wird wie folgt geändert:
I.
- 1.
- Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Angaben zu den Nummern 37 bis 48 werden wie folgt gefasst:
- „37.
- Alkoholverbot
- 38.
- Verbot von Haustieren
- 39.
- Verbot des Handelns in Behörden
- 40.
- Werbung
- 41.
- Sammlungsverbot
- 42.
- Außerdienstliche Veröffentlichungen
- 43.
- Bereitstellung von Diensträumen
- 44.
- Verkehrssicherungspflicht
- 45.
- Haftungsausschluss
- 46.
- Hausordnung
- 47.
- Vorschriftenverzeichnis
- 48.
- Inkrafttreten und Außerkrafttreten“.
- b)
- Die Angabe zur bisherigen Nummer 49 wird gestrichen.
- c)
- Nach der Angabe zu Nummer 48 werden die Wörter „Vorschriftenverzeichnis ... Verschlusssachen und andere vertrauliche Angelegenheiten“ ersetzt durch die Angabe
„Anlage 1 (zu Nr. 32 Abs. 5) Übersicht ausgewählter Funktionsbezeichnungen
Anlage 2 (zu Nr. 47 Abs. 1) Vorschriftenverzeichnis“.
- 2.
- Nummer 8 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 Satz 2 werden nach dem Wort „Sachsen“ die Wörter „durch die obersten, die allgemeinen und oberen besonderen Staatsbehörden“ eingefügt.
- b)
- Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„Es soll im Internet durch die obersten, die allgemeinen und oberen besonderen Staatsbehörden veröffentlicht werden, soweit Sicherheitsgründe nicht entgegenstehen.“ - c)
- Absatz 3 Satz 3 wird wie folgt gefasst:
„Der Geschäftsverteilungsplan muss in kurz gefasster Form mindestens das Aufgabengebiet, Name und Funktion des Beschäftigten sowie die Vertretungsregelung enthalten.“ - 3.
- In Nummer 9 Satz 2 wird das Wort „Mittel“ durch das Wort „Instrumente“ ersetzt.
- 4.
- Nummer 32 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 4 Satz 2 werden die Wörter „Name ist“ durch die Wörter „Vor- und Nachname sind“ ersetzt.
- b)
- Nach Absatz 4 wird folgender Absatz 5 angefügt:
„(5) Elektronische Nachrichten werden am Ende mit einem Textbaustein versehen, aus dem sich die Bezeichnung und Anschrift der Behörde sowie Vor- und Nachname, Funktion und Telekommunikationsverbindungen des Unterzeichners ergeben (E-Mail-Signatur). In den obersten Staatsbehörden und in Behörden mit Kontakt zu ausländischen Stellen ist die Bezeichnung der Behörde zusätzlich zur deutschen Angabe in englischer Sprache anzugeben. Gleiches gilt in den genannten Behörden für die Funktionsbezeichnungen in Organisationseinheiten mit häufigem Kontakt zu ausländischen Stellen. Für die in Anlage 1 genannten Funktionen sind die dort aufgeführten englischsprachigen Bezeichnungen zu verwenden.“ - c)
- Der bisherige Absatz 5 wird Absatz 6.
- 5.
- Nummer 33 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst:
„Anderenfalls hat die Behörde geeignete Maßnahmen für die Datensicherheit und den Datenschutz, zum Beispiel Verschlüsselung, sowie Maßnahmen für den Geheimschutz vorzunehmen.“ - b)
- In Absatz 3 Satz 1 wird das Wort „Landesverwaltung“ durch das Wort „Staatsverwaltung“ ersetzt.
- 6.
- Nummer 37 wird gestrichen.
- 7.
- Die bisherigen Nummern 38 bis 49 werden die Nummern 37 bis 48.
- 8.
- In Nummer 47 Absatz 1 wird die Angabe „(Anlage)“ durch die Angabe „(Anlage 2)“ ersetzt.
- 9.
- Nach Nummer 48 wird folgende Anlage eingefügt:
- „Anlage 1
(zu Nummer 32 Abs. 5) - Übersicht ausgewählter Funktionsbezeichnungen
-
Funktionsbezeichnungen Funktionsbezeichnung Deutsch Funktionsbezeichnung Englisch Deutsch Englisch Ministerpräsident Prime Minister Büroleiter des Ministerpräsidenten Office Manager, Office of the Prime Minister Persönlicher Referent des Ministerpräsidenten Personal Secretary to the Prime Minister Chef der Staatskanzlei Chief of the State Chancellery Büroleiter des Chefs der Staatskanzlei Office Manager, Chief of the State Chancellery´s Office Persönlicher Referent des Chefs der Staatskanzlei Personal Secretary to the Chief of the State Chancellery Minister Minister Persönlicher Referent des Ministers Personal Secretary to the Minister Staatssekretär State Secretary Persönlicher Referent des Staatssekretärs Personal Secretary to the State Secretary Regierungssprecher Government Spokesman Stellvertretender Regierungssprecher Deputy Government Spokesman Pressesprecher Spokesman Bereichsleiter Presse Head of Press Department Bereichsleiter Öffentlichkeitsarbeit Head of Public Relations Abteilungsleiter Director-General Bevollmächtigter des Freistaates Sachsen beim Bund Plenipotentiary of the Free State of Saxony for Federal Affairs Landespolizeipräsident Police President of Saxony Dienststellenleiter Chief of Staff Referatsleiter Head of Division Protokollchef Chief of Protocol Referent Desk Officer Sachbearbeiter Assistant Desk Officer Protokollsachbearbeiter Assistant Desk Officer Protocol Division Bürosachbearbeiter Office Assistant Mitarbeiter Assistant Auszubildender Trainee
- Übersicht Sächsische Staatskanzlei und Staatsministerien
-
Ministerien Ministerium Deutsch Ministerium Englisch Deutsch Englisch Sächsische Staatskanzlei State Chancellery of Saxony Sächsisches Staatsministerium des Innern Saxon State Ministry of the Interior Sächsisches Staatsministerium der Justiz Saxon State Ministry of Justice Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Saxon State Ministry of Finance Sächsisches Staatsministerium für Kultus Saxon State Ministry of Education and Cultural Affairs Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Saxon State Ministry for Higher Education, Research and the Fine Arts Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit Saxon State Ministry for Economic Affairs and Labour Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Saxon State Ministry of the Environment and Agriculture Sächsisches Staatsministerium für Soziales Saxon State Ministry of Social Affairs
- 10.
- Die Anlage zu Nummer 47 wird wie folgt gefasst:
- „Anlage 2
(zu Nummer 47 Abs. 1) - Vorschriftenverzeichnis
- Akteneinsicht
- –
- § 29 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
- –
- § 18 Gesetz zum Schutz der informationellen Selbstbestimmung im Freistaat Sachsen (Sächsisches Datenschutzgesetz – SächsDSG)
- –
- § 6 Archivgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsArchivG)
- Aktenplan
- –
- Nr. 4 Gemeinsame Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatskanzlei, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Verwaltung von Unterlagen (VwV Registraturordnung – VwVRegO)
- Amtliches Schriftgut
- –
- Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen (Verschlusssachenanweisung – VSA)
- Amtssprache/Sorbische Sprache
- –
- § 23 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
- –
- Gesetz über die Rechte der Sorben im Freistaat Sachsen (Sächsisches Sorbengesetz – SächsSorbG)
- Ansprechpartner für Anti-Korruption
- –
- Nr. 4 Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung zur Korruptionsvorbeugung in der staatlichen Verwaltung des Freistaates Sachsen (VwV Korruptionsvorbeugung)
- Arbeitsschutz
- –
- Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (ArbSchG)
- –
- Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG)
- Arbeitszeit
- –
- Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Arbeitszeit der Beamten des Freistaates Sachsen (Sächsische Arbeitszeitverordnung – SächsAZVO)
- –
- Dienstvereinbarungen in den einzelnen Behörden
- –
- § 6 ff. Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
- Barrierefreiheit
- –
- Gesetz zur Verbesserung des selbstbestimmten Handelns von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Integrationsgesetz – SächsIntegrG)
- Beauftragter für den Haushalt
- –
- § 9 Haushaltsordnung des Freistaates Sachsen (Sächsische Haushaltsordnung – SäHO)
- Beflaggung
- –
- Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatskanzlei über die Flaggen und die Beflaggung der Dienstgebäude im Freistaat Sachsen (VwV Beflaggung)
- Behördengliederung
- –
- Gesetz über die Verwaltungsorganisation des Freistaates Sachsen (Sächsisches Verwaltungsorganisationsgesetz – SächsVwOrgG)
- Belastende und ablehnende Schreiben
- –
- § 39 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
- Belohnungen und Geschenke
- –
- § 90 Beamtengesetz für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Beamtengesetz – SächsBG)
- –
- § 3 Abs. 3 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
- –
- Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung zur Korruptionsvorbeugung in der staatlichen Verwaltung des Freistaates Sachsen (VwV Korruptionsvorbeugung)
- –
- Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über das Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenke durch die öffentlich Bediensteten des Freistaates Sachsen
- Datenschutzbeauftragter
- –
- §§ 25 ff. Gesetz zum Schutz der informationellen Selbstbestimmung im Freistaat Sachsen (Sächsisches Datenschutzgesetz – SächsDSG)
- Deutsche Gebärdensprache
- –
- Gesetz zur Verbesserung des selbstbestimmten Handelns von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Integrationsgesetz – SächsIntegrG)
- Dienstausweise
- –
- Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über Dienstausweise für die Beschäftigten des Freistaates Sachsen (VwV Dienstausweise)
- Diensträume
- –
- § 6 Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV)
- –
- Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Neufassung der Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben und Bedarfdeckungsmaßnahmen des Freistaates Sachsen im Zuständigkeitsbereich der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung – RLBau Sachsen
- –
- Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Errichtung des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (VwV SImmBa)
- Dienstreisen/Dienstgänge
- –
- Sächsisches Gesetz über die Reisekostenvergütung der Beamten und Richter (Sächsisches Reisekostengesetz – SächsRKG)
- –
- Verordnung zum Sächsischen Reisekostengesetz (SächsRKVO)
- –
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zum Sächsischen Reisekostengesetz (VwV RKG)
- –
- § 23 Abs. 4 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
- Dienstsiegel
- –
- Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Gestaltung, Herstellung und Verwendung der Dienstsiegel (VwV Dienstsiegel)
- Dienstunfall/Unfall
- –
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter in Bund und Ländern (BeamtVG) in der nach § 17 Abs. 2 Sächsisches Besoldungsgesetz geltenden Fassung
- –
- § 104 ff. Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)
- Frauenbeauftragte
- –
- § 18 ff. Gesetz zur Förderung von Frauen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen (SächsFFG)
- Gleichstellungsbeauftragte
- –
- § 100 Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz – SächsHG)
- Krankheit
- –
- § 92 Beamtengesetz für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Beamtengesetz – SächsBG)
- –
- § 16 Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über den Urlaub der Beamten und Richter im Freistaat Sachsen (Sächsische Urlaubsverordnung – SächsUrlVO)
- –
- § 22 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
- –
- § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz
- Lautsprachbegleitende Gebärden
- –
- Gesetz zur Verbesserung des selbstbestimmten Handelns von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen
- Neues Steuerungsmodell – NSM
- –
- Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung zur koordinierten Einführung des neuen Steuerungsmodells in der Sächsischen Staatsverwaltung (VwV-NSM)
- Nichtraucherschutz
- –
- Sächsisches Nichtraucherschutzgesetz (SächsNSG)
- Personalvertretung
- –
- Sächsisches Personalvertretungsgesetz (SächsPersVG)
- Presseauskünfte
- –
- § 4 Sächsisches Gesetz über die Presse (SächsPresseG)
- –
- § 80 Beamtengesetz für den Freistaat Sachsen (SächsBG)
- Rechtsnormen
- –
- Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über den Erlass von Rechtsnormen und Verwaltungsvorschriften (VwV Normerlass)
- Registratur
- –
- Gemeinsame Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatskanzlei, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Verwaltung von Unterlagen (VwV Registraturordnung – VwVRegO)
- Schwerbehindertenvertretung
- –
- § 95 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, Teil 2
- –
- Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung zur Durchführung des Sozialgesetzbuches – Neuntes Buch – (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen im öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen (VwV SGB IX)
- –
- Gesetz zur Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Integrationsgesetz – SächsIntegrG)
- Sponsoring
- –
- Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung zum Sponsoring in der Verwaltung des Freistaates Sachsen (VwV Sponsoring)
- Verfügungen
- –
- Gemeinsame Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatskanzlei, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Verwaltung von Unterlagen (VwV Registraturordnung – VwVRegO)
- Veröffentlichung in Amtlichen Blättern
- –
- Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über Veröffentlichungen im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt, im Sächsischen Amtsblatt sowie in Ministerialblättern (VwV Veröffentlichungsblätter)
- Verschlusssachen (VS) und andere vertrauliche Angelegenheiten
- –
- Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen (Verschlusssachenanweisung – VSA)“.
II.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Dresden, den 24. Oktober 2008
Der Ministerpräsident
Stanislaw Tillich
Der Staatsminister des Innern
In Vertretung
Dr. Michael Wilhelm
Staatssekretär